Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

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PallMall
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Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von PallMall »

Hallo,

letzte woche habe ich einen Arztfragebogen für die Folgebehandlung meiner Krankenkasse (AOK) erhalten.

Es liegt wohl daran, dass ich nur eine befristete Kostenübernahme habe.


Hat noch jemand so einen Fragebogen erhalten?
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Martin Mainz
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von Martin Mainz »

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Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
PallMall
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von PallMall »

Martin Mainz hat geschrieben:Meinst Du sowas hier?: https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?f=22&t=8333
Hallo Martin,

nein es geht wirklich um eine weiter Kostenübernahme. Ich habe nur eine befristete Kostenübernahmegenemigung.
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Gunter_H
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von Gunter_H »

Kannst Du den Fragebogen ggf hier posten..
Wäre doch toll.

Danke
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von PallMall »

kann ich machen. muss ihn noch cleanen.
Zuletzt geändert von PallMall am Do 22. Mär 2018, 20:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von Duck »

Danke!
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von PallMall »

Gunter_H hat geschrieben:Kannst Du den Fragebogen ggf hier posten..
Wäre doch toll.

Danke
was wäre toll?
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von Duck »

Na zu sehen was die kk da so abfragt.
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von PallMall »

hier wie versprochen der Folgeantrag.


Was sagt, bzw haltet Ihr davon?
Zuletzt geändert von PallMall am Sa 24. Mär 2018, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von Duck »

Also der geiche fragebogen wie beim erstantrag.
Danke
littleganja

Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von littleganja »

Ist im Prinzip immer der selbe, etwas abweichend ja nach Krankenkasse aber im großen und ganze....
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Gunter_H
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von Gunter_H »

Es geht um die „Fristverlängerung“
Was kann man machen?
Fragebogen zusammen mit dem Arzt nochmal brav ausfüllen
Anrufen wie Florian vorschlägt
Oder Brief schreiben wie ich vorgeschlagen würde
viewtopic.php?f=22&t=8567&p=55574#p55567
Oder eine Mischung aus allen Möglichkeiten

Alles hat vor und Nachteile...
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Gunter_H
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von Gunter_H »

Florian hat geschrieben: im Anschluss ist das Briefmodel sicher spitze ;)
Klar Florian, den Brief kann man auch nach dem Anruf schicken...
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von PallMall »

Florian hat geschrieben:die hier geforderten Angaben sind der KK ja durch den Erstantrag alle bekannt, daher erschliest sich mir der Sinn nicht exakt das gleiche nochmals abzufragen?
Ein Anruf wäre m M nach der schnellste Weg das zu klären ;)

im Anschluss ist das Briefmodel sicher spitze ;)

die bestehen darauf, und wollen es nochmal zum MDK geben.
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von PallMall »

Florian hat geschrieben:was soll das denn? was soll dr MDK da innerhalb 6mon anders bewerten....sehr seltsam das ganze!
Hat die AOK zu viel Geld? Denke mal die Gutachten kosten auch was.....hmmm da ist guter Rat teuer ob das so zulässig ist :?:



Guuuuunteeeeer :idea:

verstehe ich auch nicht :!: :?:
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Duck
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von Duck »

Schikane es gibt doch ein urteil über befristete Bewilligungen.

Bist du beim vdk oder hast du ne Rechtsschutzversicherung?
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von crappy »

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Gunter_H
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von Gunter_H »

Cura hat geschrieben: verstehe ich auch nicht :!: :?:
Hast ne PN
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von PallMall »

crappy hat geschrieben:Das Urteil gibts hier: https://hanfverband.de/sites/hanfverban ... ericht.pdf
das ist leider nur eine Einstweilige Anordnung, und somit nur eine EinzelfallEntscheidung.
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littleganja

Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von littleganja »

Cura hat geschrieben:
crappy hat geschrieben:Das Urteil gibts hier: https://hanfverband.de/sites/hanfverban ... ericht.pdf
das ist leider nur eine Einstweilige Anordnung, und somit nur eine EinzelfallEntscheidung.

Die Einzelfall Entscheidung kann trotzdem als Begründung angebracht werden, da es ja um die Befristung geht die allgemein so vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, siehe Gesetzestext März 2017!
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von PallMall »

littleganja hat geschrieben:
Cura hat geschrieben:
crappy hat geschrieben:Das Urteil gibts hier: https://hanfverband.de/sites/hanfverban ... ericht.pdf
das ist leider nur eine Einstweilige Anordnung, und somit nur eine EinzelfallEntscheidung.

Die Einzelfall Entscheidung kann trotzdem als Begründung angebracht werden, da es ja um die Befristung geht die allgemein so vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, siehe Gesetzestext März 2017!
als Begründung ja - jedoch keine verpflichtende Richtungsweisung.
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littleganja

Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von littleganja »

Ist aber immerhin etwas, die Befristung ist definitiv Rechtswidrig, dass kannst du Gunter und mir glauben ;)
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Gunter_H
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von Gunter_H »

Cura hat geschrieben:
crappy hat geschrieben:Das Urteil gibts hier: https://hanfverband.de/sites/hanfverban ... ericht.pdf
das ist leider nur eine Einstweilige Anordnung, und somit nur eine EinzelfallEntscheidung.
LG hat es ja schon geschrieben! Darf ich trotzdem nochmal etwas ausholen, denn es ist m.E. für andere Menschen hier im Forum extrem wichtig nochmals die Details zusammenzufassen.

Meinungsäußerung des Gerichtes zur Befristung
Es handelt sich nicht um eine Urteil des SG Hildesheim sondern um eine Meinungsäußerung des Gerichtes mit der auch die nach dem Gesetz nicht vorgesehen Befristung nur nochmal „unterstrichen wird“. Klingt nach Haarspaltung ist aber m.E. wichtig für die Argumentation.

Was ist eine Einzelfallentscheidung?
Das ist eine „tolle“ Vokabel der Juristen, die allenfalls nur dann stimmte, wenn auch tatsächliche Umstände des Einzelfalls wirklich auch relevant waren und sind. Z.B Urteil: Sind Schmerzen eine „schwere Krankheit“? Hier wären natürlich für einen zweiten Fall die Umstände des Einzelfalls maßgebend und ein Verweis hier: Urteil zum Thema Schmerzen passt auch für mich nur wirklich bei einem voll vergleichbaren Fall eventuell zulässig.
Das wird leider in den wenigsten Fällen zutreffen

Auslegungsregel
Als erstes kommt das Gesetz. Das Gesetz spricht nur vom Erfordernis einer „Erstgenehmigung“ Eine Befristung und anschließender Folgegenehmigung ist nicht vorgesehen. Zweite Regel, wenn Gesetz unklar wäre. Dann Sinn des Gesetzes maßgebend. Sinn des Gesetzes wäre z.B. auch die Stärkung der Therapiehoheit des Arztes. (Ergibt sich z.B. auch aus den Begründungen zum Gesetz)
Dann erst ggf. Verweis auf Grundsatzurteil des BSG, dann Gerichte darunter…

Es reicht deshalb, alleine mit dem Gesetz zu argumentieren. Lediglich zur Unterstreichung kann man auf die „Meinungsäußerung des SG“ zusätzlich verweisen.
(Auch das ist Geschmacksache)

Deshalb ein solches Briefmuster, wenn die Verlängerung ansteht:
viewtopic.php?f=22&t=8567&p=55574#p55567

Welcher Weg ist der „Königsweg“?
Klar den gibt es nicht, sondern hier hängt es wirklich vom persönlichen Einzelfall ab.

Gut ist es m.E. gleich beim Erhalt der befristeten Genehmigung einen Teilwiderspruch einzulegen,

Wenn man das - aus welchen Gründen auch immer - nicht gemacht hat - könnte m.E. ggf. der o.g. Brief helfen.

Wenn die nicht wollen gleich bei der ersten Ablehnung „Einstweilige Anordnung“ ins Auge fassen.
D.h. noch bevor das Widerspruchsverfahren beginnt.
(Vom Prinzip bin ich ein Mensch der erst mal „außergerichtlich“ versuchen möchte. Je länger ich die Dramen hier im Forum beobachte, habe ich den Eindruck, das die GKV es schon wissen wollen)

Neuer Fragebogen
Einige hier im Forum haben eine Verlängerung mit „Dreizeiler“ durchbekommen. Wie wir jetzt .am Fragebogen der AOK sehen, kommen die wirklich auf die Idee einen Fragebogen analog wie bei der „Erstgenehmigung“ zu fordern. Die Fragen gehende aber da konkret in die Richtung.
Wie hat Cannabis sich auf Deinen „Krankheitsverlauf“ ausgewirkt?
Das ist m.E. dann schon sehr speziell. ? Wenn man den Fragebogen ggf. leicht selbst ausfüllenden kann wird man den FB ggf. ausfüllen. Damit erneut den Arzt wg der Ausfüllung anzusprechen muss schon gut überlegt werden.
Zuletzt geändert von Gunter_H am So 25. Mär 2018, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
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littleganja

Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von littleganja »

Kurz noch zur Einzelfallentscheidung, selbst wenn das BSG (Bundes Sozialgericht) höchstrichterliche Entscheidung fällt, werden diese sogar von den Krankenkassen übergangen, ausgenommen man weißt auf die Entscheidung hin. Aber selbst dann wie bei dem Beispiel mit der Genehmigungsfiktion, bleibt einem trotz Vorlage eindeutiger Rechtslage und auch Rechtssprechung, der Gang vor das Sozialgericht nicht immer erspart.

Daher gebe ich Gunter zu 100% Recht, ein Dreizeiler mit Verweis auf das Urteil hätte eigentlich genügen sollen.

Evtl ist aber mit Abgabe des Bogens die Sache erledigt und die unbefristete Kostenübernahme kommt?! Manchmal ist es auch besser etwas nachzugeben und das Spiel mit zu spielen?! Falls jetzt nochmal ne befristet Kostenübernahme kommt, definitiv den Rat von Gunter befolgen!
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Gunter_H
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Re: Arzt Fragebogen für Folgegenehmigung

Beitrag von Gunter_H »

littleganja hat geschrieben: Evtl ist aber mit Abgabe des Bogens die Sache erledigt und die unbefristete Kostenübernahme kommt?! Manchmal ist es auch besser etwas nachzugeben und das Spiel mit zu spielen?! Falls jetzt nochmal ne befristet Kostenübernahme kommt, definitiv den Rat von Gunter befolgen!
Wir drücken jedenfalls Cura fest die Daumen, damit er mit seinem nun ausgefüllten Fragebogen durchkommt.
Eine Info von Cura hier im Forum - was rauskam - wäre gut!
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