"Todesfahrt auf der B13 beschäftigt erneut das Gericht"

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Sabine
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Registriert: Fr 18. Apr 2014, 09:15

"Todesfahrt auf der B13 beschäftigt erneut das Gericht"

Beitrag von Sabine »

"Schuldunfähig wegen Drogenrauschs?

Ist der 24-Jährige schuldfähig? Der Reichertshausener ist vor fast einem Jahr zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er im Oktober 2014 einen Autounfall verursacht hatte, bei dem eine Frau starb. Nun beschäftigt der Fall erneut das Gericht.
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Allerdings legten die Angeklagten Berufung ein, nun beschäftigt der Fall das Ingolstädter Landgericht. "Für mich ist die entscheidende Frage: Ein Konsument mit Rauschmittel im Blut, ist der in der Lage hier verantwortlich zu handeln", erklärte Christian Finke, Verteidiger des 24-Jährigen. Denn im Blut des Reichertshauseners waren Reste von Cannabis nachgewiesen worden, seine Urteilsfähigkeit am Unfalltag war daher vielleicht beeinflusst. Bei dem Pfaffenhofener stellten die Forensiker ebenfalls Cannabis und Amphetamine im Blut fest.

Der Angeklagte hatte vor Gericht angegeben, er hätte zwei Jahre lang regelmäßig gekifft, bis er drei Wochen vor dem Unfall schließlich aufhörte und - bis auf einen Rückfall nach etwa 14 Tagen - kein Cannabis mehr rauchte. Ein Gutachter allerdings bezweifelt nach einer Analyse der Blutwerte diese Version. "Es ist nicht nachvollziehbar, wie sich dieser Stoff nach drei Wochen Abstinenz im Blut halten konnte", erklärte Andreas Alt vor Gericht. Denn der Wissenschaftler wies ein Abbauprodukt von Cannabis nach, das nach drei Wochen nicht mehr vorhanden sein sollte. Stattdessen habe eine "aktuelle Aufnahme stattgefunden", erklärte der Forensiker. "Ich halte vier bis sechs Stunden vor der Blutentnahme für realistisch."
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Die sogenannte akute Rauschphase dauere bei Cannabis etwa eine bis anderthalb Stunden. "Aus toxikologischer Sicht lässt sich diese Fahrweise mit fast 200 Kilometern pro Stunde plausibel erklären", sagte Alt. Denn nach einem Joint zeigen Menschen laut Studien unter anderem Aufmerksamkeitsdefizite, Ablenkbarkeit und Unbekümmertheit. "Das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit ist nicht unüblich", erklärte Alt.
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Aus toxikologischer Sicht könne er nichts zur Einsichtsfähigkeit sagen. Mit dieser Frage beschäftigen sich Richter Konrad Kliegl und die Schöffen nun in gut zwei Wochen: Dann liegt für den nächsten Verhandlungstermin das geforderte psychologische Gutachten vor."


http://www.donaukurier.de/lokales/pfaff ... 00,3274692

Wie bitte? Das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit ist nicht unüblich?! Habe in den letzten Jahren in Zusammenhang mit Cannabis eher das Gegenteilige gelesen und würde die Unbekümmertheit Geschwindigkeit eher mit dem Amphetaminen in Zusammenhang bringen.
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