GKV jetzt immer ohne MDK?
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littleganja
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
Ich will dir eigentlich nur schonend beibringen das wir in 2018 leben (!Spaß!) und Email von den Krankenkassen akzeptiert wird...
Daher um Menschen zu schützen vor ihrer Unwissenheit, meist mein Rat, geh zum Anwalt! Das viele geschreibe mit was wäre wenn bringt halt oft nix wenn es der Anwalt dann doch ganz anders macht?!
Das Einschreiben mit Rückschein kann man ja immer noch schicken, die Frist läuft jedoch ab Kenntnisnahme Email oder Fax. Wäre ja auch unlogisch wenn die Frist erst beginnt wenn das Einschreiben dann 2-3 Tage später dort eingeht. Ein Einzeiler mit dem Text, hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für Cannabis, langt auch schon als Antrag. Wenn die Krankenkasse Unterlagen vom Arzt haben möchte müssen die dann ggf diese anfordern. Frist läuft ab Antragstellung! Wenn die Krankenkasse der Meinung ist der Antrag ist nicht komplett oder der Arzt antwortet nicht müssen die halt ablehnen, geschieht das nicht innerhalb der Frist tritt die Genehmigungsfiktion ein.
Daher um Menschen zu schützen vor ihrer Unwissenheit, meist mein Rat, geh zum Anwalt! Das viele geschreibe mit was wäre wenn bringt halt oft nix wenn es der Anwalt dann doch ganz anders macht?!
Das Einschreiben mit Rückschein kann man ja immer noch schicken, die Frist läuft jedoch ab Kenntnisnahme Email oder Fax. Wäre ja auch unlogisch wenn die Frist erst beginnt wenn das Einschreiben dann 2-3 Tage später dort eingeht. Ein Einzeiler mit dem Text, hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für Cannabis, langt auch schon als Antrag. Wenn die Krankenkasse Unterlagen vom Arzt haben möchte müssen die dann ggf diese anfordern. Frist läuft ab Antragstellung! Wenn die Krankenkasse der Meinung ist der Antrag ist nicht komplett oder der Arzt antwortet nicht müssen die halt ablehnen, geschieht das nicht innerhalb der Frist tritt die Genehmigungsfiktion ein.
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
Hi Littelegania
(Habe meinen PC nochmal zum Laufen bekommen ups und versuche mich hier noch zu äußern bevor er wieder abstürzt: )
Jetzt endlich, hast Du LG es begriffen und ich erhalte von Dir Seniorenschutz (eine Unterart von Welpenschutz)
Ja, wir sind in der Neuzeit - das sagt ja auch unsere Kanzlerin (nein da war was mit Neuland)
Du wirst es nicht glauben, in der Rechtsprechung ist diese Neuzeit noch nicht angekommen, denn E-Mails gelten nicht so einfach als zugegangen wenn ich sie auch unter Zeugen absende etc.. (Jetzt komm mir nicht mit dem Sonderfall einer elektronischen Empfangsbestätigung)
Hier ein kleiner Link. Sehr kurz ½ Seite (und kannst ihn ruhig öffnen kein Virus drauf)
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 82618.html
Ja, du hast Recht, wir können und sollten hier nicht über Spezialfälle diskutieren, denn hierzu kann und soll sich jeder einen Anwalt nehmen.
Nur wir reden jetzt einfach mal von „Liesel Hanf“ die einen Antrag – wie von Dir vorgeschlagen mal per E-Mail – mit Deinem kurzen Inhalt (sehr gut) - an die GKV schickt, weil so hat das LG ja geschrieben (Alles kein Problem)
Sie ruft da nicht mehr an, sendet kein Brief und kein FAX hinterher. Warum auch viel zu kompliziert.
Liesel fährt in Urlaub > 3 Wochen sind rum . Die GKV hat sich nicht gemeldet und die GKV verweist darauf das E-Mail nicht erhalten zu haben. Da ist dann nichts mit der schönen Genehmigungsfiktion von der ihr LG was im Urlaub erzählt hat..
Das soll es ja geben weil z.B. der Server mal wieder abgestürzt ist oder so.....
Dann kann der Anwalt von Liesel aber ganz schön rudern....!
Sorry, auch wenn das wie ein; Märchen klingt – und auch wenn Du das noch nicht erlebst haben solltest, es soll so was ja geben...
Und hier jetzt nochmal für Dich persönlich:
Du bist m.E. ein pragmatischer recht forscher Typ, Respekt! Ich bin ggf. auch wegen meinen „fortgeschritten Alters“ eher etwas vorsichtig, hab halt auch schon „Pferde vor der Apotheke kotzen sehen“
Wir zusammen könnten den Forum-Leuten noch sehr viel mehr helfen.... (Statt dessen, schreiben wir uns lauter nette Postings, die nicht immer was bringen.) Mein Angebot steht immer noch: Ich komme gerne mal zu Dir nach M, wenn Du mich sehen willst. Dann kann jeder vom Anderen was lernen. Eine Tasse Tee wäre dann aber auch nicht falsch.
(Habe meinen PC nochmal zum Laufen bekommen ups und versuche mich hier noch zu äußern bevor er wieder abstürzt: )
Jetzt endlich, hast Du LG es begriffen und ich erhalte von Dir Seniorenschutz (eine Unterart von Welpenschutz)
Ja, wir sind in der Neuzeit - das sagt ja auch unsere Kanzlerin (nein da war was mit Neuland)
Du wirst es nicht glauben, in der Rechtsprechung ist diese Neuzeit noch nicht angekommen, denn E-Mails gelten nicht so einfach als zugegangen wenn ich sie auch unter Zeugen absende etc.. (Jetzt komm mir nicht mit dem Sonderfall einer elektronischen Empfangsbestätigung)
Hier ein kleiner Link. Sehr kurz ½ Seite (und kannst ihn ruhig öffnen kein Virus drauf)
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 82618.html
Ja, du hast Recht, wir können und sollten hier nicht über Spezialfälle diskutieren, denn hierzu kann und soll sich jeder einen Anwalt nehmen.
Nur wir reden jetzt einfach mal von „Liesel Hanf“ die einen Antrag – wie von Dir vorgeschlagen mal per E-Mail – mit Deinem kurzen Inhalt (sehr gut) - an die GKV schickt, weil so hat das LG ja geschrieben (Alles kein Problem)
Sie ruft da nicht mehr an, sendet kein Brief und kein FAX hinterher. Warum auch viel zu kompliziert.
Liesel fährt in Urlaub > 3 Wochen sind rum . Die GKV hat sich nicht gemeldet und die GKV verweist darauf das E-Mail nicht erhalten zu haben. Da ist dann nichts mit der schönen Genehmigungsfiktion von der ihr LG was im Urlaub erzählt hat..
Das soll es ja geben weil z.B. der Server mal wieder abgestürzt ist oder so.....
Dann kann der Anwalt von Liesel aber ganz schön rudern....!
Sorry, auch wenn das wie ein; Märchen klingt – und auch wenn Du das noch nicht erlebst haben solltest, es soll so was ja geben...
Und hier jetzt nochmal für Dich persönlich:
Du bist m.E. ein pragmatischer recht forscher Typ, Respekt! Ich bin ggf. auch wegen meinen „fortgeschritten Alters“ eher etwas vorsichtig, hab halt auch schon „Pferde vor der Apotheke kotzen sehen“
Wir zusammen könnten den Forum-Leuten noch sehr viel mehr helfen.... (Statt dessen, schreiben wir uns lauter nette Postings, die nicht immer was bringen.) Mein Angebot steht immer noch: Ich komme gerne mal zu Dir nach M, wenn Du mich sehen willst. Dann kann jeder vom Anderen was lernen. Eine Tasse Tee wäre dann aber auch nicht falsch.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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littleganja
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
Wenn ich jetzt angenommen eine E-Mail an die sagen wir mal Barmer schicke, bekomme ich sofort eine Eingangsbestätigung von der Barmer. Probier es doch mal aus zum Spaß..... Und in deinem Beispiel kann man doch alleine schon mit dem Postausgang die Zustellung beweisen, sonst würde anstatt zugestellt Mailerdemon oder wie auch immer auftauchen. Ab da befindet sich dann die Krankenkasse in der Beweispflicht.
Ich habe meine Ausbildung bei der Post genossen, ca 3% der täglich ca 60 Millionen Briefsendungen gehen verloren! Ob es aktuell immer noch 60 Millionen Briefe sind keine Ahnung, die 3% wird immer noch Bestand haben
Einigen wir uns drauf alles Fax+Mail+Einschreiben ist am sichersten
Ich habe meine Ausbildung bei der Post genossen, ca 3% der täglich ca 60 Millionen Briefsendungen gehen verloren! Ob es aktuell immer noch 60 Millionen Briefe sind keine Ahnung, die 3% wird immer noch Bestand haben
Einigen wir uns drauf alles Fax+Mail+Einschreiben ist am sichersten
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
Es gibt nicht nur die Barmer. Bei meiner Kasse und bei vielen anderen großen Firmen gibt es auch keine ekelt. Gegenbestätigung.... Jetzt schreiben wir uns ja schon wieder, statt mal zu reden...schade
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
[quote="crappy]
Ja Dein Hinweis ist völlig richtig, man kann eigentlich nur die Absendung eines Briefes an den Empfänger X beweisen und den Zugang diese Briefes mit Datum und Unterschrift belegen. Ja, den Inhalt kann man nur belegen wenn auch ein Zeuge beim Einpacken und auch beim “Aufgeben “ dabei war und am besten den Inhalt auch zur Kenntnis genommen hat. Das dürfte normalerweise oft so nicht vorliegen.
Trotzdem ist in vielen Fällen – in der Praxis – nicht selten erst mal das Zugangsdatum relevant und der abgesendete und empfangene Zugangsinhalt „unstreitig“ z.b. weil Du eine Antwort oder Anfrage oder einen Bescheid der GKV hast
(Wenn dann natürlich das Kuchenrezept auftaucht ist das blöd)
Nein ernsthaft, normalerweise kann der Anwalt im Sozialgerichtsverfahren die Akten einsehen und dann ist eh alles klar.
Was lernen wir draus... So richtig gibt es keinen Patentweg...
- Zustellung mit Gerichtsvollzieher (sehr sicher, kommt aber kaum vor und ist zu teuer)
- Zustellung mit Zeugen (Lernen die Juristen im Studium...Nur auch oft weitere Voraussetzungen wie Inhalt z.k.)
- Normaler Brief (naja nur mit Zeuge und was ist mit Verlust)
- Einschreiben (man hat keinen Zugangsvermerk mit Eingangsdatum drauf)
- Einschreiben mit Rückschein (oben dargestellt wenigstens ein bisschen was )
- Fax (Dein vorgeschlagenen Weg wird nur von einigen Gerichten so anerkannt. Leider oft nicht)
- E-Mail (Ohne elk. Empfangsbestätigung total blöd)
Was macht man jetzt – will man ganz sicher gehen - m.E.:
Einschreiben mit Rückschein und zusätzlich
a)
E-Mail (mit der Bitte um Empfangsbestätigung, sofern keine elektr. Bestätigung erfolgt)
oder
b)
Man geht zur Geschäftsstelle der GKV und lässt sich den Eingang mit Stempel auf dem Brief bestätigen.
Das schlage ich z.B hier in Ziff 11 vor:
viewtopic.php?f=22&t=8247&p=52071&hilit ... lle#p52071
Ja, ganz oft werden Versäumnisse in der Praxis geheilt... nur wenn es dumm läuft
Gunter_H hat geschrieben:Deshalb mein Reden:
Einschreipy"ben mit Rückschein verwenden dann kann ich den Zugangszeitpunkt jedenfalls bei der GKV schon vom Datum her bweisen....
crappyDamit kannst du aber nur beweisen das du irgendetwas verschickt hast. Das Kuchenrezept deiner Oma z.B. Was du verschickt hast kann durch ein Einschreiben mit Rückschein nicht nachvollzogen werden. Dafür brauchst du jemand der bezeugen kann was du in den Briefumschlag gepackt hast und diesen bei der Post aufgegeben hast.
Deswegen immer vorab per FAX mit Sendungsbericht auf dem die gesendeten Unterlagen zu erkennen sind.
Ja Dein Hinweis ist völlig richtig, man kann eigentlich nur die Absendung eines Briefes an den Empfänger X beweisen und den Zugang diese Briefes mit Datum und Unterschrift belegen. Ja, den Inhalt kann man nur belegen wenn auch ein Zeuge beim Einpacken und auch beim “Aufgeben “ dabei war und am besten den Inhalt auch zur Kenntnis genommen hat. Das dürfte normalerweise oft so nicht vorliegen.
Trotzdem ist in vielen Fällen – in der Praxis – nicht selten erst mal das Zugangsdatum relevant und der abgesendete und empfangene Zugangsinhalt „unstreitig“ z.b. weil Du eine Antwort oder Anfrage oder einen Bescheid der GKV hast
(Wenn dann natürlich das Kuchenrezept auftaucht ist das blöd)
Nein ernsthaft, normalerweise kann der Anwalt im Sozialgerichtsverfahren die Akten einsehen und dann ist eh alles klar.
Was lernen wir draus... So richtig gibt es keinen Patentweg...
- Zustellung mit Gerichtsvollzieher (sehr sicher, kommt aber kaum vor und ist zu teuer)
- Zustellung mit Zeugen (Lernen die Juristen im Studium...Nur auch oft weitere Voraussetzungen wie Inhalt z.k.)
- Normaler Brief (naja nur mit Zeuge und was ist mit Verlust)
- Einschreiben (man hat keinen Zugangsvermerk mit Eingangsdatum drauf)
- Einschreiben mit Rückschein (oben dargestellt wenigstens ein bisschen was )
- Fax (Dein vorgeschlagenen Weg wird nur von einigen Gerichten so anerkannt. Leider oft nicht)
- E-Mail (Ohne elk. Empfangsbestätigung total blöd)
Was macht man jetzt – will man ganz sicher gehen - m.E.:
Einschreiben mit Rückschein und zusätzlich
a)
E-Mail (mit der Bitte um Empfangsbestätigung, sofern keine elektr. Bestätigung erfolgt)
oder
b)
Man geht zur Geschäftsstelle der GKV und lässt sich den Eingang mit Stempel auf dem Brief bestätigen.
Das schlage ich z.B hier in Ziff 11 vor:
viewtopic.php?f=22&t=8247&p=52071&hilit ... lle#p52071
Ja, ganz oft werden Versäumnisse in der Praxis geheilt... nur wenn es dumm läuft
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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littleganja
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
2. Schritt: Formloser schriftlicher Antrag des ArztesGunter_H hat geschrieben:Es gibt nicht nur die Barmer. Bei meiner Kasse und bei vielen anderen großen Firmen gibt es auch keine ekelt. Gegenbestätigung.... Jetzt schreiben wir uns ja schon wieder, statt mal zu reden...schade
Bei der ersten Verordnung muss die Kostenübernahme vor dem Beginn der Behandlung von der Krankenkasse genehmigt werden.
Jeder Einzelfall wird vor diesen Hintergründen bei der BARMER sorgfältig geprüft. Neben dem Cannabisarzneimittel werden die Dosierung und die voraussichtlich notwendige Behandlungsdauer einbezogen. Zunächst reichen Sie einen vom Arzt angefertigten schriftlichen formlosen Antrag ein. Wir senden Ihnen dann einen detaillierten Arztfragebogen zu. Dieser ist vom Arzt auszufüllen.
(Quelle: https://www.barmer.de/gesundheitscampus ... tro-128088)
Antrag kann man natürlich auch selbst stellen.....
Antrag stellen
Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung ist formlos möglich.
Formlos bedeutet, dass er grundsätzlich auch telefonisch, per Emailoder auch schriftlich gestellt werden kann.
Grundsätzlich ist es aber immer sinnvoll im Umgang mit der Pflegekasse die Dinge schriftlich zu machen, um später Unterlagen zu haben wenn es zu Unstimmigkeiten kommt.
(Quelle: https://www.pflegeverantwortung.de/pfle ... eantragen/)
Und sobald die magischen Worte fallen, ihr Antrag ist bei uns eingegangen ist der Käse eh gegessen was die Kenntnisnahme und somit die Rückmeldung das der Antrag bearbeitet wird. Wann und ob die dann einen Arztfragebogen rausschicken oder Unterlagen anfordern ist deren Problem, die Zeit läuft dann gegen die Menschenverächter....
Zuletzt geändert von littleganja am Mo 19. Mär 2018, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
Günter du musst sagen wir Treffen uns dann, dort.
Vieleicht nimmt er dich dann beim Wort.
P.S.
Ja ich lese dass alles, is also nicht umsonst.
Vieleicht nimmt er dich dann beim Wort.
P.S.
Ja ich lese dass alles, is also nicht umsonst.
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
Ist mir jetzt zu blöd... Habe schon zwei mal per PN geschrieben....Nu is genug... 
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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littleganja
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
Duck hat geschrieben:Günter du musst sagen wir Treffen uns dann, dort.![]()
Vieleicht nimmt er dich dann beim Wort.
P.S.
Ja ich lese dass alles, is also nicht umsonst.
Ja er hätte einlenken können, die Hand wurde gereicht
In meinen Augen ist das Brainstorming, so soll es in einem Forum sein!
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littleganja
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
Habe keine PN bekommen wirklich!!!Gunter_H hat geschrieben:Ist mir jetzt zu blöd... Habe schon zwei mal per PN geschrieben....Nu is genug...
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
Da haben wir’s wieder das Zugangsproblem.....Gebe auf!littleganja hat geschrieben:Habe keine PN bekommen wirklich!!!Gunter_H hat geschrieben:Ist mir jetzt zu blöd... Habe schon zwei mal per PN geschrieben....Nu is genug...
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
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littleganja
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
Hab dir eben eine PN geschickt antworte einfach auf die....
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
Xxxx
Schlagt mich nicht, is nur spass
Schlagt mich nicht, is nur spass
Zuletzt geändert von Duck am Mi 20. Jun 2018, 08:29, insgesamt 1-mal geändert.
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
Tja, endlich mal was los in der Seifenoper....
Mit oder ohne Loriot.. 
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
Ich fass mal aus dem gedächtnis zusammen.
Kombi is wohl zu empfehlen.
Fax mit protokoll, OK
Mail mit empfangs, lesebestätigung, OK
Einschreiben mit zeugen , OK
Persönlich mit abstempeln, OK
Wobei das letzte wohl keine zweifel übriglässt, oder?
Im Umkehrschluss kann partient dann aber auch sagen MDK mitteilung nö nur werbung bekommen?
Ihr seid doch gafnicht weit voneinander entfernt.
Kombi is wohl zu empfehlen.
Fax mit protokoll, OK
Mail mit empfangs, lesebestätigung, OK
Einschreiben mit zeugen , OK
Persönlich mit abstempeln, OK
Wobei das letzte wohl keine zweifel übriglässt, oder?
Im Umkehrschluss kann partient dann aber auch sagen MDK mitteilung nö nur werbung bekommen?
Ihr seid doch gafnicht weit voneinander entfernt.
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4667
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
Wenn man eine Mail schreibt und um Antwort bittet und die dann auch kommt ist auch alles gut.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
1 Satz und genial. Danke Dir Martin auch von "Liesel Hanf"Martin Mainz hat geschrieben:Wenn man eine Mail schreibt und um Antwort bittet und die dann auch kommt ist auch alles gut.
Erhaltene Gegenbestätigung natürlich auch bei Fax | Brief | Einschreiben top
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: GKV jetzt immer ohne MDK?
Diese Posting habe ich auf FB gefunden….
Wie man sehen kann, hat die GKV abgelehnt, obwohl ein „positives Gutachten“ des MDK der GKV vorlag!!!
Was lernen wir daraus…
Immer drauf achten, dass das Dir das MDK Gutachten auch vorliegt!
Eventuell das Gutachten mit Fristsetzung unter Hinweis auf § 25 Abs. 5 SGB X (Akteneinsicht) bei der GKV anfordern. Wenn das MDK-Gutachten nicht kommt, m.E. sofort zum Anwalt..
https://www.facebook.com/groups/6861489 ... 245843303/
Wie man sehen kann, hat die GKV abgelehnt, obwohl ein „positives Gutachten“ des MDK der GKV vorlag!!!
Was lernen wir daraus…
Immer drauf achten, dass das Dir das MDK Gutachten auch vorliegt!
Eventuell das Gutachten mit Fristsetzung unter Hinweis auf § 25 Abs. 5 SGB X (Akteneinsicht) bei der GKV anfordern. Wenn das MDK-Gutachten nicht kommt, m.E. sofort zum Anwalt..
https://www.facebook.com/groups/6861489 ... 245843303/
- Dateianhänge
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- MDK Gutachten liegt nicht vor
- MDK Gutachten.jpg (193.13 KiB) 6875 mal betrachtet
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