Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Keine Probleme beim Führerschein als Patient? Von wegen!
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Don Quischotte
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Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Beitrag von Don Quischotte »

Als Schmerzpatient (entzündete Gelenke) würde für mich eine Ausnahmegenehmigung nur in Frage kommen, um mit Abbauprodukten im Blut "legal" Autofahren zu dürfen.
Da Cannabis aus der Aphotheke deutlich zu teuer ist, würde es sich trotzdem für mich lohnen, diese zu beantragen, wenn die Ausnahmegenehmigung oben genanntes mit einschließt.

Frage!

Schließt eine Ausnahmegenehmigung zum Konsum auch Strassenverkehrstauglichkeit mit ein?
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bushdoctor
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Re: Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Beitrag von bushdoctor »

Don Quischotte hat geschrieben: Schließt eine Ausnahmegenehmigung zum Konsum auch Strassenverkehrstauglichkeit mit ein?
Eindeutige Antwort: Nein, nicht automatisch...!

Falls Cannabisblüten ein verschreibbares Medikament wären (z.B. in Anlage 3 BtmG), dann fiele es im Falle der Verschreibung durch einen Arzt unter § 24a StVG, was keinerlei Probleme mit den "Ordungsmächten" mit sich brächte (solange man nicht durch Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr auffällt).

...leider ist aber Cannabis in Anlage 1 BtmG , also NICHT VERSCHREIBUNGSFÄHIG und eine Ausnahmegenehmigung läuft unter dem Label "ärztlich begleitete Selbst-Therapie".

Die Führerscheinstellen betrachen Cannabis als "berauschendes Mittel", das bei regelmäßigem Konsum zu einem Zweifel an der Fahreignung führt. Ob Cannabis medizinisch (mit Genehmigung!) genutzt wird, brauch in diesem Fall (keine ärztliche Verschreibung) die Fahrerlaubnisbehörde nicht zu interessieren... sie kann also Wilkür walten lassen, ohne dass man eine rechtliche Handhabe hätte... kleine Napoleons halt... schlecht, wenn man da einen Sachbearbeiter mit Minderwertigkeitskomplexen oder Profilneurosen gerät... auch eine MPU oder ein Gutachen MUSS die Behörde nicht anerkennen... Beispiele gibt´s da genügend!

Einige Patienten konnten aber schon durch MPU/Gutachten erreichen, dass sie seitdem "Ruhe" haben und endlich ohne permanente Angst autofahren dürfen. Auch auf den Führerscheinstellen arbeiten manchmal noch Menschen...
crappy
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Re: Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Beitrag von crappy »

Wenn man gleichzeitig Dronabinol verschrieben kriegt sollte es doch funktionieren, oder irre ich mich? Desweiter steht Cannabis auch in Anlage 3 Btmg, allerdings mit dem Zusatz das es ein Fertigarzneimittel sein muss. Ansonsten fällt es in Anlage 1 bzw 2. Da fragt man sich doch was ein Fertigarzneimittel denn genau ist. Vielleicht kann hier jemand noch was genaues dazu sagen.
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bushdoctor
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Re: Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Beitrag von bushdoctor »

crappy hat geschrieben:Wenn man gleichzeitig Dronabinol verschrieben kriegt sollte es doch funktionieren, oder irre ich mich?
Richtig! Dronabinol ist eine zugelassene Rezepturarznei in Anlage 3 BtmG und somit voll verschreibungsfähig. => keine Probleme mit dem Führerschein!
crappy hat geschrieben: Desweiter steht Cannabis auch in Anlage 3 Btmg, allerdings mit dem Zusatz das es ein Fertigarzneimittel sein muss. Ansonsten fällt es in Anlage 1 bzw 2. Da fragt man sich doch was ein Fertigarzneimittel denn genau ist. Vielleicht kann hier jemand noch was genaues dazu sagen.
Naja, nicht ganz richtig...
"Cannabis" (als Pflanze oder Teile davon) steht in Anlage 2 BtmG, falls es für die Herstellung von Fertigarzneien bestimmt ist.

Anlage 2 = verkehrsfähig aber nicht verschreibungsfähig

Der "Gesetzgeber" hat Cannabis für die Herstellung von Fertigarzneien "freigegeben", damit die Pharmaindustrie auch an Cannabis als Medizinrohstoff überhaupt herankommen kann, ohne sich strafbar zu machen, denn alles in Anlage 1 ist in etwa mit Plutonium gleichzusetzen... auch die Pharmaindustrie kommt an diese Stoffe so gut wie gar nicht (legal) heran!

Für Patienten ist die Anlage 2 aber eher uninteressant, da diese Stoffe nicht verschrieben werden könnten
steko
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Re: Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Beitrag von steko »

Don Quischotte hat geschrieben:Schließt eine Ausnahmegenehmigung zum Konsum auch Strassenverkehrstauglichkeit mit ein?
Hallo Don Quischotte,

ja - angeblich geht das ;) guckst du z.B. hier:

https://www.youtube.com/watch?v=GOsRkVhhHoc

Gruß
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Don Quischotte
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Re: Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Beitrag von Don Quischotte »

Der Typ ist ungefähr so seriös wie VollAssiTony :lol:
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steko
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Re: Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Beitrag von steko »

Das er nicht der "Norm" mag sicherlich der eine oder andere behaupten. Ich kenne ihn zwar nicht persönlich, und dennoch denke ich dass er keinen Stuss erzählt, vor allem weil er angeblich bei Herrn Dr. Grotenhermen Patient ist, wenn dir der Name was sagt ;)

Gruß

Edt.: Vielleicht kann jmd. "glaubwürdigeres" das "Urteil" der BfArM, welches oben im Video vorgelsen wird, bestätigen? Würde mich auch brennend interessieren!
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crappy
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Re: Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Beitrag von crappy »

bushdoctor hat geschrieben: Richtig! Dronabinol ist eine zugelassene Rezepturarznei in Anlage 3 BtmG und somit voll verschreibungsfähig. => keine Probleme mit dem Führerschein!
Das ist doch mal ein guter Ansatzpunkt für alle hier. Zusätzlich Dronabinol verschreiben lassen und somit der Führerscheinstelle die Luft aus den Segeln nehmen. Oder liegt da wieder der Hase im Pfeffer und man hat automatisch mit der Ausnahmegenehmigung die Arschkarte und muss beweisen das man nur Dronabinol und kein Cannabis konsumiert hat? Eigentlich doch immer im Zweifel für den Angeklagten, oder nicht?
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bushdoctor
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Re: Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Beitrag von bushdoctor »

crappy hat geschrieben:Zusätzlich Dronabinol verschreiben lassen und somit der Führerscheinstelle die Luft aus den Segeln nehmen. Oder liegt da wieder der Hase im Pfeffer und man hat automatisch mit der Ausnahmegenehmigung die Arschkarte und muss beweisen das man nur Dronabinol und kein Cannabis konsumiert hat? Eigentlich doch immer im Zweifel für den Angeklagten, oder nicht?
Nun ja... Was die Führerscheinbehörden und deren "begründete Zweifel an der Fahreignung" betrifft, so hat man im Falle von Cannabis allein von der Rechtslage her schlechte Karten.

Die Rechtslage ist sehr kompliziert:

Zum einen ist da das Verkehrs(straf)recht, wo eben besagter § 24a StVG nur klarstellt, dass verschriebene Medikamente im Blut "an sich" erstmal keine Straftat oder Ordungswidrigkeit darstellen, sofern keine "Ausfallserscheinungen" (z.B. Schlangenlinien fahren, mehrfach Blinker vergessen,...) festzustellen waren.

Zum anderen ist da aber das Fahrerlaubnis"recht", das reines Verwaltungsrecht ist. Die Führerscheinstellen können IMMER und JEDERZEIT begründete Zweifel an der Fahreignung aussprechen, auch wenn man "erlaubte" Medikamente zu sich nimmt... als Betroffener hat man dann eben die "Arschkarte" und muss nachweisen, dass man eben doch sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann (MPU, Gutachten,...)

Was anderes hat der PerVers auch nicht gesagt...

Fakt ist: Führerscheinstellen sind "kleine Napoleons" und können schalten und (ver)walten wie sie wollen (reine Wilkür!), solange die Buchstaben des Gesetzes einigermaßen befolgt werden und kein Ermessenfehler nachgewiesen werden kann (Beweislastumkehr im Verwaltungsrecht).

Zusammenfassung:
Dronabinol- und Sativex-Nutzer sind vor dem Verkehrsstrafrecht geschützt aber jede Führerscheinstelle entscheidet individuell, ob jemand mit Cannabis weiterhin Auto fahren "darf" oder nicht...
Florian Rister
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Re: Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Beitrag von Florian Rister »

Wenn man ein Dronabinol / Sativex Rezeept hat, und sich den Erwerb leisten kann bzw eine Kostenübernahme dafür bekommt, dann wird es relativ schwierig, noch eine Ausnahmegenehmigung dazu zu bekommen.
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Don Quischotte
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Re: Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Beitrag von Don Quischotte »

crappy hat geschrieben: Eigentlich doch immer im Zweifel für den Angeklagten, oder nicht?
Wenn sich Zweifel ergeben.

Gibt durchaus auch "Richter", bei denen es keine Zweifel, in Bezug auf Cannabis gibt,
sondern alles was mit Cannabis zu tun hat, aus rechtlicher Sicht verurteilen.
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crappy
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Re: Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Beitrag von crappy »

Was ich damit meinte ist, ob es möglich ist einen Rückschluss zu ziehen ob man ein Medikament wie Sativex eingenommen hat was ärztlich verschrieben wurde oder ob man was geraucht hat. Ich habe leider keine Ahnung ob man das in einem Bluttest sehen kann.

Wie sehen die Grenzwerte eigentlich in den Niederlanden oder USA aus? Hat da jemand Quellen? Oder auch in anderen Ländern.
Don Quischotte
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Re: Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Beitrag von Don Quischotte »

Florian Rister hat geschrieben:..., dann wird es relativ schwierig, noch eine Ausnahmegenehmigung dazu zu bekommen.
Ist ja an anderer Stelle (führerscheinstelle), aber gibt es sowas??

Ausnahmegenehmigung im Strassenverkehr? Müsste dann ja so eine Art MPU sein, die man unaufgefordert macht, wenn das überhaupt möglich ist. Wenn die den Braten riechen, ist der Lappen warscheinlich noch vor Ankunft in die eigenen 4 Wände beschlagnahmt, wenn man den Führerschein dabei hat.
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Heinrich
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Re: Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Beitrag von Heinrich »

Als patient hab ich mir diese frage auch schon geatellt. Da ich davon ausging das die führerscheinstelle zu diesem zeitpunkt(2jahre zurück) noch nocht einmal wusste,dass es solche genehmigungen gibt oder gar wie mit umzugehen sei hab ich mich damals an das Bfarm gewendet.
Die meinten in etwa cannabis sei in diesem fall zu werten wie jedes andere medikament auch,es müsse individuell mit dem artz beaprochen werden ob und in wie fern einschränkungen bestehen und wenn der arzt das o.k. gibt könne ich wie hei jedem anderen medikament auch fahren. Ich geh also davon aus das zumindest die bfarm weis wie das medikament fuktioniert..also bezüglich straßen verkehr.soviel mal hier zu

Ich bin grad mitm handy on da mein internet nicht geht*grrr*des wegen ist das zitieren hoer recht problematisch.
Ich hatte oben gelesen dass jemand nach einer "spezial"elaubniss zum fahren gefragt hat:
JA sowas gibts wirklich. Hatte mal das vergnügen mit einem morphine patienten ,der auch um eine Ausnahmegehnemigung stritt und der hatte einen speziellen test gemacht und zu beweisen das er auf seiner dosis fahrtüchtig war.

Bitte bitte bitte entschuldigt die strucktur und Rechtschreibung. Bin wie gesagt genötigt am handy zu tippen da mein internet seit mehreren wochen nicht geht. Bitte entschuldigt
Schönen abend euch allen noch

Edit: und bezüglich bluttest: bei dronabinol bin ich mir sicher das zumindest im aktiven zustand untwrschiede entstehn,da dronabinol ja halb-synthetisches thc ist und auch nur thc. Wohingegen bei blüten noch etliche weitere canabonoide nachzuweisen sein solltencbd,cbs und so weiter(betonung liegt auf im aktiven zustand)
Bei sativex bin ich mir nicht sicher ob neben cbd und thc auch noch andere canabinoide enthalten sind,wird aber zumindest meines wissens nach, nich wie dronabinol ,aus weiblichen planzen gewonnen. Weis des jemand genauer?
Sabine
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Re: Ausnahmegenehmigung und Autofahren

Beitrag von Sabine »

"Fahrtüchtig trotz Cannabis-Medikament?
Schmerzpatient streitet mit Augsburger Behörden

Wer starke Medikamente nimmt und trotzdem Auto fährt, macht sich strafbar. In Ausnahmefällen kann das Autofahren aber auch erlaubt sein, allerdings muss dies vom Arzt bescheinigt werden. Chris Zimmermann ist Schmerz-Patient, der Cannabis-Präparate verschrieben bekommen hat und auch Auto fahren darf. Vier Jahre lang geht alles gut, dann gerät er in eine Polizeikontrolle.
...
Seit etwa vier Jahren bekommt er nun ein Cannabis-Präparat verschrieben. Der Effekt ist erstaunlich. "Es ist ein rein pflanzlicher Stoff, man kommt auch von der Chemie weg. Die Wirkung ist die Gleiche, wenn nicht sogar besser", sagt Chris. Sein Arzt bescheinigt ihm 2012, unter Einfluss des Medikaments auch Autofahren zu können. Die Führerscheinstelle folgt der Einschätzung des Mediziners.
Die Sonder-Genehmigung für sein Cannabis-Medikament hat Chris Zimmermann immer an Bord. Er ist viel unterwegs, und in einer ländlichen Gegend ist er aufs Auto angewiesen.
Dann kommt der 5. Juli 2015. Chris Zimmermann gerät in eine Polizeikontrolle.
Im Blut von Chris Zimmermann entdeckt die Polizei den Wirkstoff THC, also Cannabis. Wenige Wochen später schreibt ihm das Landratsamt.

"Die Fahreignung unter derart hohen Werten Cannabis-Wirkstoff wird angezweifelt." Landratsamt Augsburg, Führerscheinstelle

Jetzt auf einmal soll Chris Zimmermann doch nicht mehr fahrtauglich sein, nachdem vier Jahre lang alles in Ordnung war? Wir bitten das Landratsamt in Augsburg um ein Interview. Kann es sein, dass die Behörden ihn in die Drogenecke gestellt haben, ohne seine spezielle Situation zu berücksichtigen?



"Dieser Gedanke, da ist ein Rauschmittel, das als Medikament verschrieben wird und das sogar unter bestimmten Bedingungen die Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht, das ist schon etwas Neues. Wenn sie ein anderes Medikament nehmen, ein Schmerzmittel, das beeinträchtigt im Zweifel ihre Fahrfähigkeit auch, aber lässt sich nicht ohne weiteres feststellen. Es mag also dem Herrn Zimmermann sein konkretes Medikament ein Stück weit zum Verhängnis geworden sein."

Michael Püschel, Landratsamt Augsburg"


http://www.br.de/br-fernsehen/sendungen ... t-100.html

Dieser Beitrag bzw. die Sendung wird aufgrund der Hochwasserkatastrophe in Niederbayern/Sondersendung wohl erst in den nächsten Tagen erscheinen.
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