Siehste, das ist genau der Punkt:littleganja hat geschrieben:
Zur Befristung nur kurz,zeig mir mal den Teil im Gesetz wo steht die Krankenkassen dürfen befristet genehmigen, dann nehme ich alles zurück und dich auch ernst
KK legen es teilweise einfach aus, indem sie z.B. sagen: "Es steht ja nicht im Gesetz, dass nicht befristet werden darf." Das ist spitzfindig, eröffnet dann aber eben die Diskussion darüber. Sozialgericht Hildesheim hat in dem richterlichen Hinweis anders argumentiert. Jetzt hast du zwei Meinungen. Folge: Entweder die Kassen geben ihren Standpunkt irgendwann auf, oder sie sagen: Das muss gerichtlich entschieden werden, also stellen sie sich weiter dagegen, und man muss als Versicherter eben Klage erheben, und das, wenn es ganz ungünstig kommt, bis in die 3. Instanz durchhalten.
Das kann man mit jedem rechtlichen Aspekt so machen, deswegen gibt es endlos Bücher und Kommentare zu Gesetzen und Urteile, die in Urteilssammlungen und in Juristischen Zeitschriften zu finden sind - inzwischen gibt es das auch zu einem großen Teil online. Dabei gibt es Standardwerke mit Hinweisen auf Urteile und Literatur-Meinungen, und wenn in denen nichts steht, was ein Richter nutzen kann, dann muss er sich selbst eine Meinung bilden, und die gut begründen. Und dann gehts eben oft in die nächsthöhere Instanz, und das Urteil wird dort überprüft, und dann ggfs. nochmal, so entsteht dann höchstrichterliche Rechtsprechung.
Daran siehst Du: Mit dem Gesetzestext allein kommt man nicht unbedingt weiter.
(zu meinem übrigen Text: Wenn Du etwas schreibst, was so nicht ist, kann ich es doch nicht einfach stehen lassen, so wie die Bemerkung zu den Fakten. ansonsten: Versteh mich nicht falsch, Dein Einsatz ist schon super, aber ich geb genauso meinen Senf dazu, wie Du auch, allerdings aus meinem eigenen Wissens- und Erfahrungsschatz .)