Kaufen von CBD (Blüten) aus D / Ausland / Zoll
- bushdoctor
- Beiträge: 2359
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Bestellung von CBD-Öl/CBD+BCAA aus USA
...weil´s zu Missverständnissen kommen könnte:
Ich bezog mich bei meiner Antwort nur auf CBD, das aus dem Hanf extrahiert wurde.
Man kann selbstverständlich auch CBD synthetisch (im "Reagenzglas") herstellen, also ohne Hanf.
Dann gelten die Import-Regeln für Hanf natürlich NICHT und der private Import zum Eigenverbrauch ist immer "legal", d.h. unterliegt nicht dem AMG.
Merke:
BtmG wird im Falle von CBD nur immer dann drohend, wenn die Pflanze Hanf irgendwie beteiligt ist.
Ich bezog mich bei meiner Antwort nur auf CBD, das aus dem Hanf extrahiert wurde.
Man kann selbstverständlich auch CBD synthetisch (im "Reagenzglas") herstellen, also ohne Hanf.
Dann gelten die Import-Regeln für Hanf natürlich NICHT und der private Import zum Eigenverbrauch ist immer "legal", d.h. unterliegt nicht dem AMG.
Merke:
BtmG wird im Falle von CBD nur immer dann drohend, wenn die Pflanze Hanf irgendwie beteiligt ist.
- bushdoctor
- Beiträge: 2359
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Bestellung von CBD-Öl/CBD+BCAA aus USA
...und bevor noch einer "meckert":
Ja, theoretisch kann man auch "reines" CBD aus Hanf isolieren und dieses aufgereinigt einem Produkt beimischen!
Auch in diesem Falle sollte das fertige CBD-Produkt nicht dem BtmG und für den Privatimport auch nicht dem AMG unterliegen. (dafür aber keine Gewähr)
...der letzte Fall ist relativ unwahrscheinlich, da das Extrahieren und Reinigen von CBD aus Hanf normalerweise preislich nicht konkurrenzfähig ist. Die Beimischung von "research chemical" CBD aus China ist da deutlich billiger.
Ja, theoretisch kann man auch "reines" CBD aus Hanf isolieren und dieses aufgereinigt einem Produkt beimischen!
Auch in diesem Falle sollte das fertige CBD-Produkt nicht dem BtmG und für den Privatimport auch nicht dem AMG unterliegen. (dafür aber keine Gewähr)
...der letzte Fall ist relativ unwahrscheinlich, da das Extrahieren und Reinigen von CBD aus Hanf normalerweise preislich nicht konkurrenzfähig ist. Die Beimischung von "research chemical" CBD aus China ist da deutlich billiger.
- bushdoctor
- Beiträge: 2359
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Kaufen von CBD Blüten im Ausland / Zoll
Für alle, die das Thema "synthetisches Cannabidiol" interessiert:
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5487438/
https://cannabigold.pl/en/knowledge/tru ... lated-cbd/
Kurzform der Info:
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5487438/
https://cannabigold.pl/en/knowledge/tru ... lated-cbd/
Kurzform der Info:
By “synthetic CBD” we understand a group of analogues of the CBDs obtained in the laboratory. As for now, none of them differ significantly from the of natural cannabidiols in term of their structure. You may have noted that the plural form was in use above – how comel? It stems from the fact that also the plant CBD is found in seven different versions – those natural analog include compounds such as CBDA (cannabidiolic acid, CBDV (cannabidivarin), CBDVA or CBD-C4 (nor-cannabidiol).
As the “original” CBD does not exhibit any psychoactive properties, scientists studying its synthetic analogs were not seeking for any “recreational” versions of cannabidiol. Their goal was instead to develop substances that could potentially become drugs of therapeutic value. The fairly comprehensive review of the synthetic analogues of the CBD has been put together by Paula Morales and her team. New substances were tested in mice for its anti-inflammatory and antiepileptic properties, examined was also their potential to fight Crohn’s disease. The results were promising, though not spectacular. The most significant practical founding was that some of the synthetic analogues showed slightly better
-
noahdiewaldfee
- Beiträge: 1
- Registriert: Do 15. Nov 2018, 14:30
Hanf mit <0.2% THC importieren
Hallo ihr Lieben,
ich beschäftige mich aktuell stark mit dem Thema Nutzhanf. Es werden europaweit immense Mengen an Nutzhanf produziert, die allesamt sehr hohe Mengen >7% CBD aufweisen bei einem THC Gehalt von 0.2%. Ich habe dazu bereits einen in Spanien ansässigen Produzenten kennen gelernt.
Meine Frage in die Runde: Was gilt es beim Import von Nutzhanf nach Deutschland zu beachten? Gibt es Lizenzen die eingeholt werden müssen oder lässt der Zoll bei Vorlage einer Certification of Analysis das Produkt problemlos durch?
Und noch was: Kennt ihr potentielle Abnehmer, die aktuell Nutzhanf zur Extraktion von CBD verwenden?
Über Informationen würde ich mich freuen!
Lieben Dank
noah
ich beschäftige mich aktuell stark mit dem Thema Nutzhanf. Es werden europaweit immense Mengen an Nutzhanf produziert, die allesamt sehr hohe Mengen >7% CBD aufweisen bei einem THC Gehalt von 0.2%. Ich habe dazu bereits einen in Spanien ansässigen Produzenten kennen gelernt.
Meine Frage in die Runde: Was gilt es beim Import von Nutzhanf nach Deutschland zu beachten? Gibt es Lizenzen die eingeholt werden müssen oder lässt der Zoll bei Vorlage einer Certification of Analysis das Produkt problemlos durch?
Und noch was: Kennt ihr potentielle Abnehmer, die aktuell Nutzhanf zur Extraktion von CBD verwenden?
Über Informationen würde ich mich freuen!
Lieben Dank
noah
Re: Hanf mit <0.2% THC importieren
also das alles an europäischem nutzhanf "sehr hohe Mengen >7% CBD" enthält, würde ich so nicht unterschreiben...
Jedenfalls fürn Import ist folgendes wichtig:
Du musst ein Gewerbeschein haben.
Dein Lieferant muss seinen Nutzhanfanbau bei der entsprechenden Behörde gemeldet haben.
Er muss nachweisen können welche der EU-zertifizierten Saatgut-Sorten er genau verwendet hat.
das wars schon, bei import aus EU-Binnenländern wird auch kein Zoll fällig.
Wenn es sich um gemeldeten Anbau von EU-Nutzhanfsorten handelt ist weder der Hersteller, noch Zwischenhändler verpflichtet Laboruntersuchungen vorzuhalten/anzufertigen. Das ist optional, aber bei stark CBD haltigem Nutzhanf sicherlich bei dem Verkaufspreis förderlich.
Bei potentiellen Abnehmern kann ich nicht helfen, aber noch die Warnung keinesfalls den Hanf im Bulk (um "Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen") oder als Medizin (wäre dann Verschreibungspflichtig) an Privatpersonen zu verkaufen.
Jedenfalls fürn Import ist folgendes wichtig:
Du musst ein Gewerbeschein haben.
Dein Lieferant muss seinen Nutzhanfanbau bei der entsprechenden Behörde gemeldet haben.
Er muss nachweisen können welche der EU-zertifizierten Saatgut-Sorten er genau verwendet hat.
das wars schon, bei import aus EU-Binnenländern wird auch kein Zoll fällig.
Wenn es sich um gemeldeten Anbau von EU-Nutzhanfsorten handelt ist weder der Hersteller, noch Zwischenhändler verpflichtet Laboruntersuchungen vorzuhalten/anzufertigen. Das ist optional, aber bei stark CBD haltigem Nutzhanf sicherlich bei dem Verkaufspreis förderlich.
Bei potentiellen Abnehmern kann ich nicht helfen, aber noch die Warnung keinesfalls den Hanf im Bulk (um "Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen") oder als Medizin (wäre dann Verschreibungspflichtig) an Privatpersonen zu verkaufen.
Re: Kaufen von CBD Blüten im Ausland / Zoll
nochmal zum CBD import, CBD findet sich nicht im BTMG oder den Anlagen wieder.
Es ist absolut verkehrsfähig in jederweder form, einzige ausnahme ist wenn es als medikament deklariert ist, dann fällt es unter die Rezeptpflicht.
Das betrifft dann aber auch nur die Abgabe innerhalb Deutschlands, soweit ich das verstanden hab, kann man hier rezeptpflichtige sachen aus ländern privat einführen die dort eben nicht rezeptpflichtig sind ohne probleme. (solange man sie nicht als medikamente weitergibt...)
Erwerbbares CBD ist immer aus hanf extrahiert, eine synthetisierung von originalgetreuem cannabidiol ist mir nicht bekannt und macht auch kein sinn, weil synthetische herstellung wesentlich aufweniger ist als die extraktion des naturprodukts. könnt mich jetzt drüber auslassen wie die mit synthetischen cannabinoiden (cbd ähnlich, aber nicht identisch) in der von bushdoctor geposteten studie im trüben fischen, da sie nichtmal wissen wie normales cbd im körper wirkt, aber das is ein anderes thema -.-
Edit: Mittlerweile haben sie es tatsächlich geschafft CBD zu synthetisieren, allerdings zu kaufen kriegt man das trotzdem nicht.
Es ist absolut verkehrsfähig in jederweder form, einzige ausnahme ist wenn es als medikament deklariert ist, dann fällt es unter die Rezeptpflicht.
Das betrifft dann aber auch nur die Abgabe innerhalb Deutschlands, soweit ich das verstanden hab, kann man hier rezeptpflichtige sachen aus ländern privat einführen die dort eben nicht rezeptpflichtig sind ohne probleme. (solange man sie nicht als medikamente weitergibt...)
Erwerbbares CBD ist immer aus hanf extrahiert, eine synthetisierung von originalgetreuem cannabidiol ist mir nicht bekannt und macht auch kein sinn, weil synthetische herstellung wesentlich aufweniger ist als die extraktion des naturprodukts. könnt mich jetzt drüber auslassen wie die mit synthetischen cannabinoiden (cbd ähnlich, aber nicht identisch) in der von bushdoctor geposteten studie im trüben fischen, da sie nichtmal wissen wie normales cbd im körper wirkt, aber das is ein anderes thema -.-
Edit: Mittlerweile haben sie es tatsächlich geschafft CBD zu synthetisieren, allerdings zu kaufen kriegt man das trotzdem nicht.
Zuletzt geändert von BUMMBUMM am Do 7. Mär 2019, 04:52, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kaufen von CBD Blüten im Ausland / Zoll
Ty, das gilt aber nur für reines CBD, also keine fragwürdige Blüten mit nem THC-Gehalt unter 0.2% oder?
Re: Kaufen von CBD Blüten im Ausland / Zoll
wenn ich CBD Blüten meine, dann sage ich das schon dazu, ist nämlich ein entscheidender unterschied.
blüten sind cannabispflanzenteile und fallen somit unter das BTMG und da hängt dann dieser ganze nur zertifiziertes EU-Saatgut und gemeldeter Anbau Gedöns dran.
Aber hier gings halt die ganze seite nur um CBD, nicht um Blüten.
blüten sind cannabispflanzenteile und fallen somit unter das BTMG und da hängt dann dieser ganze nur zertifiziertes EU-Saatgut und gemeldeter Anbau Gedöns dran.
Aber hier gings halt die ganze seite nur um CBD, nicht um Blüten.
-
Pupsbär420
- Beiträge: 3
- Registriert: Sa 16. Feb 2019, 08:11
Cannabis per Post
Heyhooo Leute ich hoffe euch gehts gut ! Ich hab leider etwas kacke am dampfen ich hoffe ihr könnt mir helfen !
Vor einigen Monaten war in in Holland , wo ich mir von da aus 3-4 g grünes Gold zuschicken wollte. Auf dem Brief habe ich natürlich keinen Absender geschrieben, dafür aber meine Adresse beim Empfänger . Der Brief ist nie angekommen und vor ein paar Tagen kam ein böser Brief von der polizei. Ich wurde als Beschuldigter zur Vernehmung eingeladen mit dem tatworwurf : allg. Verstoß mit sonstigen Betäubungsmitteln ( was das sonstige soll weiß ich nicht in dem Brief waren ca 3 g gras und 1 g hash).
Nun hab ich viele Fragen. Soll ich lieber zur Vernehmung gehen und dort sagen dass ich keine Ahnung habe wer mir den Brief geschickt hat oder soll ich lieber absagen und nichts tun ? Ich hätte Angst mich zu verplappern oder die Sache schlimmer zu machen . Eigentlich kann mir nichts nachgewiesen werden jedoch war in dem Brief eine Karte mit meiner Handschrift und die Adresse auch mit meiner Handschrift . Glaubt ihr die würden sich die Mühe machen Fingerabdrücke zu nehmen oder meine Handschrift zu prüfen um der Sache nachzukommen ? Und wenn ja was habe ich im schlimmsten Fall zu befürchten ? Und glaubt ihr mit der Sache komme ich vor Gericht? Und meine letzte frage : soll ich bis die Sache geklärt ist lieber „clean“ bleiben, falls sie weitere Ermittlungen durchführen und einen spontanen Hausbesuch machen oder einen Drogentest.
Bin nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder anderweitig aufgefallen, habe sozusagen ne weiße Weste !
Bin echt verzweifelt möchte keinen Eintrag haben meinen Führerschein verlieren oder sonstiges
Vielen Dank erstmal
Vor einigen Monaten war in in Holland , wo ich mir von da aus 3-4 g grünes Gold zuschicken wollte. Auf dem Brief habe ich natürlich keinen Absender geschrieben, dafür aber meine Adresse beim Empfänger . Der Brief ist nie angekommen und vor ein paar Tagen kam ein böser Brief von der polizei. Ich wurde als Beschuldigter zur Vernehmung eingeladen mit dem tatworwurf : allg. Verstoß mit sonstigen Betäubungsmitteln ( was das sonstige soll weiß ich nicht in dem Brief waren ca 3 g gras und 1 g hash).
Nun hab ich viele Fragen. Soll ich lieber zur Vernehmung gehen und dort sagen dass ich keine Ahnung habe wer mir den Brief geschickt hat oder soll ich lieber absagen und nichts tun ? Ich hätte Angst mich zu verplappern oder die Sache schlimmer zu machen . Eigentlich kann mir nichts nachgewiesen werden jedoch war in dem Brief eine Karte mit meiner Handschrift und die Adresse auch mit meiner Handschrift . Glaubt ihr die würden sich die Mühe machen Fingerabdrücke zu nehmen oder meine Handschrift zu prüfen um der Sache nachzukommen ? Und wenn ja was habe ich im schlimmsten Fall zu befürchten ? Und glaubt ihr mit der Sache komme ich vor Gericht? Und meine letzte frage : soll ich bis die Sache geklärt ist lieber „clean“ bleiben, falls sie weitere Ermittlungen durchführen und einen spontanen Hausbesuch machen oder einen Drogentest.
Bin nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder anderweitig aufgefallen, habe sozusagen ne weiße Weste !
Bin echt verzweifelt möchte keinen Eintrag haben meinen Führerschein verlieren oder sonstiges
Vielen Dank erstmal
Zuletzt geändert von Pupsbär420 am So 17. Feb 2019, 18:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Cannabis per Post
Hi und willkommen hier.
1. Geh da nicht hin. Es handelt sich um eine "Einladung" die du auch nicht annehmen musst. Du kannst natürlich freundlich absagen. Das ganze wird wohl eingestellt werden.
2. Stell den Konsum sofort ein. Sehr wahrscheinlich, dass du von der Führerscheinbehörde Post bekommen wirst.
1. Geh da nicht hin. Es handelt sich um eine "Einladung" die du auch nicht annehmen musst. Du kannst natürlich freundlich absagen. Das ganze wird wohl eingestellt werden.
2. Stell den Konsum sofort ein. Sehr wahrscheinlich, dass du von der Führerscheinbehörde Post bekommen wirst.
-
Pupsbär420
- Beiträge: 3
- Registriert: Sa 16. Feb 2019, 08:11
Re: Cannabis per Post
Vielen Dank für die Antwort . Echt ? Obwohl ich gar nicht mit dem Auto erwischt wurde ? Was ein scheiß
Re: Cannabis per Post
Ein Besuch bei der Polizei kann Deine
Situation nur verschlechtern, aber nie verbessern. Bereinige Dein Heim, bereite Dich auf eine Hausdurchsuchung vor. Konsumier nichts mehr und stell Dich auf einen Drogentest ein.
Dann heißt es abwarten und hoffen.
Situation nur verschlechtern, aber nie verbessern. Bereinige Dein Heim, bereite Dich auf eine Hausdurchsuchung vor. Konsumier nichts mehr und stell Dich auf einen Drogentest ein.
Dann heißt es abwarten und hoffen.
-
Pupsbär420
- Beiträge: 3
- Registriert: Sa 16. Feb 2019, 08:11
Re: Cannabis per Post
Hey Leute kleines Update falls es euch interessiert ! Das Verfahren wurde eingestellt , sonst steht nur dass im Wiederholungsfall mehr auf mich zukommen wird !
Bin mega erleichtert und froh!!!
Aber meint ihr da kommt noch etwas? Mpu dürfen sie ja gesetztlich nicht aber kommt evtl. Noch Ei ärztliches Gutachten auf mich zu ? Solche Fälle solls ja gegeben haben aber würde irgendwie kn meinem Fall keinen Sinn ergeben da der Konsum ja eigentlich nicht strafbar ist
Bin mega erleichtert und froh!!!
Aber meint ihr da kommt noch etwas? Mpu dürfen sie ja gesetztlich nicht aber kommt evtl. Noch Ei ärztliches Gutachten auf mich zu ? Solche Fälle solls ja gegeben haben aber würde irgendwie kn meinem Fall keinen Sinn ergeben da der Konsum ja eigentlich nicht strafbar ist
Re: Cannabis per Post
Hi,
ich kann aus eigener Erfahrung sprechen, denn mir ist fast das gleiche passiert.
Hatte aus dem Deepweb bisschen Weed geordert und der Vendor hat den Umschlag nicht richtig zu gemacht von einer Sendung, so dass alle Sendungen mit dem gleichen Absender dann geprüft worden sind.
Sprich ich konnte auch auf mein Weed warten. Stattdessen kam dann ein Brief zur Einladung als Zeuge.
Mein Anwalt meinte, das man als Zeuge aussagen muss, jedoch nicht als Verdächtiger.
Ich bin einfach hin und hab gesagt das ich von nichts was weiss. Keine Ahnung dies das.
Mein Anwalt meinte JURISTISCH gesehen kann der Richter mir nichts, da man nicht nachweisen kann das ich das Weed bestellt habe.
Aber Aufgrund meiner Vorgeschichte kann der Richter da natürlich sein eigenes Bild aus der Geschichte ziehen (damals schon mal gegrowt und die ein oder andere Hausdurchsuchung gehabt)
Sprich wenn deine Historie Clean ist, hast du denke ich gute Chancen dass se dich nicht hochnehmen können.
ABER
Ich bin kein Anwalt. Daher mein Rat: Check das mit deinem Anwalt aus!
ICh habe mich später als schuldig erklärt weil ich kein bock hatte noch die Kosten für den Anwalt zu tragen wenn er vor Gericht ziehen muss mit mir.
War zwar 50/50 Chance aber bei meinem Glück dachte ich mir ich lass es besser sein und akzeptiere die Geldstrafe.
Wünsche dir aufjedenfall viel Glück!
ich kann aus eigener Erfahrung sprechen, denn mir ist fast das gleiche passiert.
Hatte aus dem Deepweb bisschen Weed geordert und der Vendor hat den Umschlag nicht richtig zu gemacht von einer Sendung, so dass alle Sendungen mit dem gleichen Absender dann geprüft worden sind.
Sprich ich konnte auch auf mein Weed warten. Stattdessen kam dann ein Brief zur Einladung als Zeuge.
Mein Anwalt meinte, das man als Zeuge aussagen muss, jedoch nicht als Verdächtiger.
Ich bin einfach hin und hab gesagt das ich von nichts was weiss. Keine Ahnung dies das.
Mein Anwalt meinte JURISTISCH gesehen kann der Richter mir nichts, da man nicht nachweisen kann das ich das Weed bestellt habe.
Aber Aufgrund meiner Vorgeschichte kann der Richter da natürlich sein eigenes Bild aus der Geschichte ziehen (damals schon mal gegrowt und die ein oder andere Hausdurchsuchung gehabt)
Sprich wenn deine Historie Clean ist, hast du denke ich gute Chancen dass se dich nicht hochnehmen können.
ABER
Ich bin kein Anwalt. Daher mein Rat: Check das mit deinem Anwalt aus!
ICh habe mich später als schuldig erklärt weil ich kein bock hatte noch die Kosten für den Anwalt zu tragen wenn er vor Gericht ziehen muss mit mir.
War zwar 50/50 Chance aber bei meinem Glück dachte ich mir ich lass es besser sein und akzeptiere die Geldstrafe.
Wünsche dir aufjedenfall viel Glück!
Vaporizer Dampfer, Kush Lover, Computer Geek und gechillter Dude - alles in einer Person. Moin Moin 
-
HabAuchNeMeinung
- Beiträge: 617
- Registriert: So 1. Jun 2014, 02:17
Re: Cannabis per Post
Sie konnten Dir ja auch nix nachweisen, was wollen sie machen.Pupsbär420 hat geschrieben: Mi 27. Feb 2019, 19:37 Hey Leute kleines Update falls es euch interessiert ! Das Verfahren wurde eingestellt , sonst steht nur dass im Wiederholungsfall mehr auf mich zukommen wird !
Bin mega erleichtert und froh!!!
Du hast ja vorblidlich geschwiegen
Kommt drauf an weswegen eingestellt, wurde aber ich vermute mal §170(2) mangels Tatverdacht.... Das würde keine Maßnahmen der FeB zulassen. War bei mir genauso...Pupsbär420 hat geschrieben: Aber meint ihr da kommt noch etwas? Mpu dürfen sie ja gesetztlich nicht aber kommt evtl. Noch Ei ärztliches Gutachten auf mich zu ? Solche Fälle solls ja gegeben haben aber würde irgendwie kn meinem Fall keinen Sinn ergeben da der Konsum ja eigentlich nicht strafbar ist![]()
Was auf Dich bis zum 31.12.2029 zukommt ist das jede Polizeikontrolle für dich unangenehmer ausfallen wird, da Du als (vermutlicher) BTM Konsument polizeibekannt bist.
Solange wird nämlich das Ermittlungsverfahren in den Datenbanken der Polizei gespeichert sein wenn nix neues dazu kommt.
HabAuchNeMeinung
-
qestionmaster
- Beiträge: 26
- Registriert: Do 7. Mär 2019, 03:38
Import reines CBD nicht aus Nutzhanf?
Hallo, ich hätte folgende Rechtsfrage:
Ich habe vor reine CBD-Kristalle 99,99% (auch CBD-Isolat genannt, keinerlei THC) aus der Schweiz nach Deutschland zu importieren. Das Problem ist, dass diese CBD-Kristalle nicht aus EU-Zertifiziertem Nutzhanf isoliert wurden. Würde ich mich also beim Import und Umlauf der Kristalle strafbar machen? An sich handelt es sich ja nur um ein chemisches Molekül was durch die komplette Isolation nichts mehr mit der Cannabis Pflanze (BtMG) zu tun hat?
Vielen dank für eure Antworten.
Ich habe vor reine CBD-Kristalle 99,99% (auch CBD-Isolat genannt, keinerlei THC) aus der Schweiz nach Deutschland zu importieren. Das Problem ist, dass diese CBD-Kristalle nicht aus EU-Zertifiziertem Nutzhanf isoliert wurden. Würde ich mich also beim Import und Umlauf der Kristalle strafbar machen? An sich handelt es sich ja nur um ein chemisches Molekül was durch die komplette Isolation nichts mehr mit der Cannabis Pflanze (BtMG) zu tun hat?
Vielen dank für eure Antworten.
Handel mit CBD in D
Hallo zusammen
,
ist es hierzulande mittlerweile erlaubt, dass ich als Privatperson CBD/CBD-Produkte aus dem Ausland importiere, um diese dann hier zu verkaufen ?
Ich habe mir nämlich überlegt einen kleinen CBD-Headshop zu eröffnen, wo nur THC-freie Hanfprodukte angeboten werden, wie Cremes, Öle etc..
Leider ist mir die rechtliche Lage auch nach längerer Recherche nicht ganz klar. Da ist viel von "Grauzone" die Rede.
Deswegen wollte ich hier einmal konkret nachfragen.
Ist das mittlerweile legal (hier in Bayern) ? Braucht man da evtl. Genehmigungen o.ä. ?
Und falls das erlaubt ist, wie könnte ich an eine Liste von ausländischen Großhändlern kommen, die CBD vertreiben ?
LG
combustor
ist es hierzulande mittlerweile erlaubt, dass ich als Privatperson CBD/CBD-Produkte aus dem Ausland importiere, um diese dann hier zu verkaufen ?
Ich habe mir nämlich überlegt einen kleinen CBD-Headshop zu eröffnen, wo nur THC-freie Hanfprodukte angeboten werden, wie Cremes, Öle etc..
Leider ist mir die rechtliche Lage auch nach längerer Recherche nicht ganz klar. Da ist viel von "Grauzone" die Rede.
Deswegen wollte ich hier einmal konkret nachfragen.
Ist das mittlerweile legal (hier in Bayern) ? Braucht man da evtl. Genehmigungen o.ä. ?
Und falls das erlaubt ist, wie könnte ich an eine Liste von ausländischen Großhändlern kommen, die CBD vertreiben ?
LG
combustor
Re: Verkauf von CBD Blüten in Deutschland
Solange es keine Pflanzenteile sind sollte es erlaubt sein (soviel ich weiss).
-
Schlunimcschlunilo
- Beiträge: 1
- Registriert: Mo 13. Mai 2019, 16:14
Import von reinem cbd legal?
CBD fällt ja nun nicht unters BtMG also wäres wohl theoretisch auch legal sagen wir mal ein Kilogramm reines kristallines cbd aus china zu importieren wenn man die 19% einfuhr steuer bezahlt oder fällt das unters chemG oder so?
- bushdoctor
- Beiträge: 2359
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: Import von reinem cbd legal?
CBD fällt unter das Arzneimittelgesetz (AMG). Dort wurde es im Herbst 2016 als "verschreibungspflichtige Substanz" in Anlage 1 eingerichtet...
https://hanfverband.de/nachrichten/news ... erbraucher
Der Privatimport verschreibungspflichtiger Medikamente in geringen Mengen für den Eigenverbrauch ist aber rechtlich durchaus legal. Man darf auch im Ausland erworbene Medikamente mit nach Hause bringen. Dabei gilt aber immer, dass die importierte Menge noch glaubhaft als "für den Eigengebrauch" deklariert werden kann... 1kg reines CBD aus China fällt da m.E. schon etwas aus dem Rahmen...
Am besten, Du ziehst Dir das AMG mal rein...
https://hanfverband.de/nachrichten/news ... erbraucher
Der Privatimport verschreibungspflichtiger Medikamente in geringen Mengen für den Eigenverbrauch ist aber rechtlich durchaus legal. Man darf auch im Ausland erworbene Medikamente mit nach Hause bringen. Dabei gilt aber immer, dass die importierte Menge noch glaubhaft als "für den Eigengebrauch" deklariert werden kann... 1kg reines CBD aus China fällt da m.E. schon etwas aus dem Rahmen...
Am besten, Du ziehst Dir das AMG mal rein...
CBD-Import DE/CH/AT - aus Entwicklungshilfeprojekt vorstellbar?
Hallo zusammen,
ich weiß, komplexes Thema, aber wie ist das eigentlich, wenn man CBD-Produkte nach DE/CH/AT importieren will, unter Beachtung der Grenzwerte samt anerkannter Laboruntersuchung?
Hat da jemand Links, Infos etc. für mich bitte.
Falls es denn überhaupt möglich wäre, würde das Projekt in Kooperation mit einer "offiziellen" Entwicklungshilfe-Organisation ablaufen (Idealvorstellung). Gab´s ähnliche Projekte schon bzw. wie ist da der Ablauf??
Vielen Dank für Eure Hilfe.
ich weiß, komplexes Thema, aber wie ist das eigentlich, wenn man CBD-Produkte nach DE/CH/AT importieren will, unter Beachtung der Grenzwerte samt anerkannter Laboruntersuchung?
Hat da jemand Links, Infos etc. für mich bitte.
Falls es denn überhaupt möglich wäre, würde das Projekt in Kooperation mit einer "offiziellen" Entwicklungshilfe-Organisation ablaufen (Idealvorstellung). Gab´s ähnliche Projekte schon bzw. wie ist da der Ablauf??
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Re: CBD-Import DE/CH/AT - aus Entwicklungshilfeprojekt vorstellbar?
Handelt es sich bei den Produkten um unverarbeitete Pflanzenteile? (Blüten, Blüten in Teebeutel,..)
Re: CBD-Import DE/CH/AT - aus Entwicklungshilfeprojekt vorstellbar?
Angedacht ist, dass man vor Ort mittels einem geeignetem Extraktionsverfahren v.a. CBD gewinnt. Dieses dann als (analysiertes) "Konzentrat" verkaufen.
- bushdoctor
- Beiträge: 2359
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: CBD-Import DE/CH/AT - aus Entwicklungshilfeprojekt vorstellbar?
Als Gewerbetreibender darf man ALLE Produkte aus (EU-zertifizierten) Nutzhanf importieren, besitzen, weiterverarbeiten,..und auch weiterverkaufen, allerdings nur dann SICHER straffrei, wenn man es an andere Gewerbetreibende weitergibt.Floh hat geschrieben: Mo 8. Jul 2019, 09:45 ich weiß, komplexes Thema, aber wie ist das eigentlich, wenn man CBD-Produkte nach DE/CH/AT importieren will, unter Beachtung der Grenzwerte samt anerkannter Laboruntersuchung?
Der Verkauf von konsumierbaren Nutzhanfprodukten an den Endkunden (ohne Gewerbeschein) wird derzeit in der BRD verstärkt verfolgt, was die aktuellen Razzien (Berlin,München,Hamburg) zeigen. Aktuell ist also beim Verkauf von Nutzhanfprodukten, die zum Konsum geeignet und bestimmt sind, höchste Vorsicht geboten.
"Grenzwerte" spielen dabei keine Rolle!
Was immer legal ist: Hanfsamen! Die dürfen immer (verarbeitet oder roh) an Endkunden verkauft werden. Allerdings sollte die abgebene Menge nicht im "zählbaren" Bereich liegen, da sonst bei Besitz der Verdacht auf unerlaubten Anbau aufkommen könnte.
Die Antwort auf Deine Frage lautet also nun verkürzt:
Ja, mit einem entsprechend angemeldeten Gewerbe darfst Du CBD-Produkte, die aus zertifiziertem Nutzhanf gewonnen wurden importieren! Der Weiterverkauf an Endkunden ohne Gewerbeschein ist allerdings momentan nur eingeschränkt zu empfehlen. Zumindest solange die rechtliche Lage noch so "uneinheitlich" gehandhabt wird.
Zuletzt geändert von bushdoctor am Mo 8. Jul 2019, 14:04, insgesamt 1-mal geändert.
- bushdoctor
- Beiträge: 2359
- Registriert: Mo 27. Feb 2012, 15:51
- Wohnort: Region Ulm
Re: CBD-Import DE/CH/AT - aus Entwicklungshilfeprojekt vorstellbar?
Wenn Du meine Antwort vorher gelesen hast, dann versteht Du sicherlich, warum ich Dir davon abraten muss: Kein Verkauf an Endkunden, es sei denn, Du willst Probleme mit der "Staatsmacht" provozieren!Floh hat geschrieben: Mo 8. Jul 2019, 12:52 Angedacht ist, dass man vor Ort mittels einem geeignetem Extraktionsverfahren v.a. CBD gewinnt. Dieses dann als (analysiertes) "Konzentrat" verkaufen.