Es gilt im Prinzip folgender Ablauf
- Antrag
- Bescheid bis 3 Wo ohne MDK
- Bescheid bis 5 Wochen mit MDK
- Ablehnungsbescheid / Bescheid erteilt, dann Widerspruch innerhalb 1 Monates einlegen
- Widerspruch Reaktionszeit der GKV leider keine besondere Frist
- Ggf. Möglichkeit „Untätigkeitsklage“ wenn > 3 Monate „untätig“
Einstweilige Anordnung / Eilantrag bei Gericht - wie oben angesprochen - nach dem ersten „Ablehnungsbescheid“ möglich
Nach Deinem Widerspruch können die GKV ohne besondere Frist den MDK (immer wieder ) einschalten. Das machen sie auch oft !
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Wenn in Deinem Fall die Ablehnung geliefert wurde, ohne jede medizinische Begründung, liegt m.E. der Fall vor, das man die Frage stellen muss, ob der Bescheid der Kasse überhaupt als Bescheid angesehen werden konnte… (Es fehlt nämlich die Begründung) Was man daraus machen kann und ob dann quasi durch die Hintertür doch eine Genehmigungsfiktion eingetreten ist weil das Verhalten der GKV als „Umgehungsverhalten“ angesehen werden muss sollten Du mit einem Anwalt besprechen.
Einen solche Situation findest Du übrigens auch hier:
viewtopic.php?f=22&t=8596&p=56172#p56289
Lasse uns bitte wissen, was Dein Anwalt dazu gesagt hat.