Naja, soweit kein minder schwerer Fall vorliegt, dann beträgt die Mindeststrafe 3 Monate.stani1986 hat geschrieben: Do 27. Jun 2019, 09:55 Bei meinem weltlichen vergehen, sagt die rechtssprechung: nicht unter 1jahr freiheitsstrafe
https://dejure.org/gesetze/BtMG/29a.html
Warum liegt bei Dir kein minder schwerer Fall vor? Warum hat dein Anwalt nicht darauf hin gearbeitet einen minderschweren Fall daraus zu machen oder hat er es und das Gericht hat es negiert?
Wie hoch war denn die Freiheitsstrafe die verhängt wurde (ich nehme an die drei Jahre sind die Bewährungszeit)?
HabAuchNeMeinung