Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Servus Miteinander,
da das Verhalten meiner KK so langsam an meiner Materie zerrt und ich bei den vielen Infos die online zu finden sind nicht mehr durchsteigen, schildere Euch mal meinen Fall. Hab seit gut einem Jahr chronische Schmerzen. Versch. Schmerzmittel wurden therapiert, leider nicht mit gewünschtem Erfolg. Therapie mit Cannabisblüten wurde von meinem Schmerztherapie Arzt vorgeschlagen und Antrag gestellt.
Verlauf:
-Antragstellung Versand 16.04.
-Bestätigter Eingang am 26.04. KK mit Schreiben vom 03.05. der MDK soll eingeschaltet werden und die KK schreibt, das Entscheidung spätestens am 31.05. erfolgt.
-Ablehnung Bescheid (datiert 01.06.)
(Formlos und ohne Unterschrift und ohne direkten Ansprechpartner)
-Widerspruch nach Termin beim Doc am 30.06. ( ging leider nicht früher da Doc im Urlaub war und keinen früheren Termin mehr hatte)
-Bestätigung Eingang Widerspruch am 05.07.
-Mitteilung der KK intern erneute Prüfung durchgeführt, aber abgelehnt vom 25.07.
Zur Sache:
Lt. meinem Doc ist eine Genehmigungsfiktion eingetreten (5 Wochen plus 1 Tag). Widerspruch läuft. Antrag soll jetzt vor die Widerspruchstelle
Meine Fragen:
Nach 5 Wochen und 1 Tag (sprich am 01.06.) hat mich die KK angerufen um mir mitzuteilen das sie ablehnen und der Brief auf dem Weg ist. Entscheidung des MDK würde am 29.05. getroffen. Ablehnung Brief ist datiert vom 01.06.
1) Welches Datum gilt für eine Genehmigungsfiktion? Das mit der Entscheidung des MDK oder das Schreiben der KK? Hätte die KK mir nicht schriftlich mitteilen müssen, das die Entscheidung länger dauert?
2) Muss ein Ablehnungsbescheid nicht auch unterschrieben sein?...und ein persönlicher Ansprechpartner genannt werden? Hab glaub ich mal sowas gelesen, das dies sonst ein Formfehler ist und mir dieses auch zu Gute kommen könnte.
3) Wie lange darf sich die Widerspruchsstelle Zeit lassen? Hab was gelesen von 3 bzw 6 Monaten. das wäre ja der Wahn....
4) Was kann ich ohne Anwalt machen? Was würdet ihr mir raten? Hab keine Rechtsschutz und verdiene knapp zu viel für die PKH. Hat jemand Erfahrung mit dem Rechtsschutz des VDK? Wie läuft das ab?
Entschuldigt an dieser Stelle meine vielen Fragen. Steige bei den Massen an Infos die im Netz zu finden sind derzeit einfach nicht durch, da wie auch jetzt enorme Konzentrationsschwierigkeiten aufgrund der Schmerzen.
Tausend dank schon jetzt für eure Hilfe, Tipps und Mühen....
LG vom Urgesicht
da das Verhalten meiner KK so langsam an meiner Materie zerrt und ich bei den vielen Infos die online zu finden sind nicht mehr durchsteigen, schildere Euch mal meinen Fall. Hab seit gut einem Jahr chronische Schmerzen. Versch. Schmerzmittel wurden therapiert, leider nicht mit gewünschtem Erfolg. Therapie mit Cannabisblüten wurde von meinem Schmerztherapie Arzt vorgeschlagen und Antrag gestellt.
Verlauf:
-Antragstellung Versand 16.04.
-Bestätigter Eingang am 26.04. KK mit Schreiben vom 03.05. der MDK soll eingeschaltet werden und die KK schreibt, das Entscheidung spätestens am 31.05. erfolgt.
-Ablehnung Bescheid (datiert 01.06.)
(Formlos und ohne Unterschrift und ohne direkten Ansprechpartner)
-Widerspruch nach Termin beim Doc am 30.06. ( ging leider nicht früher da Doc im Urlaub war und keinen früheren Termin mehr hatte)
-Bestätigung Eingang Widerspruch am 05.07.
-Mitteilung der KK intern erneute Prüfung durchgeführt, aber abgelehnt vom 25.07.
Zur Sache:
Lt. meinem Doc ist eine Genehmigungsfiktion eingetreten (5 Wochen plus 1 Tag). Widerspruch läuft. Antrag soll jetzt vor die Widerspruchstelle
Meine Fragen:
Nach 5 Wochen und 1 Tag (sprich am 01.06.) hat mich die KK angerufen um mir mitzuteilen das sie ablehnen und der Brief auf dem Weg ist. Entscheidung des MDK würde am 29.05. getroffen. Ablehnung Brief ist datiert vom 01.06.
1) Welches Datum gilt für eine Genehmigungsfiktion? Das mit der Entscheidung des MDK oder das Schreiben der KK? Hätte die KK mir nicht schriftlich mitteilen müssen, das die Entscheidung länger dauert?
2) Muss ein Ablehnungsbescheid nicht auch unterschrieben sein?...und ein persönlicher Ansprechpartner genannt werden? Hab glaub ich mal sowas gelesen, das dies sonst ein Formfehler ist und mir dieses auch zu Gute kommen könnte.
3) Wie lange darf sich die Widerspruchsstelle Zeit lassen? Hab was gelesen von 3 bzw 6 Monaten. das wäre ja der Wahn....
4) Was kann ich ohne Anwalt machen? Was würdet ihr mir raten? Hab keine Rechtsschutz und verdiene knapp zu viel für die PKH. Hat jemand Erfahrung mit dem Rechtsschutz des VDK? Wie läuft das ab?
Entschuldigt an dieser Stelle meine vielen Fragen. Steige bei den Massen an Infos die im Netz zu finden sind derzeit einfach nicht durch, da wie auch jetzt enorme Konzentrationsschwierigkeiten aufgrund der Schmerzen.
Tausend dank schon jetzt für eure Hilfe, Tipps und Mühen....
LG vom Urgesicht
Als das Wort, die Sprache in die Welt trat, gab es bestimmt eine einzige gemeinsame Ursprache.
-
Latschodiewes
- Beiträge: 63
- Registriert: Fr 21. Jul 2017, 12:42
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Hallo Urgesicht,
sieh mal hier hat ein User sich die Mühe gemacht und zusammengefasst, was Dir evtl. weiterhelfen kann:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=8247
Vielleicht melden sich ja andere User die sich sehr gut auskennen.
Viel Erfolg für Dich und LG.
sieh mal hier hat ein User sich die Mühe gemacht und zusammengefasst, was Dir evtl. weiterhelfen kann:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=8247
Vielleicht melden sich ja andere User die sich sehr gut auskennen.
Viel Erfolg für Dich und LG.
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Danke für den link Latscho... hoffe das mir irgendjemand mit Erfahrung und Wissen auf meine Fragen antwortet... Mein Gesundheitszustand lässt derzeit kaum noch Konzentration zu um alles was weiter geht zu ordnen und sich die infos rauszuziehen, die auf mich zutreffen. Ich hab mir den Link aber schon gespeichert und schaue mir des immer wieder an und schreib mir Notizen... ich vermute aber mal das mich das noch mehr verwirrt. An alle darum nochmal die bitte, wer was weiss: ich bin dankbar um jeden Tipp und Hinweis. Gerne auch per PN... LG
Als das Wort, die Sprache in die Welt trat, gab es bestimmt eine einzige gemeinsame Ursprache.
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Sind meine Fragen zu speziell? oder liegt's am Sommerloch?
Als das Wort, die Sprache in die Welt trat, gab es bestimmt eine einzige gemeinsame Ursprache.
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber meines Wissens gibt es eine Feiertagsregelung bei der Genehmigungsfiktion. Der 31. Mai war Fronleichnam. Der 1. Juni zzgl. des Postweges reicht somit ggf. nicht für die Fiktion. Aber das ist eben ein Grenzfall.
Ich würde vielleicht noch einen zweiten, nicht formalen Weg gehen. Schau Dir das MDK-Gutachten an, was die bemängeln. Und dann schau, ob Du ggf. im Antrag nicht alles so gut beschrieben hast. Vielleicht kannst Du einfach durch einen erweiterten Antrag etwas erreichen. Das Vorgehen gegen die Formfehler ist sicherlich langwieriger und weniger erfolgsversprechend.
Ich würde vielleicht noch einen zweiten, nicht formalen Weg gehen. Schau Dir das MDK-Gutachten an, was die bemängeln. Und dann schau, ob Du ggf. im Antrag nicht alles so gut beschrieben hast. Vielleicht kannst Du einfach durch einen erweiterten Antrag etwas erreichen. Das Vorgehen gegen die Formfehler ist sicherlich langwieriger und weniger erfolgsversprechend.
-
Latschodiewes
- Beiträge: 63
- Registriert: Fr 21. Jul 2017, 12:42
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Ich nochmalUrgesicht hat geschrieben:Sind meine Fragen zu speziell? oder liegt's am Sommerloch?
VielE Grüße!
- Martin Mainz
- Board-Administration
- Beiträge: 4667
- Registriert: Di 22. Mär 2016, 18:39
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Das geht nicht, weil LG ist nicht mehr im Forum, sein Account wurde auf eigenen Wunsch hin stillgelegt.Latschodiewes hat geschrieben:... schreib doch mal an littleganja ne PN. Der kennt sich super aus und hat hier schon vielen geholfen. Frag ihn doch mal, ob er Deinen Fall durchsehen kann!
Ehrenamtlicher Foren-Putzer
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Ich lege Dir den VDK ans Herz, dort kannst Du einen Termin machen und dort Mitglied werden, die Beiträge müssten im Internet zu finden sein und halten sich im Rahmen.
Dein spezieller Fall ist schwierig und deshalb würde ich an Deiner Stelle professionelle Hilfe in Anspruch nehmen (VDK)
Zwischen Antragsstellung und bestätigter Eingang ist eine Menge Zeit vergangen, hast Du einen Einschreibebeleg oder einen Nachweis von einem Fax?
Wenn der Antrag am 16.04. verschickt wurde wird mit 3 Tagen Postweg( das ist schon großzügig) gerechnet, er wäre also am spätestens am 19.04 bei der KK eingegangen. Selbst mit MDK wäre die 5 Wochen Frist mit dem Ablehnungsbescheid vom 01.06, bei Dir vermutlich am 02 oder 03.06 im Briefkasten der Eintritt der Genhmigungsfiktion.
ABER keiner hier im Forum kann diese Daten nachvollziehen und kennt den Inhalt der Schreiben, deswegen hier nochmal meine ganz klare Empfehlung: Nimm professionelle Hilfe in Anspruch, der VDK hat täglich mit solchen Sachen zu tun. Ich möchte hier keine Werbung für irgendwen machen, selbstverständlich kann das auch jeder auf Sozialrecht versierte Rechtsanwalt. Der aber Geld kostet.
Du könntest Dich aber bei einem Anwalt beraten lassen wie er die Chancen sieht, also erstmal ein Beratungsgespräch, das kostet auch nicht die Welt.
Die Widerspruchsstelle sollte innerhalb von 3 Monaten entscheiden, falls es Dir zu lange dauert droh mit Untätigkeitsklage.
Du kannst auch bei der KK nachfragen wann Du mit einer Entscheidung des Widerspruchsausschusses rechnen kannst.
Zusammenfassend: Ohne juristische Hilfe, egal von wem, wird das nichts!
Ich drücke Dir die Daumen!
Dein spezieller Fall ist schwierig und deshalb würde ich an Deiner Stelle professionelle Hilfe in Anspruch nehmen (VDK)
Zwischen Antragsstellung und bestätigter Eingang ist eine Menge Zeit vergangen, hast Du einen Einschreibebeleg oder einen Nachweis von einem Fax?
Wenn der Antrag am 16.04. verschickt wurde wird mit 3 Tagen Postweg( das ist schon großzügig) gerechnet, er wäre also am spätestens am 19.04 bei der KK eingegangen. Selbst mit MDK wäre die 5 Wochen Frist mit dem Ablehnungsbescheid vom 01.06, bei Dir vermutlich am 02 oder 03.06 im Briefkasten der Eintritt der Genhmigungsfiktion.
ABER keiner hier im Forum kann diese Daten nachvollziehen und kennt den Inhalt der Schreiben, deswegen hier nochmal meine ganz klare Empfehlung: Nimm professionelle Hilfe in Anspruch, der VDK hat täglich mit solchen Sachen zu tun. Ich möchte hier keine Werbung für irgendwen machen, selbstverständlich kann das auch jeder auf Sozialrecht versierte Rechtsanwalt. Der aber Geld kostet.
Du könntest Dich aber bei einem Anwalt beraten lassen wie er die Chancen sieht, also erstmal ein Beratungsgespräch, das kostet auch nicht die Welt.
Die Widerspruchsstelle sollte innerhalb von 3 Monaten entscheiden, falls es Dir zu lange dauert droh mit Untätigkeitsklage.
Du kannst auch bei der KK nachfragen wann Du mit einer Entscheidung des Widerspruchsausschusses rechnen kannst.
Zusammenfassend: Ohne juristische Hilfe, egal von wem, wird das nichts!
Ich drücke Dir die Daumen!
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Ich denke, der 26. April zählt, da dies das Datum ist, wo er beweisen kann, dass die Kasse den Brief erhalten hat. Und somit reicht der 1. Juni, da der 31. Mai (eigentlich letztmöglicher Tag) ein Feiertag ist.
-
Latschodiewes
- Beiträge: 63
- Registriert: Fr 21. Jul 2017, 12:42
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Oh sorry, das wusste ich nicht.Martin Mainz hat geschrieben:Das geht nicht, weil LG ist nicht mehr im Forum, sein Account wurde auf eigenen Wunsch hin stillgelegt.Latschodiewes hat geschrieben:... schreib doch mal an littleganja ne PN. Der kennt sich super aus und hat hier schon vielen geholfen. Frag ihn doch mal, ob er Deinen Fall durchsehen kann!
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Es gibt unterschiedliche Auslegungen von unterschiedlichen Gerichten.
Die einen gehen davon aus, dass lediglich die Entscheidung innerhalb der 5 Wochen seitens der KK getroffen sein muss, diese Entscheidung, salopp gesagt, aber auch noch 2 Tage in einer Schublade liegen darf. (die Beweislast für den Versicherten ist da natürlich nicht so rosig) Andere Urteile sprechen davon, dass die Entscheidung der KK auch innerhalb der Frist mitgeteilt werden muss.
Läuft wohl auf einen Anwalt hinaus.
Die einen gehen davon aus, dass lediglich die Entscheidung innerhalb der 5 Wochen seitens der KK getroffen sein muss, diese Entscheidung, salopp gesagt, aber auch noch 2 Tage in einer Schublade liegen darf. (die Beweislast für den Versicherten ist da natürlich nicht so rosig) Andere Urteile sprechen davon, dass die Entscheidung der KK auch innerhalb der Frist mitgeteilt werden muss.
Läuft wohl auf einen Anwalt hinaus.
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Knutsen hat das sehr gut dargestellt...
Anwalt wird außerdem Akteneinsicht fordern und dabei häufig noch weitere Aspekte finden können...
Viel Erfolg!
Anwalt wird außerdem Akteneinsicht fordern und dabei häufig noch weitere Aspekte finden können...
Viel Erfolg!
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Bundesversicherungsamt mußte bei einigen GKV an die Anwendung der Genehmigungsfiktion erinnern:
https://www.aerztezeitung.de/praxis_wir ... oheit.html
Hier der Link zum Bundesverscherungsamt falls ein GKV bei Euch trotzdem Probleme machen sollte
https://www.bundesversicherungsamt.de/s ... aeger.html
In einigen Fällen habe man Kassen allerdings an die sogenannte Genehmigungsfiktion erinnern müssen. Danach gilt eine beantragte Leistung per se als genehmigt, wenn die Kasse bestimmte in Paragraf 13 Absatz 3a SGB V konkretisierte Fristen versäumt, so zum Beispiel die maximal fünfwöchige Entscheidungsfrist, wenn eine Stellungnahme angefordert wird.
https://www.aerztezeitung.de/praxis_wir ... oheit.html
Hier der Link zum Bundesverscherungsamt falls ein GKV bei Euch trotzdem Probleme machen sollte
https://www.bundesversicherungsamt.de/s ... aeger.html
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
-
PatientZero
- Beiträge: 67
- Registriert: Di 24. Apr 2018, 19:27
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Ich habe da zwei mal Beschwerde eingelegt, aber bisher überhaupt kein Feedback /keine Rückmeldung / garnix... 
Die Theorie dass man sich da beschweren kann und die auf die Kasse einwirken ist gut, aber scheint in der Praxis nicht so zu sein dass die überhaupt reagieren. Hat da schon mal jemand antwort bekommen?
Die Theorie dass man sich da beschweren kann und die auf die Kasse einwirken ist gut, aber scheint in der Praxis nicht so zu sein dass die überhaupt reagieren. Hat da schon mal jemand antwort bekommen?
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Habe keine Erfahrung mit Beschwerden beim Bundesversicherungamt (BVA)PatientZero hat geschrieben: Mi 5. Sep 2018, 09:42 Ich habe da zwei mal Beschwerde eingelegt, aber bisher überhaupt kein Feedback /keine Rückmeldung / garnix...
Die Theorie dass man sich da beschweren kann und die auf die Kasse einwirken ist gut, aber scheint in der Praxis nicht so zu sein dass die überhaupt reagieren. Hat da schon mal jemand antwort bekommen?
Wenn Du schon mal dort erinnert hast kann es zweckmäßig sein die Abteilung "Presse" anzurufen....
https://www.bundesversicherungsamt.de/s ... resse.html
Unabhängig davon kannst Du überlegen die "Vorgesetzten Dienstellen" des BVA einzuschalten.
BMG und BMAS
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesversicherungsamt
Viele Glück!
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
BVA FAQ Beschwerde über einen Sozialversicherungsträger > Gesetzliche Krankenversicherung
-BVA kann aber muss dir keine Antwort schicken
-BVA kann zu KK gehen und sagen "Du,Du,Du, hier geltendes Recht und so", muss sie aber nicht
-BVA handelt nur im öffentlichen Interesse aber nicht im Interesse der Versicherten oder der Beschwerdeführer
-BVA richtet sich nur nach geltendem Recht, laufende Gerichtsverfahren sind nicht von interesse und keine Grund für garnichts
-Wenn der Einzelne auf sein Recht besteht, bekommt er das sicherlich vor Gericht(und dabei hat sich der Typ der das getippt hat, so schlapp gelacht, dass er glatt nen Rechtschreibfehler reingebraten hat)
Auf Deutsch:Das Ergebnis der Prüfung, ob ein Rechtsverstoß vorliegt und zu verfolgen ist oder nicht, bildet die Grundlage für die Antwort an die/den Beschwerdeführer/in. Sofern ein Rechtsverstoß festgestellt wird, kann das Bundesversicherungsamt erforderlichenfalls aufsichtsrechtliche Maßnahmen treffen, um ein rechtskonformes Verhalten der Kasse sicherzustellen.
Direkte Versicherungs- oder leistungsrechtliche Entscheidungen in Angelegenheiten der Versicherten kann das Bundesversicherungsamt demgegenüber selbst nicht treffen. Da die Aufsicht ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig wird, haben Versicherte zudem keinen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme des Bundesversicherungsamtes.
Vielmehr wird der individuelle Rechtsschutz des Einzelnen durch die Gerichte gewänrleistet. Von Versicherten geführte Gerichtsverfahren schließen dabei ein aufsichtsrechtliches Tätigwerden nicht grundsätzlich aus.
-BVA kann aber muss dir keine Antwort schicken
-BVA kann zu KK gehen und sagen "Du,Du,Du, hier geltendes Recht und so", muss sie aber nicht
-BVA handelt nur im öffentlichen Interesse aber nicht im Interesse der Versicherten oder der Beschwerdeführer
-BVA richtet sich nur nach geltendem Recht, laufende Gerichtsverfahren sind nicht von interesse und keine Grund für garnichts
-Wenn der Einzelne auf sein Recht besteht, bekommt er das sicherlich vor Gericht(und dabei hat sich der Typ der das getippt hat, so schlapp gelacht, dass er glatt nen Rechtschreibfehler reingebraten hat)
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Habe mit dem BVA keine eigenen Erfahrungen....!!!BUMMBUMM hat geschrieben: Mi 5. Sep 2018, 12:35
Auf Deutsch:
-BVA kann aber muss dir keine Antwort schicken
-BVA kann zu KK gehen und sagen "Du,Du,Du, hier geltendes Recht und so", muss sie aber nicht
-BVA handelt nur im öffentlichen Interesse aber nicht im Interesse der Versicherten oder der Beschwerdeführer
-BVA richtet sich nur nach geltendem Recht, laufende Gerichtsverfahren sind nicht von interesse und keine Grund für garnichts
-Wenn der Einzelne auf sein Recht besteht, bekommt er das sicherlich vor Gericht(und dabei hat sich der Typ der das getippt hat, so schlapp gelacht, dass er glatt nen Rechtschreibfehler reingebraten hat)
Das da oben sehe ich aber nicht so pessimistisch wie Du. (Ja, der Text auf der BVA Webseite glänzt nicht durch wirklich klare Aussagen) ....Nur:
Es ist bei Beschwerden die Praxis dem Beschwerdeführer eine Antwort zukommen zu lassen. (Das ist jedenfalls bei den Beschwerdeverfahren wo ich mich konkret auskenne so)
(Warum soll das hier anders sein. Habe jetzt keine Zeit nach konkreten gesetzlichen Regelungen / Verordnungen für das BVA zu suchen)
Das BVA ist immerhin die Aufsichtsbehörde die im "gegebnen Fall" einschreiten muss! Bei Untätigkeit drohen grundsätzlich Dienstaufsichtsbeschwerden etc.
Ja, die Aufsicht wurde im "öffentlichen Interesse" eingerichtet und hat nicht "zum Kern" Privatleuten zu ihrem Recht zu verhelfen.
Würde deshalb hier nicht die Meinung vertreten... (macht nichts es hat eh keinen Zweck)
Alleine nur auf die Gerichte hoffen ist m.E. auch nicht der Weg
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Behörden halt.. Bürgernutzen? Alles nur Schall und Rauch.
@PatientZero
Wenn deine Beschwerden nicht aufgearbeitet waren wie eine Anklageschrift, sind die wahrscheinlich im Papierkorb gelandet.
Aber anscheinend gibt es die Möglichkeit Informationen über Beschwerdevorgänge postalisch oder per Fax zu erfragen.
(Faxgerät ist im Zweifelsfall Papier alle gewesen)
Pessimistisch=nein; Zynisch=Vielleicht; Empirische Realität=ja
@PatientZero
Wenn deine Beschwerden nicht aufgearbeitet waren wie eine Anklageschrift, sind die wahrscheinlich im Papierkorb gelandet.
https://www.bundesversicherungsamt.de/s ... erung.htmlFür die aufsichtsrechtliche Überprüfung einer Entscheidung einer Kranken- oder Pflegekasse benötigt das Bundesversicherungsamt zunächst den Namen und die Anschrift der/des Versicherten sowie den Namen der betroffenen Kranken- bzw. Pflegekasse.
Zudem ist es erforderlich, dass der Sachverhalt dargestellt wird, so dass das Bundesversicherungsamt erkennen kann, welches Anliegen im konkreten Einzelfall vorliegt und welcher Rechtsverstoß im Verwaltungshandeln und/oder bei der Entscheidung des Versicherungsträgers gesehen wird. Gegebenenfalls bietet es sich an, Kopien relevanter Unterlagen (z.B. Ablichtungen entsprechender Bescheide, Urteile) beizufügen.
...
Eingaben werden auf dem Postweg an folgende Anschrift erbeten:
Bundesversicherungsamt
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Fax: 0228 619-1866
Aber anscheinend gibt es die Möglichkeit Informationen über Beschwerdevorgänge postalisch oder per Fax zu erfragen.
bei den Anfragen und den Beschwerden gilt wahrscheinlich wie bei den meisten Behörden: notariell beglaubigter Inhalt eines Einschreibens mit Rückschein oder Kopie eines persönlich vorgelegten Dokuments mit Eingangsstempel ... or it didn't happen...In diesem Zusammenhang bitten wir um Verständnis, dass es uns aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt ist, telefonische Eingaben entgegenzunehmen oder Auskünfte per Telefon bzw. E-Mail zu dem Stand unserer Prüfung zu erteilen.
(Faxgerät ist im Zweifelsfall Papier alle gewesen)
Pessimistisch=nein; Zynisch=Vielleicht; Empirische Realität=ja
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Du hast sicher Deine Gründe und entsprechende Erfahrungen !!!BUMMBUMM hat geschrieben: Mi 5. Sep 2018, 14:24 Behörden halt.. Bürgernutzen? Alles nur Schall und Rauch.
Pessimistisch=nein; Zynisch=Vielleicht; Empirische Realität=ja
Davon bin ich überzeugt.
Nur was raten wir nun den Patienten auf der Suche nach einer Genehmigung von Cannabis durch die GKV....
Am besten nichts machen? Ist doch auch keine Lösung
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
-
PatientZero
- Beiträge: 67
- Registriert: Di 24. Apr 2018, 19:27
Re: Genehmigungsfiiktion, Widerspruch
Ich war wohl etwas vorschnell. Heute kam ein Brief vom BVA, Bestätigung dass meine Beschwerde ankam und dass sie es prüfen werden. Ich erwarte davon nicht viel, aber besser man versucht alles. Es kann eine Weile dauern und über das Ergebnis wird man mit einer "kurzen" Mitteilung informiert. ("kurzen" ist fett markiert...)
Von Nachfragen/Anrufen soll man absehen, Auskunft ist aus Datenschutz Gründen nicht möglich.
Den Text hatte ich nicht besonders ausgearbeitet, einfach meine Situation beschrieben. Ich hoffe die holen sich die restlichen Informationen von der Krankenkasse.
Von Nachfragen/Anrufen soll man absehen, Auskunft ist aus Datenschutz Gründen nicht möglich.
Den Text hatte ich nicht besonders ausgearbeitet, einfach meine Situation beschrieben. Ich hoffe die holen sich die restlichen Informationen von der Krankenkasse.