was passiert wenn man trotz des Verbots einen illegalen (privaten) Cannabis Social Club betreibt? Also gemeinschaftlich growt...
Die Frage kam in letzter Zeit von immer mehr Freunden auf, so möchte ich das mal in die Runde werfen und hoffe auf kompetente Beiträge.
Uns ist bewusst, dass im schlimmsten Falle, der recht warscheinlich eintreffen dürfte, ein bandenmäßiges Handeln unterstellt wird. Dies wäre aber gar nicht die Absicht des ganzen.
Alle würden mit ihren echten Unterschriften in einem Vertrag niederlegen, dass dies ausschliesslich zum Eigengebrauch (wenn auch mehrerer Leute) passiert. Wir würden eine Räumlichkeit anmieten und einen Verein eröffnen. Somit wäre die Komplettschuld dem Vorstand, also uns, anzulasten.
In jedem Falle würde die geringe Menge deutlich überschritten, die Unterstellung des Handeltreibens folgt warscheinlich sofort. Den Eigenbedarf mehrerer Leute zu decken erfordert (selbst bei nur geringem Konsum) mehrere Pflanzen, damit wäre das Strafmaß sofort deutlich höher.
Im deutschen Gesetz fehlt eben diese Gesetzeslücke die den Spaniern ihre Cannabis Social Clubs beschert hat, richtig? Und wir alle kämen ins Gefängnis, oder lieg ich da falsch?
Gruß
Nachtrag: Wir kamen auf die Idee, da sich keiner meiner Freunde leisten kann sowas zu hause zu machen. Die meisten haben Kinder, somit wäre (vor den gültigen Gesetz) eine Gefährdung von Kindern nicht ausgeschlossen, eine Bewährungsstrafe aber schon. Ich such den entsprechenden Paragraphen gerne noch raus.