Zum zweiten mal vom Zoll erwischt muss ich mpu machen?

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Flo420
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Zum zweiten mal vom Zoll erwischt muss ich mpu machen?

Beitrag von Flo420 »

Hallo, im September vergangenen Jahres wurde ich mit 10,1 g vom Zoll erwischt dafür musste ich paar Stunden bei der Suchtberatung abliefern und 100€ zahlen. Jetzt vor einer Woche hat mich der Zoll wieder erwischt allerdings nur mit einem joint. Da ich grad an meinem Führerschein dran bin muss ich jetzt mpu machen?

Ich bin 18 Jahre alt und wohne in Baden-Württemberg.
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bushdoctor
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Re: Zum zweiten mal vom Zoll erwischt muss ich mpu machen?

Beitrag von bushdoctor »

Viele haben Deine Frage gelesen, keiner hat geantwortet - was irgendwo verständlich ist, denn:

Ob Du eine MPU machen musst, entscheidet allein die Führerscheinstelle in der für Dich zuständigen Kreisverwaltung.
RogerCool
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Re: Zum zweiten mal vom Zoll erwischt muss ich mpu machen?

Beitrag von RogerCool »

Nun, wie Bushdoctor schon geschrieben hat, das kann zu 100 % niemand wirklich sagen, da es immer eine Entscheidung der Führerscheinbehörde ist. Diese wird von den Straf- und Justizbehörden, also Staatsanwaltschaft, Gericht, Zoll oder Polizei in BAY und BW auf jeden Fall benachrichtigt, wenn es zu Fällen von Drogenbesitz kommt. Da Du ja wie Du schreibst, selbst noch keinen Führerschein hast, wirst Du beim beantragen eines solchen vermutlich dazu aufgefordert eine MPU abzulegen bzw. wenn es blöd läuft darfst Du evtl. deinen Führerschein auch erst verspätet machen (mit 21 oder so). Das hängt mitunter von der bearbeitenden Person in der Führerscheinstelle ab, ob es zu einer Verhandlung kommt, ob deine vorherigen Vergehen auch in der Akte stehen, welche Aussagen du gemacht hast und noch ein paar weiteren Dingen.

Um es aber mal aus den Augen der Behörde zu betrachten: Wenn dein vorheriges Vergehen tatsächlich aktenkundig ist, würde sie bei der Beantragung eines Führerscheines, allein auf Basis des Besitzes von illegalen Drogen deine Eignung zum Führen eines Fahrzeuges anzweifeln. Daraufhin müsstest Du diese Zweifel entweder anhand eines ärztlichen Gutachtens widerlegen oder was bei Fahranfänger wahrscheinlicher ist, anhand einer MPU und einer Sperrfrist von mindestens 2 Jahren die Fahreignung "herstellen".

Das sind aber alles Spekulationen. Du kannst aber jederzeit bei der Führerscheinbehörde Einsicht in deine Führerscheinakte anfordern, sofern eine Akte vorhanden ist. Um aber keine schlafenden Hunde zu wecken, solltest Du einfach mal in der Fahrschule anfragen ob Sie deinen Antrag für den Führerschein schon eingereicht haben (dann solltest Du von der Führerscheinbehörde Bescheid bekommen) oder ob Du einfach mal selbst dort deswegen anfragen kannst. Dein Fahrlehrer könnte Dir unter Umständen dazu eine gewisse Auskunft geben können.
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crappy
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Re: Zum zweiten mal vom Zoll erwischt muss ich mpu machen?

Beitrag von crappy »

Wann wird denn die Führerscheinstelle überhaupt benachrichtigt? Kann das jemand genau sagen? Fiktives Beispiel: Man sitzt zu hause und konsumiert, besitzt keinen Führerschein, und die Polizei klingelt an und stellt Konsum fest. Passiert da was? Kann ich mir nicht vorstellen.
Florian Rister
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Re: Zum zweiten mal vom Zoll erwischt muss ich mpu machen?

Beitrag von Florian Rister »

crappy hat geschrieben:Wann wird denn die Führerscheinstelle überhaupt benachrichtigt? Kann das jemand genau sagen? Fiktives Beispiel: Man sitzt zu hause und konsumiert, besitzt keinen Führerschein, und die Polizei klingelt an und stellt Konsum fest. Passiert da was? Kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn die Beamten Lust haben, informieren sie auch in diesem fiktiven Beispiel die Führerscheinstelle.
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RogerCool
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Re: Zum zweiten mal vom Zoll erwischt muss ich mpu machen?

Beitrag von RogerCool »

crappy hat geschrieben:Wann wird denn die Führerscheinstelle überhaupt benachrichtigt? Kann das jemand genau sagen? Fiktives Beispiel: Man sitzt zu hause und konsumiert, besitzt keinen Führerschein, und die Polizei klingelt an und stellt Konsum fest. Passiert da was? Kann ich mir nicht vorstellen.
Die Polizei ist verpflichtet die Führerscheinstelle in allen Fällen von Drogenbesitz, - gebrauch, - handel etc., die Führerscheinstelle zu benachrichtigen. Es ist dabei unerheblich ob Du einen Führerschein besitzt oder nicht. Es kann ja sein, das Du in naher Zukunft ( in den nächsten 15 Jahren!) einen machen willst und so lange bleibt sowas auch als Eintrag in der Akte.

In dem fiktiven Beispiel wird Sie handeln wie sie immer handelt. E sei denn du gerätst an einen der sehr sehr seltenen gleichdenkenden Polizisten, der deswegen auch mal ein Auge zudrückt und das nicht an die FSS weiterleitet. Aber diese sind zuuuuu selten und werden meist auch von ihren Vorgesetzten unter Druck gesetzt...
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