GKV Ablehnung oder Fristversäumung (Genehmigungsfiktion)

Schwierig, aber nicht unmöglich: Kostenübernahme durch Krankenkassen.
Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

littleganja hat geschrieben:
Zur Befristung nur kurz, :arrow: zeig mir mal den Teil im Gesetz wo steht die Krankenkassen dürfen befristet genehmigen, dann nehme ich alles zurück und dich auch ernst ;)
Siehste, das ist genau der Punkt:

KK legen es teilweise einfach aus, indem sie z.B. sagen: "Es steht ja nicht im Gesetz, dass nicht befristet werden darf." Das ist spitzfindig, eröffnet dann aber eben die Diskussion darüber. Sozialgericht Hildesheim hat in dem richterlichen Hinweis anders argumentiert. Jetzt hast du zwei Meinungen. Folge: Entweder die Kassen geben ihren Standpunkt irgendwann auf, oder sie sagen: Das muss gerichtlich entschieden werden, also stellen sie sich weiter dagegen, und man muss als Versicherter eben Klage erheben, und das, wenn es ganz ungünstig kommt, bis in die 3. Instanz durchhalten.

Das kann man mit jedem rechtlichen Aspekt so machen, deswegen gibt es endlos Bücher und Kommentare zu Gesetzen und Urteile, die in Urteilssammlungen und in Juristischen Zeitschriften zu finden sind - inzwischen gibt es das auch zu einem großen Teil online. Dabei gibt es Standardwerke mit Hinweisen auf Urteile und Literatur-Meinungen, und wenn in denen nichts steht, was ein Richter nutzen kann, dann muss er sich selbst eine Meinung bilden, und die gut begründen. Und dann gehts eben oft in die nächsthöhere Instanz, und das Urteil wird dort überprüft, und dann ggfs. nochmal, so entsteht dann höchstrichterliche Rechtsprechung.


Daran siehst Du: Mit dem Gesetzestext allein kommt man nicht unbedingt weiter.

(zu meinem übrigen Text: Wenn Du etwas schreibst, was so nicht ist, kann ich es doch nicht einfach stehen lassen, so wie die Bemerkung zu den Fakten. ansonsten: Versteh mich nicht falsch, Dein Einsatz ist schon super, aber ich geb genauso meinen Senf dazu, wie Du auch, allerdings aus meinem eigenen Wissens- und Erfahrungsschatz .)
littleganja

Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von littleganja »

@Gunter

Das mit dem ernst nehmen hat weder was mit der Anzahl der Beiträge noch mit der Wortwahl zu tun. Ich kann es nicht leiden wenn mir jemand versucht etwas zu erklären über dass ich überhaupt nichts wissen will. Warum das beleidigend sein soll keine Ahnung so bin ich so rede ich und lasse es mir auch nicht nehmen. Von daher Gesetzestext wo steht die befristete Kostenübernahme ist so vorgesehen und ich ziehe meinen Hut. Da dir aber auch bewusst ist dass der Beweis nicht erbracht werden kann, würde ich das gerne mal von einem vermeintlichen Juristen hören und die Fakten sehen :D
littleganja

Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von littleganja »

@Judith

Es steht wohl außer Frage dass es auch Richter gibt die trotz eindeutiger Gesetzeslage anderst entscheiden wie sie eigentlich sollten. Wenn hier negative Beispiele angebracht werden (aus Sicht der Patienten) sind das meiste Einzelfälle wo entweder menschliches versagen seitens des Richter vorlag oder der Fall einfach zum scheitern verurteilt war. Bei solchen Presseberichten fehlt die kompletten Hintergrundinformationen von daher bringt das nichts die als Beispiel anzubringen.

Trotzdem verstehe ich nicht um was es eigentlich geht und was soll das irgendjemand bringen, ist eigentlich ein eigenes Thema *Jura fachsimpeln* #Martinmitdenscherenhänden
Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

Um was es geht?

Ich habe einfach nur zu bestimmten Aspekten, die angesprochen worden waren, etwas geschrieben, sonst nichts.

Und ich habe es nicht speziell Dir mitteilen wollen, sondern allgemein, so wie hier jeder schreibt, was er zu einem Thema weiß.

Denn: Jeder Hinweis nutzt.
littleganja

Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von littleganja »

Mir hat jemand erklärt dass man immer im jeweiligen Beitrag auch zu diesem Thema dann schreibt und wenn man über irgendwas schreiben will eigenes Thema aufmachen. Die Frage ganz oben ist doch klar, über was wir hier Reden ist mir und das ist kein Witz nicht klar sonst würde ich dich nicht fragen.
Daher jedem seine Meinung aber bitte entmutig nicht die Patienten hier, die bekommen eh nur Gegenwind und wenn dann noch jemand behauptet er wäre Jurist, könnten das naive Menschen am Ende noch glauben. Aber Gunter hat schon Recht, mit 10 Beiträgen nimmt dich eh keiner für voll.

Evtl haben wir uns einfach zur falschen Zeit und zum falschen Thema getroffen??? Evtl ist mir aber auch total egal was irgendjemand sagt der zumindest in der Theorie ein Bot sein könnte, der von der Barmer programmiert wurde um zu nerven, keine Ahnung. Hier ist ein schönes Wortspiel anzuwenden, ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch....
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Martin Mainz
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Martin Mainz »

littleganja hat geschrieben: Aber Gunter hat schon Recht, mit 10 Beiträgen nimmt dich eh keiner für voll.
Hat er nicht geschrieben, nur diese Haltung bei Dir vermutet.
littleganja hat geschrieben: Hier ist ein schönes Wortspiel anzuwenden, ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch....
So was will ich hier nicht lesen, so dumme Sprüche! Und jeder darf hier seinen Senf abgeben, man braucht sich ja nicht persönlich angesprochen fühlen. Und wenn einen etwas nicht interessiert, dann einfach mal nix dazu schreiben.
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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
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Gunter_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Gunter_H »

Ich bin als Schiedsrichter völlig unbegabt... Das will ich auch nicht.....
Nur, es ging um eine rechtliche Frage mit Fristen / Zugang / Wirksamkeit / etc.
Da hat Judith einfach mal was geschrieben, was aus Ihrer Sicht auch eine Rolle spielen kann. Sie hat nicht gesagt Ihr habt Unrecht und nur ich weiß Bescheid.... (So wie wir das von Druckluftuwe erleben durften..) Habe keinen Grund am Beruf von Judith zu zweifeln, denn ich kenne die Herangehensweise und das Vokabular von Juristen wirklich sehr gut...

Ja, wir sollten den Menschen die uns lesen schon Zuversicht vermitteln, auch und gerade weil ganz viele Aktivitäten der GKVs nur den Begriff „Menschenverachtend“ verdienen.
Bei unseren Hinweisen und Tipps bleibt es aber nicht aus, dass wir da und dort mal was zu einem Rechtsthema sagen... Hier gibt es diverse Hürden weil wir die Details oft nur in Bruchstücken kennen und manche Themen sich nur mit einem distanzierten Blick, sowie entsprechender Zeit und Recherche wirklich solide beurteilen lassen. Wenn jemand dann in den „Krümeln“ suchen kann und das anständig vorträgt... Kann uns das nur Anregungen geben die letztlich (fast) allen zugute kommen. Das verstehen auch die Menschen, die noch verzweifelt am suchen sind. Denke mit Judith sollten wir es handhaben wie bei allen Anderen auch. Wir hören erst mal zu und lesen was da steht. Denn entscheidend ist auch , ob es sich nicht um „fake facts“ (oder heiß das news) eines „bots“ handelt. Das bekommen wir aber schnell raus.
Zuletzt geändert von Gunter_H am So 25. Feb 2018, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

Mein Standpunkt ist immer: niemals aufgeben.

Dazu gehört aber auch, jedem, der etwas erreichen will, und Rat sucht, die Info zu geben, die er braucht. Hier habe ich überhaupt nichts geschrieben, was ungünstig ist, nur gezeigt, wo die Probleme sein können.

Da, wo ein Misserfolg nicht direkt schadet, wo man immer wieder neu ansetzen kann, kann man viel experimentieren. Wenn es aber darum geht, dass Beschwerden gelindert werden, Lebensqualität hergestellt wird, denke ich nicht, dass es so gut ist, einfach nur anzufeuern, um nicht zu entmutigen. Umgekehrt: wenn man Hindernisse kennt, dann kann man auch Strategien entwickeln, um die Hindernisse zu überwinden.

Wenn jeder was anderes macht, der eine motiviert, der andere zeigt, wo es Hindernisse geben kann, der nächste seine Erfahrungen beschreibt, dann entsteht ein Mix aus vielen Aspekten, und dann bringt das auch was. Jeder von uns ist individuell, jeder kann anders helfen, und alles zusammen bringt dann Erfolge.
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Cookie
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Cookie »

Judith hat geschrieben:Ja, die MDK-Einschaltung muss mitgeteilt werden, von schriftlich steht im Gesetz nichts dabei:

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/13.html
Ähm... das sehe ich auch etwas anders. Genau in dem von Dir verlinkten Gesetzestext steht doch unter (3a) folgendes:
Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Bin ich nur "zu wenig juristisch geschult", um diese explizite Aussage so falsch zu verstehen?

PS: Bzgl. der Einschaltung des MDK steht dort nur "mitteilen", das ist richtig, aber hinsichtlich der Fristen (3 oder 5 Wochen) gilt dies nicht!
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Gunter_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Gunter_H »

Cookie hat geschrieben:
Judith hat geschrieben:Ja, die MDK-Einschaltung muss mitgeteilt werden, von schriftlich steht im Gesetz nichts dabei:

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/13.html
Ähm... das sehe ich auch etwas anders. Genau in dem von Dir verlinkten Gesetzestext steht doch unter (3a) folgendes:
Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Bin ich nur "zu wenig juristisch geschult", um diese explizite Aussage so falsch zu verstehen?

PS: Bzgl. der Einschaltung des MDK steht dort nur "mitteilen", das ist richtig, aber hinsichtlich der Fristen (3 oder 5 Wochen) gilt dies nicht!

Das finde ich sehr toll, dass Du da auch reinschaut was an Gesetzestext "gepostet wird". Die Stelle die Du zitierst meint:
Wenn die Kasse die 5 Wochen überschreitet ist es erforderlich rechtzeitig schriftlich die Hinderungsgründe warum nicht innerhalb von 5 Wochen eine Stellungnahme möglich ist mitzuteilen. Die Rechtsprechung kennt nur sehr wenige Fälle wo es berechtigte "Überschreitungsgründe" für die Kasse gibt... und das ist gut so!!!
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Gunter_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Gunter_H »

Judith hat geschrieben: Wenn jeder was anderes macht, der eine motiviert, der andere zeigt, wo es Hindernisse geben kann, der nächste seine Erfahrungen beschreibt, dann entsteht ein Mix aus vielen Aspekten, und dann bringt das auch was. Jeder von uns ist individuell, jeder kann anders helfen, und alles zusammen bringt dann Erfolge.
Das sehe ich auch so :!:
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von littleganja »

Cookie hast begriffen :!: Weil wir das schon 1000 mal durchgekaut haben.......

@Judith schau doch mal hier rein, da kannst du sehen wie die Richter das mit den Fristen halten.

:arrow: viewtopic.php?f=22&t=7152 Da sind auch 1-2 andere Patienten bei denen es genau so funktioniert hat und wie sagt man "Never change a running System"......

Mein Tipp ist eh meist geh zum Anwalt, von daher was soll dabei falsch sein?

* Nachtrag: Bei der Einstweiligen Anordnung wie ich eben gesehen habe hast du dein Senf ja schon dazu gegeben, sowie bei Gunters Beitrag irgendwas mit Reichsbürgern und der Ablehungsbescheid müsse keine Unterschrift tragen. Ergo alles was von dir kommt ist *****, das schöne ist man kann auf deinen Namen klicken und sich alles anschauen. Empfehle ich jedem mal...
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Gunter_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Gunter_H »

littleganja hat geschrieben:Cookie hast begriffen :!: Weil wir das schon 1000 mal durchgekaut haben.......
Es sind zwei Themen:
1. Mitteilung, das MDK eingeschaltet wird und
2. Mitteilung "rechtzeitig" schriftlich wenn Frist von 5 Wochen nicht eingehalten werden kann
Ich weiß es nervt: Nur soviel Differenzierung muss m.E. schon sein..
littleganja hat geschrieben:Mein Tipp ist eh meist geh zum Anwalt, von daher was soll dabei falsch sein?
Ja, wer hier eine gewisse Zeit dabei ist, kann das von Dir immer wieder lesen :!:
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Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

Bei der Benachrichtigung des Versicherten gibt es zwei Aspekte, die im Gesetz unterschiedlich geregelt sind. Die Mitteilung über die Einschaltung des MDK ist das eine, die beabsichtigte Fristüberschreitung das andere - von Gunter_H genau so beschrieben, wie ich es gemeint hatte.

Zu dem Thema "fehlende Unterschriften" hatte ich doch extra den Gesetzestext verlinkt, und dann darauf hingewiesen, dass fehlende Unterschriften ein beliebtes Reichsbürger-Thema sind, zumal ja eine angegebene Quelle genau aus der Ecke kam. Das ist aber nicht sofort erkennbar, wenn nur die verlinkte Stelle der Quelle betrachtet wird.
littleganja

Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von littleganja »

Und was soll das mit den Reichsbürgern??? Willst du mir Unterstellen dass ich von Reichsbürgern meine Informationen beziehe oder noch schlimmer ich wäre einer???
Wenn du dir mal die Zeit nimmst was Juristen eigentlich tun und dir meinen Fall bei Einstweilige Anordnung durchliest, wirst du erkennen dass alles was ich sage eintritt und was ein angeblicher Rechtsverdreher darüber denkt ist im Prinzip auch egal, was der Richter am Ende sagt zählt :mrgreen:
Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

littleganja hat geschrieben:Und was soll das mit den Reichsbürgern??? Willst du mir Unterstellen dass ich von Reichsbürgern meine Informationen beziehe oder noch schlimmer ich wäre einer???
In der Diskussion war ein Text verlinkt worden, der von einem Ex-Rechtsanwalt stammt, der Reichsbürger-Unfug verbreitet, wobei der Text auf dessen Homepage steht. Geht man auf die Startseite dieser Website, wird der Zusammenhang zu Reichsbürgern eher erkennbar. Natürlich sieht der betreffende Autor das alles anders, aber auch seine Argumentation dazu ist genau typisch für Reichsbürger. Da er ex-berufs-bedingt gut formulieren kann, fällt das alles zunächst weniger auf. Und genau das ist die Gefahr dabei, dass man nämlich darauf reinfällt. Wer auch immer das ausgegraben hat, was da in der anderen Diskussion verlinkt war, er oder sie war auf den Unfug reingefallen. Musst ja nur nach dem Autor der dort verlinkten Quelle googeln, da findest du jede Menge Info darüber. Und: nein, ich hatte vor dem Schreiben in der anderen Diskussion nicht danach gegoogelt, weil ich das schon alles lange weiß.
vaporo redhalo
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von vaporo redhalo »

Judith hat geschrieben: Es entscheiden nicht nur Juristen am Ende, sondern Krankenkassen prüfen auch, ob sie mit etwas vor Gericht "durchkommen" können. Je mehr rechtzeitg vorgetragen wird, umso eher kommt man dann bei der Krankenkasse auch auf die Idee, dass die eigene Position vor Gericht nicht so gut sein könnte, und dann geht alles viel schneller.
Mein Fall zeigt klar das dies nicht stimmt. Es wird gewartet ob der Patient die Eier hat vor Gericht zu gehen. In meinem Fall wusste die KK das ich die Eier nicht habe. Deshalb die hinhalte Taktik, mir geht ein Lich auf. Die Barmer wusste das Sie in meinem Fall vor Gericht verliert und ich habe Sie rechtzeitig darüber informiert. Leider hat diese Masche Methode. Das Rechtsbudget ist Riesig und was jucken da wenige Tausende Euro für Gericht und Anwalt pro Schuldeingeständnis. Es klagen einfach zu wenige Patienten und wissen oft nicht das Sie im Recht sind.

MDK Gutachten ist laut Gesetz übrigens kein hinreichender Grund für eine Fristverlängerung. Und das im Gesetz nichts von Befristung der begehrten Leistung steht mach auch Sinn. Hätte der Gesetzgeber eine Befristung gewollt, hätte er Sie mit eingebaut. Ist keine rede von Befristung ist diese nicht gewollt. Wer dies anders sieht kann laut meinem Anwalt Gesetzestexte nicht richtig interpretieren und sollte besser die Finger davon lassen. Siehe Barmer. Beschränkung auf eine Sorte ebenfalls. Man stellt laut Gesetz einen Antrag auf Cannabisblüten und nicht auf eine Sorte. Diese Stolpersteine werden bewusst von den KK gestreut. Oder will mir einer erzählen das die Rechtsabteilungen der Barmer inkompetent sind? Nein, diese Methode hat erfolg und die Patienten knicken ein. Was sind die hintergründe für diese Methoden? Darf ich diese laut Forenregeln aussprechen oder werde ich dann gar zum Reichsburger? Sind ja alles nur Verschwörungstheorien. Zu viele Menschen lassen sich Ihre Meinung Bilden anstatt mal über den Tellerrand zu schauen. Damit meine ich nicht Judiith sondern uns alle.
It is no measure of health to be well adjusted to a profoundly sick society
littleganja

Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von littleganja »

@Judith

Ein Hinweis, wie man ihn bei Behörden gerne ließt, dass das Schreiben elekronisch erstellt wurde (ja wie denn wohl auch sonst?) und deshalb ohne Unterschrift gültig ist, hat hier keine Gültigkeit, weil die Unterschrift fehlt. Genauso kann ein Fax, eine E-Mail oder ein Telefonanruf diese Voraussetzungen nicht erfüllen (so auch Gras-Nicknig, RDG 2013, 222, 225)
Von Rechtsanwalt Jan Twachtmann (???Reichsbürger???)

:arrow: http://www.med-juris.de/jan-twachtmann/

(Quelle/Volltext: https://rechtsfragenblog.de/patientenre ... tscheidung)

Du hast auch keinen Plan was ich beruflich mache, nur soviel ich halte fast jeden Tag Bescheide von Behörden in den Händen und alle sind im Original unterschrieben :lol:
Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

Schlau gemacht, littleganja, jetzt hast Du Dir eine andere Quelle gesucht, nicht mehr die mit Reichsbürger-Anbindung.

Allerdings gibts da jetzt ein anderes Problem:

Verwaltungsakte müssen nicht schriftlich ergehen, das hatten wir schon geklärt, siehe § 33 SGB X

Wenn das Gesetz aber "schriftlich" fordert, dann ist es was anderes. Und das gilt eben bei der Fristverlängerung, wenn die KK die Frist nicht einhalten kann und sich deswegen eine neue Frist selbst setzen muss. Darauf wird in Deiner neuen Quelle auch extra hingewiesen.

Deswegen gilt das aber immer noch nicht für Bescheide, die ja Verwaltungsakte sind.
Zuletzt geändert von Judith am Sa 24. Feb 2018, 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

@ vaporo redhalo

Bei dem Umgang mit Krankenkassen gibt es wohl sehr unterschiedliche Erfahrungen, ebenso in anderen Versicherungs-Angelegenheiten und auch dann, wenn mit der Versicherung eines Gegners verhandelt wird.

Wie Du schon selbst schreibst, hängt viel auch davon ab, wie das eigene Durchhaltevermögen eingeschätzt wird. Und es gibt eben solche Krankenkassen, die lieber immer wieder vor Gericht gehen. Aber letztlich wägen sie eben immer die eigenen Chancen auch ab, und sei es eben durch Betrachten des Durchhaltevermögens.

Und dabei wird eben auch das berücksichtigt, was vorgetragen worden ist, und auch, wie das geschieht, denn auch daran lässt sich das Durchhaltevermögen ablesen und die eigenen Chancen für den Fall, dass es vor Gericht geht.
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Gunter_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Gunter_H »

Komme aber trotzdem nochmal auf den Thread zurück
Wer hat jetzt die größere Kokosnuss?
Ja, was zählt ist der Erfolg und dazu können wir alle prima gemeinsam beitragen....
Das Thema Med. Cannabis ist – wie unsere Kanzlerin sagen würde – „Neuland“.. (Achtung grins)
Naja, will sagen die einzelnen Stellen bringen sich zum Teil auch noch in Position und viele Punkte sind innerhalb der beteiligten Stellen wie GKV / KV / und MDK keineswegs einheitlich. Hier gibt es sicher im Moment eine Menge Testballons. Auch Gerichte sind z.T. erst dabei sich „einzuarbeiten“ So z.B. LSG Darmstadt, dass von 4 Fällen 3 Fälle fast mit der wörtlichen Argumentation der GKV abgelehnt hat.
In der zurückliegenden Zeit hat es sicher ausgereicht, die zentralen Punkte des Gesetzes (schwere Krankheit / austherapiert bzw. Nebenwirkungen / Hilft überhaupt Cannabis ) halbwegs schlüssig darzustellen und entsprechende Atteste beizubringen. Denn auch Richter schauen nicht nur ins Gesetz etc. sondern schielen (hoffentlich) auch auf die Situation des Patienten bzw. das Ergebnis....

Die Dinge werden aber von den interessierten Stellen jeden Tag irgendwie weiterentwickelt. Jetzt wird es ggf. auch noch mehr auf formale Argumentationen ankommen können. Es wäre doch blöd wenn dort „Angriffspunkte“ geliefert werden, die man vermeiden könnte.

Habe ja schon mal geschrieben: Mein unbefristetes Genehmigungschreiben über alle C Mdi. ist ohne Unterschrift. Soll ich jetzt deshalb klagen ? ☺

Auch bin ich der Ansicht, dass viele formalen Kriterien in der Praxis oft gar keine Bedeutung haben müssen:

Z.B Bei der Genehmigungsfiktion ist es eigentlich fast immer egal ob der Patient vorab eine Info der GKV erhält ob der MDK eingeschaltet wurde. In der Realität ist – zu Glück sehr häufig - die Frist von 5 Wochen überschritten und schon hat die GKV verloren.

Dann fangen die GKVs an mit Befristung u / o Versuch der Aufhebung der Genehmigungsfiktion etc. Wer fragt dann noch danach ob über die Einschaltung des MDK von der GKV überhaupt informiert wurde.

Wenn aber z.B. nach 4 Wochen ein negativer Bescheid kommt ohne Info zum MDK, dann kann es sehr wohl wichtig sein ob die GKV den Patienten informiert hat oder nicht, denn die 3 Wochen sind überschritten....

Erfolgsgeschichten sind Realität und können uns Mut und Flügel geben..... Nur auch die andere Seite schläft nicht und deshalb sollten wir Pro und Contra und ggf. auch Spitzfindigkeiten (Ergebnisoffen) diskutieren...
Zuletzt geändert von Gunter_H am Sa 24. Feb 2018, 17:14, insgesamt 1-mal geändert.
*** seit wann sind Pflanzen illegal ? ***
littleganja

Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von littleganja »

Judith hat geschrieben:Schlau gemacht, littleganja, jetzt hast Du Dir eine andere Quelle gesucht, nicht mehr die mit Reichsbürger-Anbindung.

Allerdings gibts da jetzt ein anderes Problem:

Verwaltungsakte müssen nicht schriftlich ergehen, das hatten wir schon geklärt, siehe § 33 SGB X

Wenn das Gesetz aber "schriftlich" fordert, dann ist es was anderes. Und das gilt eben bei der Fristverlängerung, wenn die KK die Frist nicht einhalten kann und sich deswegen eine neue Frist selbst setzen muss. Darauf wird in Deiner neuen Quelle auch extra hingewiesen.

Deswegen gilt das aber immer noch nicht für Bescheide, die ja Verwaltungsakte sind.
Die KK kann die Frist nur mit einem wichtigen Grund verlängern, welcher dass sein sollte wenn alles vorliegt ist mir bis heute ein Rätsel, soviel dazu....
Und auch ein Reichsbürger kann evtl mal Recht haben.... So wie du irgendwann mal....
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Gunter_H
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Gunter_H »

littleganja hat geschrieben: Die KK kann die Frist nur mit einem wichtigen Grund verlängern, welcher dass sein sollte wenn alles vorliegt ist mir bis heute ein Rätsel, soviel dazu....
Ja, das erschließt sich mir auch nicht...Was man dazu lesen kann ist eher was kein wichtiger Grund ist z.B. Arbeitsüberlastung / zu wenig Leute etc..

Nachtrag.. Auch die Quelle, die LG zitiert hat eiert da ganz schön...
https://rechtsfragenblog.de/patientenre ... tscheidung
Zuletzt geändert von Gunter_H am Sa 24. Feb 2018, 22:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Judith
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Judith »

Gunter_H hat geschrieben:
littleganja hat geschrieben: Die KK kann die Frist nur mit einem wichtigen Grund verlängern, welcher dass sein sollte wenn alles vorliegt ist mir bis heute ein Rätsel, soviel dazu....
Ja, das erschließt sich mir auch nicht...Was man dazu lesen kann ist eher was kein wichtiger Grund ist z.B. Arbeitsüberlastung / zu wenig Leute etc..

Es geht dabei um einen "hinreichenden Grund", das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der ausgelegt werden muss.

Die Auslegung der Begriffe des § 13 Abs. 3a SGB V gelten allerdings als in Rechtsprechung und Literatur umstritten, habe ich in einer Gerichtsentscheidung gelesen.

Anhaltspunkte insgesamt gibt es in dem bekannten Urteil des BSG:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... os=0&anz=1
Duck
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Re: Genehmigungsfiktion?

Beitrag von Duck »

Was sind denn wichtige Gründe? wäre ja mal gut für einige zu wissen ;)
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