Dauerkonsument ab wann?

Die häufigste Begründung für MPUs: Rechtslage und Praxis der Führerscheinbehörden.
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Supremecutter
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Dauerkonsument ab wann?

Beitrag von Supremecutter »

Hallo,

letzte Woche bin ich in eine Verkehrskontrolle geraten und wurde positiv auf THC getestet. ( Ich weiß, dass ich mich falsch verhalten habe). Anschließend musste ich eine Blutprobe abgeben und warte nun die Ergebnisse ab.

Seit längerer Zeit konsumiere ich täglich, jedoch verbrauche ich in der Woche höchstens 2 Gramm Gras und mache viel Sport und trinke viel. Außerdem bin ich dünn (1,89m und 69). Daher frage ich mich, ob man aus dieser Menge schließen kann, dass ich ein Dauerkonsument bin und nicht zwischen der Fahrt und Konsum unterscheiden kann.

Ich wurde kontrolliert, nachdem ich 5 Stunden zuvor noch was geraucht und danach geschlafen habe.

Ich weiß, dass niemand den Wert genau einschätzen kann, der sich bei mir womöglich noch im Blut befand/befindet, aber 2 Gramm pro Woche sind ja auch 'eigentlich' nicht viel.

Habt ihr zufällig ähnliche Erfahrungen damit gemacht oder könnt ihr mir eine grobe Einschätzung geben, wie die Sache nun für mich ausgehen wird?
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bushdoctor
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Re: Dauerkonsument ab wann?

Beitrag von bushdoctor »

Supremecutter hat geschrieben: Ich wurde kontrolliert, nachdem ich 5 Stunden zuvor noch was geraucht und danach geschlafen habe.
Mit ziemlicher Sicherheit wird man aktives THC feststellen...
Supremecutter hat geschrieben: Habt ihr zufällig ähnliche Erfahrungen damit gemacht oder könnt ihr mir eine grobe Einschätzung geben, wie die Sache nun für mich ausgehen wird?
Sollte aktives THC mit mehr als 1ng/ml (manchmal auch 2ng/ml) im Blut festgestellt werden, dann stellt dies eine "Drogenfahrt" dar, die mit Geldstrafe und Fahrverbot geahndet wird. Danach wird sich die Führerscheinstelle bei Dir melden und dabei genauer auf den THC-COOH-Wert geschaut haben.
Sollten mehr als 75ng THC-COOH pro ml Blut nachgewiesen worden sein, dann werden mit ziemlicher Sicherheit "berechtigte Zweifel an der Fahreignung" geäußert werden und es folgt: Führerscheinentzug

=> 1 Jahr Abstinenz-Nachweis + MPU, wenn man den Führerschein wiederhaben möchte.

Achja: Du solltest SOFORT jeglichen Konsum einstellen, damit Du bei besseren Werten den "Nachweis" für die Führerscheinstelle bringen könntest, dass Du Gelegenheitskonsument bist... regelmäßigen Konsumenten wird der Führerschein immer sofort entzogen!

Du solltest auch schonmal zu sparen anfangen, denn diese Verfahren (Strafe, Nachweise, Gutachten,...) kosten Geld (>1500 Euro)
Highspeed
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Re: Dauerkonsument ab wann?

Beitrag von Highspeed »

Wie du selbst schon sagst sind Schätzungen schwierig. Da gibt es zu viele Faktoren die das beinflussen. Ich schätze THC-COOH liegt bei 15ng/ml Serum.

Aus welchem Bundesland kommst du denn. FS hat auch Handlungsspielraum bei Ersttätern, aber wie bushdoctor schon sagt. Stell dich aufs schlimmste ein.
Supremecutter
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Re: Dauerkonsument ab wann?

Beitrag von Supremecutter »

bushdoctor hat geschrieben:
Sollte aktives THC mit mehr als 1ng/ml (manchmal auch 2ng/ml) im Blut festgestellt werden, dann stellt dies eine "Drogenfahrt" dar, die mit Geldstrafe und Fahrverbot geahndet wird. Danach wird sich die Führerscheinstelle bei Dir melden und dabei genauer auf den THC-COOH-Wert geschaut haben.


Achja: Du solltest SOFORT jeglichen Konsum einstellen, damit Du bei besseren Werten den "Nachweis" für die Führerscheinstelle bringen könntest, dass Du Gelegenheitskonsument bist... regelmäßigen Konsumenten wird der Führerschein immer sofort entzogen!

Du solltest auch schonmal zu sparen anfangen, denn diese Verfahren (Strafe, Nachweise, Gutachten,...) kosten Geld (>1500 Euro)
Na das klingt ja super.. Dankeschön!
Konsum habe ich eingestellt. Was meinst du wie meine Chancen stehen, dass ich nicht mehr 1 ng/ml im Blut habe? Über den Abend verteilt waren es ca. 1g (in einer Runde mit mehreren Leuten).
Highspeed hat geschrieben:Wie du selbst schon sagst sind Schätzungen schwierig. Da gibt es zu viele Faktoren die das beinflussen. Ich schätze THC-COOH liegt bei 15ng/ml Serum.

Aus welchem Bundesland kommst du denn. FS hat auch Handlungsspielraum bei Ersttätern, aber wie bushdoctor schon sagt. Stell dich aufs schlimmste ein.
Alles klar, dankeschön! Ich komme aus Schleswig-Holstein und bin mir mit dem Handlungsspielraum nicht sicher.

Letzte Frage: Gibt es eine Möglichkeit das mögliche Drogenscreenig, welches auf mich zukommt, auch aus dem Ausland zu vollziehen? Ich werde ab September für ein Jahr wahrscheinlich nicht mehr in Deutschland sein.
Sabine
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Re: Dauerkonsument ab wann?

Beitrag von Sabine »

Wirst Du im Ausland auf deinen Führerschein angewiesen sein ? Evtl. könnte es da, wenn er Dir in D aufgrund erhöhter Werte abgenommen wird, Probleme mit der Ausstellung eines Internationalen Führerscheins geben. Ausser Du reist in ein Land, wo Du für kleines Geld einen neuen machen könntest . ;)
Supremecutter
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Re: Dauerkonsument ab wann?

Beitrag von Supremecutter »

Aurora hat geschrieben:Wirst Du im Ausland auf deinen Führerschein angewiesen sein ? Evtl. könnte es da, wenn er Dir in D aufgrund erhöhter Werte abgenommen wird, Probleme mit der Ausstellung eines Internationalen Führerscheins geben. Ausser Du reist in ein Land, wo Du für kleines Geld einen neuen machen könntest . ;)
Ich werde nur für ein Jahr weg sein, daher möchte ich meinen Führerschein schon gerne behalten. Oder wenigstens eine mpu machen und die nötige Abstinenz-Zeit vorweisen.
Highspeed
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Re: Dauerkonsument ab wann?

Beitrag von Highspeed »

Deine Chancen noch aktives THC über 1 ng zu haben sind 100% sicher.

Zieh doch gleich um und beantrage eine Umschreibung deine FS im Ausland. Dann ist die deutsche Führerscheinstelle nicht mehr zuständig. Bußgeld mußt du zwar trotzdem zahlen, aber Fahrverbot gilt dann nur für Deutschland. Deinen Führerschein kann keine deutsche Behörde zur Durchsetzung einziehen und du kannst wenigstens im Ausland während der Zeit fahren.
In Österreich oder der Schweiz gibt es keine MPU.
Deutschland ist nahezu das einzige soweit ich weis.
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bushdoctor
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Re: Dauerkonsument ab wann?

Beitrag von bushdoctor »

Highspeed hat geschrieben:Deine Chancen noch aktives THC über 1 ng zu haben sind 100% sicher.
Sehe ich ähnlich... zu 95% dürfte das THC beim angegebenen Konsummuster und 5 Stunden nach dem letzten Konsum über 1ng liegen...

Wenn man die (gerichtliche) Konfrontation nicht scheut, dann kann man aber unter 2ng/ml noch ohne "Drogenfahrt" davonkommen... Da muss man sich dann auf den Bayerichen Verwaltungsgerichtshof berufen, was aber das Bundesverwaltungsgericht nicht akzeptiert hat:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... nabis-thc/
GrüneHilfe@BW
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Re: Dauerkonsument ab wann?

Beitrag von GrüneHilfe@BW »

bushdoctor hat geschrieben:
Highspeed hat geschrieben:Deine Chancen noch aktives THC über 1 ng zu haben sind 100% sicher.
Sehe ich ähnlich... zu 95% dürfte das THC beim angegebenen Konsummuster und 5 Stunden nach dem letzten Konsum über 1ng liegen...

Wenn man die (gerichtliche) Konfrontation nicht scheut, dann kann man aber unter 2ng/ml noch ohne "Drogenfahrt" davonkommen... Da muss man sich dann auf den Bayerichen Verwaltungsgerichtshof berufen, was aber das Bundesverwaltungsgericht nicht akzeptiert hat:
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... nabis-thc/
Das wurde ja gerade geändert. Das Urteil bezieht sich aber nicht auf StVG 24a also die "Drogenfahrt", sondern auf den Führerscheinentzug durch die Führerscheinstelle(Verwaltungsrecht). Da war es in Bayern so, dass unter 2,0ng/ml nicht sofort entzogen wurde, sondern "nur" eine MPU angeordnet wurde. Was aber nunmal in der Praxis aufs gleich hinaus läuft.
In der Regel hat man dafür eine Frist von 4-5 Wochen. Als ein Monat länger fahren, da dann eh wieder die MPU mit den Abstinenznachweisen ansteht, die man nicht bestehen kann, weil das ja schlicht nicht möglich ist 3 Monate nach dem Vorfall 6 monate forensisch gesicherte Abstinenz zu belegen.

Das alles ist trotzdem noch Ermessen. Ich hatte schon Fälle, auch ausserhalb von Bayern wo die Leute 6 Monate Zeit für die MPU hatten. Die Wahrscheinlichkeit liegt wohl eher im Promillebereich. Die Führerscheinstelle muss ab 1,0 nicht entziehen oder eine MPU anordnen FeV §14 sagt ja explizit "kann" - ist aber die gängige Praxis. Eher gewinnt man im Lotto.
devilfish
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Re: Dauerkonsument ab wann?

Beitrag von devilfish »

Du kannst das alles ziemlich lange herauszögern mit etwas Glück. Bei mir wurde erst die 316 gekippt und dann noch Einspruch gegen die OWI eingelegt. Das hat sich insgesamt von Februar bis November ziehen lassen! Und erst wenn irgend etwas rechtskräftig wird, meldet sich die Führerscheinstelle und bittet dich zur MPU oder sonstigen Gutachten.
Das dein Aktivwert positiv sein wird, ist leider fast so sicher wie das Ahmen in der Kirche..
Aber die Welt geht nicht unter, soviel kann ich dir sagen. Erst regt man sich zwar tierisch auf, danach lacht man nur noch darüber.. :roll:
Wir werden es erleben! Außerdem bin ich kein krimineller!
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