Cannabis und Führerschein (ohne Rezept)

Fälle, Strafen, Probleme rund um den Führerschein & Verkehrskontrollen.
HabAuchNeMeinung
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Morra hat geschrieben: Mi 14. Nov 2018, 06:51 Ich komme aus Bayern und bei mir wurde bei einem wert von 1,1 fehlendes Trennvermögen angenommen.
Deshalb musste ich zum ÄG.
.....
Hallo Mora,

Das Du zum äG "durftest" ist wohl eine Folge des von mir zitierten Urteils.
Zwischen 1ng und 2ng darf eben genau in Bayern nicht sofort entzogen werden, sondern es muss zunächst ein äG bzw eine MPU angeordnet werden. Das ist in anderen Bundesländern nicht zwingend so.
Hast Du auf einmaligen Probierkonsum "plädiert"?
Das dürfte für Isabell "flachfallen" (auf der Arbeit erwischt)...
Da sie sich im Verkehrsportal aber schon entsprechenden Rat holt, denke ich das Ihr das inzwischen auch klar sein sollte.

HabAuchNeMeinung
R0bin420
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Fachärztliches Führerschein Gutachten

Beitrag von R0bin420 »

Grüßt euch, ich bin seit Februar Diesen Jahres Cannabis Patient. Ich wurde im Dezember letzten Jahres auf einem Festival mit Amphetamin und Ecstasy erwischt. Nun hab ich ein fachärztliches Gutachten erstellen lassen, und die Frage ob Konsum von harten Drogen vorlag, wurde verneint. Nun hab ich dennoch ein negatives Gutachten ausgestellt bekommen, da die Gutachterin behauptet, dass Cannabis in meinem Fall (ADHS) kein Grund für eine medikation für Cannabis ist, und ich somit Betäubungsmittel im Sinne des Btmgs zu mir nehme, und nicht geeignet bin ein Kraftfahrzeug zu führen. Meine Frage ist nun ob dieses Urteil überhaupt rechtskräftig ist, und ob es Sinn macht rechtlich dagegen vorzugehen.

PS. Ich wohne in Bayern
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Morra
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Morra »

Hi HabAuchNeMeinung,

stimmt da hast du Recht, das wird die Folge davon gewesen sein.

Richtig, das war der Weg den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
War aber viel Glück dabei.
War nicht einfach das in seinen 30ern noch glaubhaft zu machen und das bei einer MPU Psychologin mit 25 Jahren Berufserfahrung.
Dazu hat mir vorher ein netter Mitarbeiter von der Führerscheinstelle mit einer Aufschiebung von ein paar Wochen geholfen.
Vom Vorfall bis zu der Einladung zum ÄG verging nicht wirklich viel Zeit und man hat wirklich sehr eng gesteckte Fristen. Der Aufschub war daher nötig um den Drogentest zu bestehen der auch Teil des ÄG's ist obwohl ich seit dem Tag der Kontrolle nicht mehr konsumiert hatte.
Dazu sollte man sich gut über die Wertekombination und die Abbauzeiten informieren um den genauen Konsumzeitpunkt, der ausschlaggebend ist, plausibel machen zu können.
War ne echte Zitterpartie, das sag ich euch.
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BUMMBUMM
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Re: Fachärztliches Führerschein Gutachten

Beitrag von BUMMBUMM »

@R0bin420

viel zu wenig infos...
Wie lautet die Fragestellung?
wer wollte dieses Gutachten haben du oder die führerscheinstelle?
falls letzteres wieso?

zu der mpu bewertung, die "gutachterin" hatte wohl kein attest ? jedenfalls zieht sie da falsche schlüsse bzw verwechselt attest und rezept und glaubt es gibt verordnungen von medizinal cannabis ohne ärztliche evaluierte indikation, das ist ziemlich anmaßend.

einzige verwertbare info die da drin steht ist der halbsatz: körperl. und laborchem. Anal. keine sichtbaren anzeichen für einen aktuellen drogenkosum.

jedenfalls is das nurn wisch wo jemand seine persönliche, manchmal professionell fundierte meinung hinkritzelt, und sich das gut bezahlen lässt. Klagen kannste dagegen jedenfalls nicht, solange da nicht grob fahrlässig oder wissentlich müll geschrieben wird. Fehlende Kenntniss und/oder Durchblick ist halt nur leicht Fahrlässig.
Aber es ist kein Urteil?! und letztlich auch kein grund für die Führerscheinstelle irgendwas zu machen.
Wenn du ne andere Beurteilung willst, musste zu nem anderen Gutachter gehen.
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Cookie
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Re: Fachärztliches Führerschein Gutachten

Beitrag von Cookie »

Also so viel steht mal fest: Wenn Dir ein Arzt Cannabis verschrieben hat, hat die Behörde nicht das Recht, dies infrage zu stellen.
Zuletzt geändert von Cookie am Do 15. Nov 2018, 17:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Cookie
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Re: Fachärztliches Führerschein Gutachten

Beitrag von Cookie »

Und die Begründung für das "Infragestellen" ("regelmäßiger Cannabiskonsum bei Vorliegen einer Verordnung von Medizinalcannabis ohne ärztliche Begründung") ist hanebüchen. Das braucht ein Arzt nicht zu begründen.
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Isabell
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Isabell »

Hallo Leute
Bin gerade total verzweifelt ....
Warum werde ich nicht um Stellungnahme gebeten ....
Ich verliere ALLES !!!!

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Isabell
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Isabell »

Kennt jemand einen Anwalt der mir wirklich helfen kann .....
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HabAuchNeMeinung
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Isabell hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 18:26 Hallo Leute
Bin gerade total verzweifelt ....
Warum werde ich nicht um Stellungnahme gebeten ....
Ich verliere ALLES !!!!
Hallo Isabell,

das ging ja wirklich flott, allerdings war das Ergebnis abzusehen, wie Dir hier und im Verkehrsportal ja schon mehrfach erklärt wurde.

Was willst Du mit einer Stellungnahme erreichen?
Die Fahrerlaubnisbehörde handelt entsprechend den bestehenden Gesetzen und Verwaltungsvorschriften, die einen sofortigen der Fahrerlaubnis ermöglicht, da Du kein Trennvermögen gezeigt hast. Du kannst zwar gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen, wobei dieser keine aufschiebende Wirkung hat, die Fahrerlaubnis ist zunächst weg. Wiedererteilung erst nach einer positiven MPU.
Auch ein (Fach)Anwalt (für Verwaltungsrecht) wird da wenig machen können.

Sorry das ich keine positiveren Nachrichten für Dich habe aber so ist nunmal die aktuelle Rechtslage.

Edit:
Dein Fall zeigt mal wieder deutlich, daß dringend eine Anpassung des Grenzwertes auf 3ng notwendig ist. Hier muss der Politik "dampf unter dem Hintern" gemacht werden.... Allerdings bezweifle ich dass das in absehbarer Zeit passieren wird.


HabAuchNeMeinung
Zuletzt geändert von HabAuchNeMeinung am Fr 16. Nov 2018, 20:54, insgesamt 1-mal geändert.
Isabell
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Isabell »

Ich hab was von EINMALKONSUM gelesen ....meine Werte habe ich ja gepostet

Gruss total verzweifelte Isabell
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HabAuchNeMeinung
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Isabell hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 19:17 Ich hab was von EINMALKONSUM gelesen ....meine Werte habe ich ja gepostet

Gruss total verzweifelte Isabell
Hallo Isabell,

Naja, Du hast mit deiner Aussage gegenüber der Polizei
"Ich räumte dann ein das ich am we am Joint gezogen habe zum einschlafen"
ja schon gezeigt dass das kein Einmalkonsum gewesen sein kann (6h Regel).
https://www.strafverteidiger-schueller. ... le-konsum/.
Zum anderen wie glaubhaft ist es denn, wen Du diese Aussage nicht gemacht hättest, dass Du vor bzw. auf der Arbeit erstmalig Cannabis konsumiert hast....
Sorry aber "Probierkonsum" ist in deinem Fall einfach nicht glaubhaft begründbar.

Abseits von dieser Geschichte ein paar Anmerkungen:
1. Nimm die Ansage ab sofort kein KFZ mehr zu führen ernst. Du begehst sonst eine Straftat.

2. Ich verstehe das Du im Moment sehr verzweifelt bist aber es hilft Dir nicht wirklich.
Sprich mit deinem Arbeitgeber. Wenn der Dich nicht weiterbeschäftigen will/kann, dann suche Dir eine Arbeitstelle bei der Du mittelfristig keine Fahrerlaubnis brauchst.

3. Wenn Du deine Fahrerlaubnis wieder erlangen willst, stelle jeglichen Konsum sofort ein. Besorg Dir ein paar Teststreifen mit verschiedenen CutOffs.
Sobald die negativ sind melde dich für ein Abstinenznachweisprogramm an.
Bereite Dich mit Hilfe des Verkehrsportals auf die MPU vor.
Ob 6 Monate Abstinenz ausreichen kann ich Dir nicht sagen, aber das wäre die Untergrenze, so dass Du frühestens im Herbst nächsten Jahres wieder eine FE dein eigen nennen kannst.

HabAuchNeMeinung
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Hans Dampf
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Hans Dampf »

HabAuchNeMeinung hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 19:35 (...)
3. Wenn Du deine Fahrerlaubnis wieder erlangen willst, stelle jeglichen Konsum sofort ein. Besorg Dir ein paar Teststreifen mit verschiedenen CutOffs.
Sobald die negativ sind melde dich für ein Abstinenznachweisprogramm an.
Bereite Dich mit Hilfe des Verkehrsportals auf die MPU vor.
Ob 6 Monate Abstinenz ausreichen kann ich Dir nicht sagen, aber das wäre die Untergrenze, so dass Du frühestens im Herbst nächsten Jahres wieder eine FE dein eigen nennen kannst.

HabAuchNeMeinung
Und wenn du ihn wieder hast dann warte erst mal wieder mit dem Anfangen. Ein Freund (der wirklich ländlich lebt) wurde, nachdem er "erwischt" wurde, mehr als normal üblich kontrolliert. Ist ja auch kein Problem in einer Gegend wo es nur drei zwei Hauptstraßen und ansonsten Berge gibt...

Ich habe auf dem Land auch eine Zeitlang ohne Auto gelebt, das ging gut da ich in der Nähe meiner Arbeitsstelle lebe. Und tat mir gesundheitlich richtig gut.

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Durchhaltevermögen!
Morra
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Morra »

Ohje, das tut mir leid..
Isabell
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Isabell »

:
!: Zum anderen wie glaubhaft ist es denn, wen Du diese Aussage nicht gemacht hättest, dass Du vor bzw. auf der Arbeit erstmalig Cannabis konsumiert hast....
Sorry aber "Probierkonsum" ist in deinem Fall einfach nicht glaubhaft begründbar. :
!:

Ich habe am Abend vorher um 22 Uhr geraucht zum einschlafen !!!!
Am nächsten Tag um 17 Uhr war die Kontrolle !!
Ich könnte niemals *bekifft* Auto fahren !!!

Ich verstehe gerade die Welt nicht mehr 😔
Zuletzt geändert von Isabell am Fr 16. Nov 2018, 20:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Isabell
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Isabell »

Ich habe seit diesem Tag NICHTS mehr KONSUMIERT
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Isabell
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Isabell »

Hey vielen lieben Dank für eure Unterstützung 👍
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HabAuchNeMeinung
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Isabell hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 20:19 Ich habe am Abend vorher um 22 Uhr geraucht zum einschlafen !!!!
Am nächsten Tag um 17 Uhr war die Kontrolle !!
Ich könnte niemals *bekifft* Auto fahren !!!

Ich verstehe gerade die Welt nicht mehr 😔
Hallo Isabell,

bei Einmalkonsum hättest Du aber, bei den festgestellten Werten zwischen drei und vier Stunden vorher konsumiert haben müssen.
Du warst natürlich nicht akut berauscht, nur leider ist das bei der aktuellen Rechtslage nicht relevant.
Ich lege Dir nochmal dem folgenden Artikel ans Herz:
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Morra
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Morra »

Isabell hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 20:19 :
!: Zum anderen wie glaubhaft ist es denn, wen Du diese Aussage nicht gemacht hättest, dass Du vor bzw. auf der Arbeit erstmalig Cannabis konsumiert hast....
Sorry aber "Probierkonsum" ist in deinem Fall einfach nicht glaubhaft begründbar. :
!:

Ich habe am Abend vorher um 22 Uhr geraucht zum einschlafen !!!!
Am nächsten Tag um 17 Uhr war die Kontrolle !!
Ich könnte niemals *bekifft* Auto fahren !!!

Ich verstehe gerade die Welt nicht mehr 😔


genau da lag das Problem, um Einmalkonsum in Kombination mit den Werten glaubhaft und plausibel zu machen hättest du einen Konsumzeitpunkt innerhalb der letzten 6 Stunden angeben müssen.
(oder bestenfalls gar nichts angeben)
Zudem wäre dies aber auch nicht leicht gewesen weil dir vermutlich niemand geglaubt hätte dass du kurz vor Arbeitsbeginn das erste mal im Leben Cannabis probiert hast.
Allein deshalb fällt auch ihm nachhinein das Thema Schutzbehauptung weg.

Ich drück dir die Daumen dass du auch ohne FS deinen Job behalten kannst oder etwas vergleichbares in der Nähe findest.
Alles alles Gute!
HabAuchNeMeinung
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Hans Dampf hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 19:52 ...
Und wenn du ihn wieder hast dann warte erst mal wieder mit dem Anfangen. Ein Freund (der wirklich ländlich lebt) wurde, nachdem er "erwischt" wurde, mehr als normal üblich kontrolliert. Ist ja auch kein Problem in einer Gegend wo es nur drei zwei Hauptstraßen und ansonsten Berge gibt...
...
Darauf wird sich auch Isabell einstellen müssen.
Das Ermittlungsverfahren wegen §29 BTMG wird bis Ende 2028 in den Polizeicomputern gespeichert sein und bei jeder Abfrage ihrer Daten in NRW "hochkommen". Ein Drogentest ist dann so gut wie 100% sicher.

HabAuchNeMeinung
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Isabell hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 20:21 Ich habe seit diesem Tag NICHTS mehr KONSUMIERT
Dann besorg Dir mal Teststreifen mit einem CutOff von 50ng und 25ng.
Die kriegst Du in der Apotheke oder online z.B. bei A****
Wenn der 50er noch positiv sein sollte, wiederhole den Test in 2 Wochen.
Ist er negativ versuch den 25er.
Da das selbe "Spiel"...
Wenn der 25er negativ ist könntest Du 2 Wochen später mit den Abstinenznachweisen beginnen.

Noch ein Tip:
Wenn Du im Verkehrsportal weiter schreibst, versuche nicht dich als "ungerecht behandelt" darzustellen, das mögen die da gar nicht.

HabAuchNeMeinung
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Morra hat geschrieben: Mi 31. Okt 2018, 09:32 ...
Mein Informationsstand diesbezüglich ist, dass Führerscheinstelle trotzdem Zweifel an der Fahreignung anmeldet und das übliche Prozedere folgt.
Wär natürlich schön wenn ein Attest das hinfällig macht.

Gruss, Morra.
Hallo Mora,

Bin zwar nicht der Martin aber antworte trotzdem mal....

Ja, die FeB kann weiterhin Zweifel geltend machen, aber nicht (direkt) entziehen.
Vielmehr kann sie eine MPU anordnen. Allerdings hat diese dann aber eine andere Fragestellung;
http://cannabis-med.org/nis/data/file/v ... n_2015.pdf

HabAuchNeMeinung
Morra
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von Morra »

Hi HabAuchNeMeinung,

Danke, das ist ne sehr interessante Info für mich!
Hm, ich frage mich ob man prophylaktisch privat ein Gutachten erstellen oder eine MPU absolvieren kann, also quasi bevor das Zenober mit der Führerscheinstelle losgeht.
Das hätte zwar nicht allzu viele Vorteile aber immerhin würden dann der Druck und die Fristen wegfallen und man könnte falls das erste Gutachten suboptimal ist ein zweites oder sogar drittes erstellen lassen.
Ich spiele schon länger mit dem Gedanken einfach mal bei der Behörde selbst anzufragen was es da für Optionen gibt aber wie soll man das aufziehen ohne sich ein Eigentor zu schiessen?
Anonym von einer Telefonzelle aus anrufen?
Einen unbescholtenen Bekannten vorschicken?
Das wirkt alles so lächerlich, ich möchte doch einfach nur als steuerzahlender Bürger eine konkrete Information von einer zuständigen Behörde.
Ich kann doch auch wie ein normaler Mensch zum Finanzamt gehen und fragen ob es legal ist, wenn ich dies oder das steuerlich absetze genauso wie ich zur Polizei gehen kann um zu fragen was passiert wenn ich meinem Chef auf den Schreibtisch ka**e, ohne dass ich gleich direkt oder indirekt Konsequenzen von diesen Institutionen zu erwarten habe.
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von crappy »

Hallo R0bin420,

das liest sich aber gar nicht gut. Dabei bist du doch Cannabispatient!

Vielleicht sollte sich der Gutachter nochmal § 24a StVG etwas genauer durchlesen wenn er es in der Beantwortung der Fragestellung schon explizit nennt.
Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
Den Satz hat er wohl überlesen... Somit ist der komplette Satz der "Beantwortung der Fragestellung" aus dem Gutachten schonmal falsch.

Der zweite Teil ist noch viel besser :P
Vorliegen einer Verordnung von Medizinalcannabis ohne ärztliche Begründung
Welcher Arzt verordnet Medizinalcannabis ohne Begründung? Dafür bedarf es eines BTM Rezepts und die darf ein Arzt ohne Begründung gar nicht ausstellen. Siehe dazu § 13 BtMG Satz 1:
Die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten und nur dann verschrieben oder im Rahmen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Behandlung einschließlich der ärztlichen Behandlung einer Betäubungsmittelabhängigkeit verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch oder nach Absatz 1a Satz 1 überlassen werden, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper begründet ist.
Von daher ist der komplette Begründungssatz aus dem Gutachten Unsinn. Da es gesetzlich schon gar nicht so funktioniert wie dort behauptet. Ich würde das mal deinem Arzt vorlegen denn er wird hier einer Strafstat beschuldigt.

Anlage 4 FeV haste dann aber wohl trotzdem an der Backe. Wäre aber mal Zeit dies durchzuklagen damit man, wie von der Bundesregierung versichert, keine Sanktionen befürchten muss.

Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/117/1811701.pdf
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

Morra hat geschrieben: Sa 17. Nov 2018, 06:50 Hi HabAuchNeMeinung,

Danke, das ist ne sehr interessante Info für mich!
Hm, ich frage mich ob man prophylaktisch privat ein Gutachten erstellen oder eine MPU absolvieren kann, also quasi bevor das Zenober mit der Führerscheinstelle losgeht.
....
Hallo Morra,

ich denke nicht dass das Sinn macht.
Das Hauptproblem bei einer Fragestellung zu (illegalen) Drogen ist ja u.a. die vorher nachzuweisende Abstinenz von 6 - 12 Monaten und die Aufarbeitung.
Das entfällt natürlich bei einer Fragestellung bei medizinischen Gebrauch. :lol:
Es ist wohl vielmehr so, dass man bei der MPU in der Begutachtungsstelle sein Medikament einnimmt und dann die Tests absolviert 8-)
https://www.cannabis-med.org/german/acm ... p?id=238#5
Da die FeB ja erst Kenntnis haben muss, bevor sie berechtigte Zweifel hat, sollte man sie auch erst "zweifeln" lassen, bevor man sich den Stress und Kosten einer MPU aufhalst.

Weiterhin könnte das hier für dich interessant sein:
viewtopic.php?f=12&t=6949#p65775

Inwieweit das zutrifft kann ich nicht sagen, bin kein Fachmann ;)


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Zuletzt geändert von HabAuchNeMeinung am Sa 17. Nov 2018, 10:50, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Cannabis und Führerschein

Beitrag von HabAuchNeMeinung »

crappy hat geschrieben: Sa 17. Nov 2018, 07:00 Der zweite Teil ist noch viel besser :P
Vorliegen einer Verordnung von Medizinalcannabis ohne ärztliche Begründung
Welcher Arzt verordnet Medizinalcannabis ohne Begründung? Dafür bedarf es eines BTM Rezepts und die darf ein Arzt ohne Begründung gar nicht ausstellen.
Hallo Crappy,

Ich gehe davon aus das der verschreibende Arzt dieser hier ist:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/in ... c7681.html
Daher unterstellt der Gutachter einfach, dass es da keine "medizinische Begründung" gebe....

EDIT:
Ausserdem wird der Gutachter sich wohl auf folgendes beziehen:
Bild

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