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von marcelll » Sa 1. Dez 2018, 22:38
Hallo liebe Leute,
ich leide seit 25 jahren an Morbus Crohn, habe diverse OP´s hinter mir, bin 6 jahre mit Stoma rumgelaufen und wurde 3 jahre über Katheter ernährt. Das liegt jetzt alles etwas zurück, aber die Schmerzen, neben anderen Problemen, sind immer noch da.
Jetzt habe ich mit meinem Arzt einen Antrag auf Kostenübernahme für Bedrocan Blüten gestellt.
Das ganze zieht sich mittlerweile seit Mitte Juli, ständig wurden neue Unterlagen gefordert und Fristen aufgeschoben. Jetzt kam dann letzte Woche die Ablehnung und nach etwas Recherche bin ich auf dieses Forum gestossen.
Laut meinem Antrag möchten wir es zur Entzündungshemmung, Schmerzlinderung und Appetitsteigerung (BMI >18) nutzen. An "standard" Medikation spritze ich seit 8 Jahren 2-4 x im Monat Humira . Gegen die Schmerzen momentan Tilidin (wenn ich mich nicht irgendwie selber versorge), wovon ich aber starke Schlafstörungen (neben anderen Problemen) bekomme und wieder Zopiclon nehmen muß.
Im Ablehnungs Schreiben, wird klar geschrieben "Es handelt sich um eine Schwerwiegende Erkrankung"
Dann empiehlt der Gutachter, es doch mit Cortison zu probieren und die Schmerztherpaie könne man nach WHO-Stufenschema eskalieren. Ich frage mich nur wohin ? Fentanyl oder Morphin ? Ausserdem möchte ich nicht mein Leben lang Cortison naschen, habe ich schon mehr als genug von gehabt in 25 Jahren.
Dann schreibt, dass er Bedrocan zur Inhalation bei meinen Beschwerden nicht befürworten kann.
Sondern dass stattdessen ggf. die Verodnung von Dronabinol zu erwägen wäre. HÄH?
Also, heisst das, THC ist nicht ok in ihrem Fall, aber versuchen sie mal THC ?
Ich werde selbstverständlich Widerspruch einlegen und bin dann nächste Woche auch bei meinem Arzt, um einen Antrag auf das empfohlene, wesentlich teurere Dronabinol zu stellen.
Meine Frage ist eigentlich, ob eine Ablehnung in dieser Art und Weise überhaupt rechtens ist ?
bzw. Warum diese Gutachter meint das Dronabinol hilft, Bedrocan aber nicht ?
Sollte ich mir direkt einen Anwalt suchen, oder erstmal alleine/mit meinem Arzt Widerspruch einlegen?
Grüße aus dem Norden