Rechtsmediziner haben für „Null-Toleranz“ bei Drogen im Straßenverkehr geworben. Die Wirkung der Drogen sei in vielen Fällen nicht einschätzbar, sagte der Rostocker Rechtsmediziner Andreas Büttner vor einem Fachkongress deutscher Verkehrsmediziner und -psychologen, der am Freitag in der Hansestadt stattfindet.
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Im Flensburger Kraftfahrtbundesamt waren am 1. Januar 2015 rund 31 000 Menschen im Zusammenhang mit Straftaten wegen illegaler Drogen im Verkehr registriert, bei 120 000 führten Ordnungswidrigkeiten zum Eintrag in das sogenannte Fahreignungsregister. Die Unterscheidung zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit ist im Gegensatz zum Alkohol am Steuer schwierig, da es bei Drogen keine Grenzwerte gibt."
http://www.merkur.de/welt/rechtsmedizin ... 99602.html
Anstatt mal gescheite Grenzwerte und bei Cannabis z.b. eine Unterscheidung zwischen aktiven THC und Abbau-THC vorzunehmen, nee, klar, gleich voll mit'm Hammer druff.
Medikamente werden auch unter den Tisch fallen gelassen ...