§ 3 I, II EntwCanG
Kabinettsentwurf CanG und verabschiedetes CanG v. 23.2.24
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Carmen Wegge prophezeiht hier mit 90%iger Wahrscheinlichkeit, dass zum 01.01.24 oder vielleicht auch ein paar Tage eher das Gesetz in Kraft treten wird und dass bis dahin noch viele Änderungen stattfinden würden. Wollen wir hoffen das sie recht hat:
"Es wird sich noch viel ändern": Carmen Wegge über den Legalisierungs-Entwurf
https://www.youtube.com/watch?v=ofaoVhBNc64
"Es wird sich noch viel ändern": Carmen Wegge über den Legalisierungs-Entwurf
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Argumentationshilfen für eine Legalisierung von Cannabis
viewtopic.php?f=11&t=113&p=95634#p95634
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Und wie ?LaMaria hat geschrieben: Di 5. Sep 2023, 20:13Aber sie hätten die Regierung stützen können und die AG nicht brüskieren müssen.Freno hat geschrieben: Di 5. Sep 2023, 09:00 ....
Das jüngste Cannabis-Urteil muß nicht unbedingt negativ gesehen werden. Das BVerfG hatte ca. 15 zusammengefasste Vorlagebeschlüsse aus rein formellen bzw prozess-rechtlichen Gründen zurückgewiesen, ohne sich "zur Sache" zu äussern. Staatspolitisch betrachtet hat es sich damit "das Pulver trocken gehalten" und vermieden, dem Gesetzgeber, der ja schon mit seinem Legalisierungsprojekt begonnen hatte, in oberlehrerhafter Manier zu brüskieren.....
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Sie hätten durchaus positiv und im Sinne der Amtsgerichte entscheiden können.
Es wurde nicht aus rein formellen Gründen abgelehnt. Sondern weil es "nicht ausreichend begründet und belegt" sei, warum von der früheren Verfassungsgerichts Entscheidung heute abzuweichen sei.
U.a.:
...Zum Argument, dass Alkohol schädlicher und gefährlicher sei als Cannabis, sagt das Verfassungsgericht: "Ja, das haben wir schon 1994 anerkannt. Aber wir haben damals auch gesagt, dass sich der Konsum von Alkohol letztlich nicht effektiv unterbinden lässt"....
Und inzwischen kam man zu der Erkenntnis, dass sich auch der Cannabis Konsum nicht unterbinden lässt.
https://www.tagesschau.de/inland/gesell ... l-100.html
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
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Marlene Mortler, CSU
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Im Prozeßrecht wird allgemein unterschieden zwischen der Zulässigkeit und der Begründetheit eines Rechtsmittels wie Klageerhebung, Antragstellung, Berufung und Revision, Wiederaufnahmeantrag ... und eben auch: ein Vorlagebeschluß (obschon dieser dogmatisch gesehen kein Rechtsmittel ist, sondern ein spezieller Weg der Überprüfung der Verfassungsmässigkeit von Gesetzen).LaMaria hat geschrieben: Mi 6. Sep 2023, 18:11 (...)
Sie hätten durchaus positiv und im Sinne der Amtsgerichte entscheiden können.
Es wurde nicht aus rein formellen Gründen abgelehnt. Sondern weil es "nicht ausreichend begründet und belegt" sei, warum von der früheren Verfassungsgerichts Entscheidung heute abzuweichen sei.
(...)
Die Zulässigkeit dieser 'Rechtsmittel' ist verschiedentlich in speziellen Gesetzen mitunter sehr streng geregelt: wann darf wer unter welchen Voraussetzungen überhaupt das Rechtsmittel einlegen und von der "materiellen" Begründetheit streng zu trennen. In die "Sachprüfung" tritt die angerufene Instanz erst dann ein, wenn es zuvor die Zulässigkeit geprüft und bejaht hat.
Gerade beim Vorlagebeschluß zum BVerfG werden an die Begründung des Beschlusses hohe Anforderungen gestellt - nicht zuletzt durch entsprechende Urteile des BVerfG selbst, um die Hürde für solche Vorlagebeschlüsse von vorneherein hoch zu legen. Die richterliche Befugnis, Entscheidungen des Gesetzgebers rückgängig zu machen, steht im Widerspruch zur Prinzip der parlamentarischen Demokratie, wonach die Gesetzgebung durch gewählte Parlamentarier erfolgt, die den "Willen des Volkes" repräsentieren - über den sich dann eine kleine Anzahl von Richtern unter Berufung auf das Verfassungsgesetz hinwegsetzt. Das ist eine höchst heikele Angelegenheit, wie man in diesen Zeitläuften in Israel beobachten kann: der demokratische Gesetzgeber schickt sich an, jene richterlichen Kontrollbefugnisse zu beschneiden, wogegen das Volk, in dessen Namen der Gesetzgeber ja tätig wird, zu hunderttausenden auf die Straße geht. Eine ähnliche Justizreform gab es einige Jahre zuvor in Polen - die Sache habe ich leider nicht mehr weiter verfolgt.
Das Verhältnis zwischen Justiz und Gesetzgebung ist auch darüber hinaus komplex und dynamisch. Es gibt enorm wichtige Lebensbereiche, vor denen sich der demokratische Gesetzgeber in der BRD seit Jahrzehnten drückt - das Paradebeispiel ist das Arbeitsrecht, daß von singulären gesetzgeberischen Entscheidungen wie dem Kündigungsschutzgesetz oder dem Mutterschutzgesetz abgesehen, weitgehend "Richterrecht" ist. Vor allem das Arbeitskampfrecht ist reines Richterrecht. Das Steuerrecht wurde etwa seit dem Ende der 1980er Jahre bis weit nach 2000 im wesentlichen durch das BVerfG weiterentwickelt, das den insofern durch sich selbst - durch Koalitionsverhältnisse - blockierten Gesetzgeber vor sich her treiben mußte.
Damit wollte ich illustrieren, daß das BVerfG nicht mit gottähnlicher Souveränität agieren kann, sondern sich neben seiner Verpflichtung auf das Verfassungsgesetz auch seiner Rolle als Verfassungsorgan verpflichtet sehen muß.
Durch eine Billigung der jüngsten Vorlagebeschlüsse zum Cannabis-Verbot wäre das BVerfG dem insofern ja durchaus reformwilligen Gesetzgeber in den Arm gefallen und hätte zu einem sehr ernsthaften Konflikt mit dem gesetzgeberischen Willen geführt, "Cannabis unter Kontrolle zu halten". Eine Berücksichtigung dieses Willens wäre darauf hinausgelaufen, daß das BVerfG entsprechende Vorgaben in seinem Urteil gemacht hätte, und dem Gesetzgeber insofern "Hausaufgaben" aufgegeben. Das hat das BVerfG verschiedentlich schon getan - jedoch war in diesen Fällen von einem Reformwillen des Gesetzgebers nichts zu registrieren gewesen.
Zur Zeit der Entscheidung des BVerfG über die jüngsten Vorlagebeschlüsse war ferner m.E. schon abzusehen gewesen, in welche Richtung der Reformwille des Gesetzgebers sich verirrt hatte: eine absurde Überregulierung, welche die Realität des heutigen gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabis völlig ignoriert.
Ich meine nach wie vor, daß es eine kluge Entscheidung war, den Gesetzgeber "laufen zu lassen" und sich nicht durch eine Entscheidung "in der Sache" festzulegen, denn daß dieses Monster-Gesetz alsbald beim BVerfG zur Entscheidung vorliegt, ist "mit den Händen zu greifen".
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
So weit ich weiß, lagen die Vorlagenbeschlüssen dem Verfassungsgericht bereits seit drei Jahren vor. Das hätte erst gar nicht so lange warten müssen, bis ein reformwilliger Gesetzgeber an der Macht ist und wäre vor der Ampel niemanden in die Arme gefallen. Allerdings hatte man wohl kein Interesse daran, weil das CDU/CSU/AfD Richter sind. Vor allem CDU Richter und die entscheiden vor allem im Sinne der CDU, also im Sinne der Industrie und der Oligarchen.Freno hat geschrieben: Mi 6. Sep 2023, 21:33 "Durch eine Billigung der jüngsten Vorlagebeschlüsse zum Cannabis-Verbot wäre das BVerfG dem insofern ja durchaus reformwilligen Gesetzgeber in den Arm gefallen..."
Argumentationshilfen für eine Legalisierung von Cannabis
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Diese Auffassung kann ich nicht teilen. "AfD-Richter" am BVerfG gibt es nicht - die (übrigens auch von mir gewählte) AfD wird von den übrigen Parteien boykottiert.Grünzeugs hat geschrieben: Do 7. Sep 2023, 22:25 (...)Allerdings hatte man wohl kein Interesse daran, weil das CDU/CSU/AfD Richter sind. Vor allem CDU Richter und die entscheiden vor allem im Sinne der CDU, also im Sinne der Industrie und der Oligarchen.
Aber auch im Allgemeinen hat die Verfassungsgerichtsbarkeit ganz eigene Regeln für das Kegeln, die oftmals auch von den Politikern, welche die Verfassungsrichter ernennen oder wählen, nicht durchschaut werden.
Das wohl prominenteste Beispiel stammt aus den USA: Earl Warren, der 1953-1969 der "Chief Justice" des Supreme Court der USA gewesen war. Der vormalige Gouverneur von Kalifornien galt als konservativer Hardliner aus der 2. Linie der politischen Garnitur und wurde genau deswegen auch von Präsident Eisenhower zum Chief Justice ernannt.
Aber er überraschte nicht nur Eisenhower mit seinen von ihm geprägten Entscheidungen insbesondere zur Emanzipation der Schwarzen in den USA, der "Bürgerrechtsbewegung". Legendär ist die Entscheidung "Brown vs. Bord of Education", mit dem die schwarze Klägerin ihr Recht zum Besuch einer Schule, die vormals nur für Weiße zugelassen war, durchgesetzt hatte. Für die Emanzipation der Schwarzen in den USA war Earl Warren von keiner geringeren Bedeutung, als Martin Luther King !
https://de.wikipedia.org/wiki/Earl_Warren
Es gibt Ämter, die ihre Inhaber mitunter drastisch verändern, wie es zB bei Earl Warren der Fall war. Auch Roman Herzog, der später sogar Bundespräsident geworden war, kam aus dem konservativen Lager, war als Verfassungsrichter jedoch erstaunlich liberal gewesen. Auch der - von mir wenig geliebte - Obama ist von seinem Amt als US-Präsident "konsumiert" worden. Noch nicht einmal das KZ in Guatanamo vermochte er zu schließen, obwohl es ein zentrales Wahlkampfversprechen von ihm gewesen war.
Das BVerfG in der BRD hat wohl die labilste Position unter den Verfassungsorganen. Es wird um so stärker, je schwächer sich der Gesetzgeber gegenüber "den Fragen der Zeit" erweist. In den 1990er Jahren war das BVerfG sogar eine Art "Ersatzgesetzgeber" va im Steuerrecht gewesen, in dem die Kohl-Regierungen total versagt hatten. Je entschlossener jedoch der Gesetzgeber agiert, um so defensiver verhält sich das BVerfG. Die Souveränität des Supreme Court hat es niemals erreichen können.
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Schön dass du dich hier als AFD Wähler outest , sehr mutig !!
Religion beruht auf Autorität, Wissenschaft auf Beobachtung und Vernunft." Stephen Hawking, Physiker, Astrophysiker
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Ich möchte noch einmal betonen, daß ich es heute für positiv erachte, daß das BVerfG durch seine formelle Zurückweisung der Vorlagebeschlüsse bezüglich Cannabis "sein Pulver trocken gehalten hat" und dem Gesetzgeber - in der Skat-Sprache - "die Vorhand" überlassen hat. Justiz und Verwaltung sind nun in der unangenehmsten Position: der Mittelhand - und das BVerfG sitzt dort, wo man sich beim Skat am wohlsten fühlt: in der Hinterhand.
Der Entwurf des CanG wird, soweit ich das sehe, von niemandem ausser seinen Autoren für gut befunden. Über die CSC wurde ein bürokratisches Monstrum gestülpt und es ist ein Unding, den Verkauf einer Sache für strafbar, den Kauf derselben Sache vom strafbaren Verkäufer dagegen für legal zu erklären. Es ist ein "fauler Kompromiss" zwischen den Positionen der Befürworter und Gegner der Legalisierung, die keine Seite wirklich befriedigt und jeder Seite auf die Hühneraugen tritt. Mit den Worten Macchiavellis: jedem wird zuviel genommen, keinem wird genug gegeben.
Zudem ignoriert dieser Entwurf die von mir öfters thematisierte "fraus legis": die Weigerung nicht nur eines immer weiter zunehmenden Teils der Bürger, sondern vor allem auch des "Repressionsapparates", das Cannabisverbot weiterhin zu be- und verfolgen. Diese fraus legis ist nicht bundeseinheitlich, es gibt große regionale Unterschiede - aber meiner Wahrnehmung nach nimmt sie auch weiterhin sehr stark zu.
Die Neigung, des "Repressionsapparates", dieses völlig mißglückte Gesetz "für voll zu nehmen" und es durchsetzen zu wollen, wird von mir als sehr gering eingeschätzt - jedenfalls dort, wo heute schon der Konsum von Cannabis "auf dem Verwaltungsweg" ausser Verfolgung gesetzt worden ist, wie in Leipzig. Hier werden auch CSC eine effektive Chance haben, weil die Behörden das Regulierungs-Monstrum sehr wahrscheinlich größtenteils ignorieren werden und CSC sehr großzügig zulassen und "die Hand drüber halten" werden. In Cannabis-feindlichen Regionen wie Bayern wird es dagegen möglicherweise "Hexenprozesse" geben, die irgendwann dann doch wieder in Karlsruhe landen werden - vielleicht sogar im Wege von Vorlagebeschlüssen bayrischer Gerichte.
Der Kampf um die Legalisierung von Cannabis ist mit diesem Entwurf und einem wahrscheinlich dem entsprechenden Gesetz nicht etwa gewonnen, sondern geht nur in eine neue Runde, in der die Befürworter und Protagonisten der Legalisierung jedoch schon bessere Karten haben werden, als in der gerade zuende gehenden Runde.
Das Bittere ist nur, daß es nach wie vor viele geben wird, die sich im Vertrauen auf die Versprechungen von der Legalisierung auch in Cannabis-feindlichem Umfeld in CSCs engagieren werden - und zu den Opfern jener "Hexenprozesse" werden können. Auch wenn ihre strafrechtlichen Verurteilungen, Entlassungen durch Arbeitgeber, Disziplinarmaßnahmen im öffentlichen Dienst, Entzug von Fahrerlaubnis, Jagd- und Angelschein usw irgendwann einmal in Karlsruhe aufgehoben werden (sofern man bis dorthin durchzuhalten vermochte) - für viele wird es mit ruinösen Folgen für die "bürgerliche Existenz" verbunden sein, die durch ein letztendliches "Recht-behalten" nicht mehr geheilt werden können.
Michael Kohlhaas lässt grüßen !
Der Entwurf des CanG wird, soweit ich das sehe, von niemandem ausser seinen Autoren für gut befunden. Über die CSC wurde ein bürokratisches Monstrum gestülpt und es ist ein Unding, den Verkauf einer Sache für strafbar, den Kauf derselben Sache vom strafbaren Verkäufer dagegen für legal zu erklären. Es ist ein "fauler Kompromiss" zwischen den Positionen der Befürworter und Gegner der Legalisierung, die keine Seite wirklich befriedigt und jeder Seite auf die Hühneraugen tritt. Mit den Worten Macchiavellis: jedem wird zuviel genommen, keinem wird genug gegeben.
Zudem ignoriert dieser Entwurf die von mir öfters thematisierte "fraus legis": die Weigerung nicht nur eines immer weiter zunehmenden Teils der Bürger, sondern vor allem auch des "Repressionsapparates", das Cannabisverbot weiterhin zu be- und verfolgen. Diese fraus legis ist nicht bundeseinheitlich, es gibt große regionale Unterschiede - aber meiner Wahrnehmung nach nimmt sie auch weiterhin sehr stark zu.
Die Neigung, des "Repressionsapparates", dieses völlig mißglückte Gesetz "für voll zu nehmen" und es durchsetzen zu wollen, wird von mir als sehr gering eingeschätzt - jedenfalls dort, wo heute schon der Konsum von Cannabis "auf dem Verwaltungsweg" ausser Verfolgung gesetzt worden ist, wie in Leipzig. Hier werden auch CSC eine effektive Chance haben, weil die Behörden das Regulierungs-Monstrum sehr wahrscheinlich größtenteils ignorieren werden und CSC sehr großzügig zulassen und "die Hand drüber halten" werden. In Cannabis-feindlichen Regionen wie Bayern wird es dagegen möglicherweise "Hexenprozesse" geben, die irgendwann dann doch wieder in Karlsruhe landen werden - vielleicht sogar im Wege von Vorlagebeschlüssen bayrischer Gerichte.
Der Kampf um die Legalisierung von Cannabis ist mit diesem Entwurf und einem wahrscheinlich dem entsprechenden Gesetz nicht etwa gewonnen, sondern geht nur in eine neue Runde, in der die Befürworter und Protagonisten der Legalisierung jedoch schon bessere Karten haben werden, als in der gerade zuende gehenden Runde.
Das Bittere ist nur, daß es nach wie vor viele geben wird, die sich im Vertrauen auf die Versprechungen von der Legalisierung auch in Cannabis-feindlichem Umfeld in CSCs engagieren werden - und zu den Opfern jener "Hexenprozesse" werden können. Auch wenn ihre strafrechtlichen Verurteilungen, Entlassungen durch Arbeitgeber, Disziplinarmaßnahmen im öffentlichen Dienst, Entzug von Fahrerlaubnis, Jagd- und Angelschein usw irgendwann einmal in Karlsruhe aufgehoben werden (sofern man bis dorthin durchzuhalten vermochte) - für viele wird es mit ruinösen Folgen für die "bürgerliche Existenz" verbunden sein, die durch ein letztendliches "Recht-behalten" nicht mehr geheilt werden können.
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
DankeFreno hat geschrieben: Sa 16. Sep 2023, 23:19 ... Im übrigen ist das hier hochgradig OT und dementsprechend äussere ich mich in diesem thread nicht mehr zu diesem Thema.
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Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... lisierung/
Von LTO befragte Juristen sehen keine Notwendigkeit für die Zustimmungspflicht des Bundesrates.SPD-Landesminister wollen Legalisierung bremsen
SPD-Minister aus Hamburg, Thüringen und Niedersachsen wollen das Cannabis-Vorhaben der Ampel im Bundesrat torpedieren und pochen auf die Zustimmungspflichtigkeit des Gesetzes.
... Diesen Standpunkt werde Hamburg im Bundesrat deutlich machen. Mit seinem "wir" ist offenbar die gesamte Regierung des Stadtstaates gemeint, inklusive der Grünen. Aus dem Büro der grünen Justizsenatorin Anna Gallina kam zu Grotes Ankündigung kein Widerspruch: Die Legalisierung von Cannabis sei zwar ein langjähriges Anliegen der Senatorin, aber trotz der grundsätzlich positiven Positionierung sehe auch ihr Ministerium "insbesondere hinsichtlich einer praxisgerechten Ausgestaltung Änderungsbedarfe".
...
Überraschend ist dabei das Abstimmungsverhalten von Ländern, in denen Grüne mitregieren: So sprach sich eine Mehrheit im BR-Rechtsausschuss etwa dafür aus, die Altersgrenze für die Freigabe von Cannabis von 18 Jahren auf 21 Jahre anzuheben. ... Eine deutliche Mehrheit fand auch der Vorschlag, von der geplanten Tilgung von Eintragungen und Verurteilungen im Zusammenhang mit Cannabis im Bundeszentralregister wieder Abstand zu nehmen. ... Auf volle Härte und kein Pardon setzen zehn Bundesländer auch in puncto Strafvollstreckung bei Cannabis-Taten, die unter der alten Rechtslage begangen wurden. ... Beim Verdacht von Straftaten nach dem neuen Konsumcannabisgesetz und Medizinal-Cannabisgesetz müssten Maßnahmen wie die Telefonüberwachung oder die Online-Durchsuchung möglich bleiben.
...
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Ich selbst kann mir zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes keine Meinung bilden - ich war nie ein Verfassungsrechtler, mit dieser besonderen Materie des "Staatsorganisationsrechts" (also der Rechtsverhältnisse der Verfassungsorgane untereinander) seit meinem 1. Staatsexamen nie mehr befasst gewesen.pepre hat geschrieben: Di 19. Sep 2023, 12:46 https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... lisierung/
Von LTO befragte Juristen sehen keine Notwendigkeit für die Zustimmungspflicht des Bundesrates.SPD-Landesminister wollen Legalisierung bremsen
(...)
Im Prinzip kann - meiner veralteten Kenntnisse nach - sowohl der Bundesrat als solcher, als auch jedes einzelne Bundesland in einem "Organstreitsverfahren" ein solches Verfahren vor dem BVerfG einleiten, weil die Verletzung der Rechte des Bundesrates - der Vertretung der Länder auf Bundesebene - gleichzeitig auch einen Eingriff in die verfassungsmässigen Rechte jedes einzelnen Bundeslandes darstellen würde. In der Praxis wurden derartige Klagen - soweit ich nach meiner insofern nicht sehr zuverlässigen Erinnerung weiß - nur von einzelnen Bundesländern, niemals jedoch vom Bundesrat als solchem erhoben.
Obendrein kann auch noch der Bundespräsident die Ausfertigung und Verkündung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes verweigern, wenn er zu der Überzeugung gelangt, daß es auf verfassungswidriger Weise zustande gekommen ist. Diese Fälle waren in der Geschichte der BRD nicht sehr häufig - meiner Erinnerung nach weniger als 10 - aber ausgeschlossen ist das auch hier nicht. In den mir bekannt gewordenen Fällen wurde dieses "Veto" des Bundespräsidenten bzw dessen Begründung sodann vom Bundestag in einer Neufassung des Gesetzes berücksichtigt und sodann ausgefertigt. Allerdings handelte es sich bei diesen Gesetzen um Materien, die weil jenseits des "politischen Diskurses" standen wie zB die Flugsicherung.
Was die von LTO befragten Juristen anbelangt: es gibt da einen Rechtsanwalt Homberg, der von LTO als "Cannabis-Experte" bezeichnet wird und einen Prof. Thiele aus Berlin. Wieso jener Homberg "Experte" sein soll, wird ebensowenig dargestellt, wie ein Hintergrund zu diesem Prof. Thiele angegeben wird.
Ist dieser Prof. Thiele ein Lehrstuhlinhaber oder ein Honorarprofessor ? Er hat zudem nur "nach dem ersten Durchlesen" kein Anzeichen für eine Zustimmungsbedürfigkeit erkennen können - das heißt eigentlich garnichts, weil dieser Prof. Thiele überhaupt keine sorgfältige Prüfung vorgenommen hat, worauf er auch selbst hinweist. (Und überhaupt: "wofür" ist diese Prof. Thiele überhaupt Professor: für Staats- und Verfassungsrecht ? Für Zivil- und Zivilprozessrecht ? Für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht ? - auch auf diese Fragen gibt LTO keine Antwort. Man nennt ihn "Verfassungsrechtler".)
Ausgewiesene juristische Experten - die "cracks" - halten sich in solchen Situationen normalerweise sehr bedeckt, weil sich die an juristische Experten gestellte "Rechtsfrage" ständig verändert durch die Änderungen, die gerade ein solcher Gesetzesentwurf bis zu seiner Verabschiedung erfahren kann.
Die "cracks" - das sind die Inhaber von Lehrstühlen für Staats- und Verfassungsrecht, die Verfasser von den gängigen Kommentaren zum Grundgesetz (mit einer großen Schnittmenge) und diejenigen Autoren, die vom BVerfG in seinen Entscheidungen regelmässig zitiert werden. Auch hier gibt es eine große Schnittmenge.
Zudem brauchen sorgfältige rechtswissenschaftliche Untersuchungen recht viel Zeit, es vergehen einige Wochen, manchmal Monate.
Machen wir uns nichts vor: der aktuelle Entwurf bietet Angriffsflächen für die Anrufung des BVerfG "ohne Ende".
Jede "Familje" (in der Diktion von Helmut Kohl) kann "abstrakte Normenkontrollklage" binnen 1 Monats nach Inkrafttreten oder Verkündung (auch hier ist meiner Erinnerung etwas trüb) erheben mit der Begründung, daß eine "Bannmeile" von "nur" 200 m um Schule, Kindergärten, Spielplätze etc für die CSC. sie ihn ihren Rechten aus Art. 6 GG - Schutz der Familie - verletzte und die "Bannmeile" wenigstens 500 m oder 2000 m oder 20 km betragen müsse, weil blablabla.
-
Grüner Daumen
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- Registriert: Di 29. Aug 2023, 14:49
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Falls das schon gepostet wurde, bitte ich um Entschuldigung...
Am 29. September 2023 kommt der Bundesrat zu seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause zusammen - mit einem umfangreichen Programm: Er berät neben 7 Gesetzesbeschlüssen des Bundestages über 39 Gesetz- und 12 Verordnungsentwürfe der Bundesregierung sowie 17 Landesinitiativen.
Darunter auch der Tagesordnungspunkt 25 - 367/23 Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)
Link: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... =25#top-25
Empfehlenswert sich das ganze mal durchzulesen. Insbesondere die PDF's zu "Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt" sowie die knapp 90 Seitige Ausschussempfehlung. Ich hoffe wir können hier ein paar Punkte aufgreifen.
Seite 15-17:
Am 29. September 2023 kommt der Bundesrat zu seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause zusammen - mit einem umfangreichen Programm: Er berät neben 7 Gesetzesbeschlüssen des Bundestages über 39 Gesetz- und 12 Verordnungsentwürfe der Bundesregierung sowie 17 Landesinitiativen.
Darunter auch der Tagesordnungspunkt 25 - 367/23 Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG)
Link: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/ ... =25#top-25
Empfehlenswert sich das ganze mal durchzulesen. Insbesondere die PDF's zu "Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt" sowie die knapp 90 Seitige Ausschussempfehlung. Ich hoffe wir können hier ein paar Punkte aufgreifen.
Seite 15-17:
Auch interessant:Die Mengenbegrenzung von 25 Gramm für den Besitz von Cannabis ist deutlich zu hoch angesetzt und geht weit über den Eigenbedarf hinaus, ebenso wie die täglichen und monatlichen Bezugsmengen von Cannabis von Anbauvereinigungen von maximal 25 Gramm pro Tag beziehungsweise maximal 50 Gramm pro Monat, für Heranwachsende 30 Gramm pro Monat. Die große Diskrepanz der Abgabe von 50 Gramm Cannabis pro Monat für Menschen ab 21 Jahren und die Möglichkeit der heimischen Zucht von drei Cannabispflanzen (der Ertrag pro einzelner Pflanze wird von 30 Gramm bis über 500 Gramm geschätzt) liegt auf der Hand. Auch die Anzahl der im Eigenanbau zulässigen Cannabispflanzen ist daher als deutlich zu hoch abzulehnen.
Seite 61Die Einhaltung der Vorgaben für den privaten Eigenanbau (Anzahl anzulässigen Pflanzen, geeignete Sicherungsmaßnahmen et cetera) sind in der Praxis für Vollzugsbehörden aufgrund des besonderen Schutzbereichs der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) faktisch nicht kontrollierbar und es ist nicht nachvollziehbar, wie im Sinne eines funktionierenden Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes die Qualität des privat angebauten Cannabis überprüft und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen beziehungsweise Sicherheitsvorkehrungen gegen unbefugten Zugriff von Dritten (insbesondere Kindern und Jugendlichen) objektiv kontrolliert werden können.
Es fehlt an einer Ermächtigungsgrundlage für das Betreten und die Kontrolle von Wohnungen. Diese ist aufgrund
des schwerwiegenden grundrechtlichen Eingriffs ohne konkreten Verdacht verfassungsrechtlich auch nicht zu rechtfertigen. Hierdurch wird eine nicht überprüfbare Grauzone geschaffen. In diesem Zusammenhang
werden auch die Straftatbestände ins Leere gehen, da diese Verstöße nur zufällig ermittelt werden können.
62. Zu Artikel 1 (§ 34 Absatz 1 KCanG)
Artikel 2 (§ 25 Absatz 1 MedCanG)
Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob es vor
dem Hintergrund des Ziels der einheitlichen Rechtsanwendung nicht angezeigt
ist, Regelungen zu den Konkurrenzverhältnissen der Tathandlungen der § 34
Absatz 1 KCanG beziehungsweise § 25 Absatz 1 MedCanG zu treffen.
Begründung:
Dem Gesetzentwurf lassen sich bislang keine Ausführungen hinsichtlich der Konkurrenzen der einzelnen Tatbestandsvarianten des § 34 Absatz 1 KCanG und des § 25 Absatz 1 MedCanG untereinander entnehmen. So ergibt sich zum Beispiel nicht, ob der Besitztatbestand – wie § 29 Absatz 1, Satz 1, Nummer 3 BtMG – als Auffangtatbestand oder als ein selbstständig neben den übrige Tatbestandsvarianten stehender Tatbestand verstanden werden soll. Aus diesen gesetzlichen Unklarheiten können sich relativ schnell praktische Probleme ergeben. So ist gemäß § 9 des Gesetzentwurfs der private Eigenanbau von drei Cannabispflanzen erlaubt.
Aufgrund von Schwierigkeiten bei der Aufzucht wird pro Pflanze im Fall der Hochrechnungen aktuell von lediglich 25 Gramm Ertrag ausgegangen. Dies ist jedoch regelmäßig die Untergrenze. Je nach Züchtung können bis zu 40 Gramm Marihuana aus einer Pflanze gewonnen werden. Gelegentlich wurden bereits einzelne Pflanzen sichergestellt, die einen Ertrag von 75 Gramm Marihuana aufwiesen und damit die nicht geringe Menge erreichten. Werden diese Pflanzen nunmehr abgeerntet, überschreiten sie die erlaubt zu besitzende Menge von 25 Gramm und gegebenenfalls auch die nicht geringe Menge.
Es stellen sich eine Reihe von Fragen: Gilt die Mengenobergrenze von 25 Gramm auch für den Besitz der eigenen Ernte? Gibt es eine Höchstgrenze für die Erntemenge? Stehen Besitz und Anbau hier in Tatmehrheit? Wenn es keine Höchstgrenze für die eigene Ernte gibt, soll dann der Besitz einer abgernteten nicht geringen Menge straflos sein? Wenn es eine Höchstgrenze gibt, welche Sanktionen sind dann für den Fall der unterlassenen Vernichtung des privaten Ernteüberschusses vorgesehen? Der Gesetzentwurf verhält sich zu diesen Fragestellungen nicht. Eine Regelung zu den Konkurrenzen der einzelnen Tatbestandsvarianten, gegebenenfalls in Anlehnung an die Konkurrenzen des Betäubungsmittelgesetzes, erscheint daher zielführend.
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Der Pfusch soll also noch weiter verpfuscht werden.
Zur Einführung gleich:
...." Gesetz soll zustimmungspflichtig werden"...
....."mit Genschere über 10% THC"....

...."25 gr. gehen weit über Eigenbedarfsmengen hinaus"....
...."Mindestalter: 25 Jahre"....
...."kein outdoor grow"...
"Legales" Cannabis soll also irgendwie markiert werden, oder wie will man es sonst unterscheiden wenn illegal erworbene 25 gr. verboten werden sollen.
natürlich Lieblingsthema Jugendschutz:
....."erzieherische Massnahmen für jugendliche Konsumenten"....
und zum Schluss:
...." Gesetz soll erst am 1. Juli 2025 in Kraft treten"...
Ob hier wohl die nächsten Wochen vom Bundestag auch mal positive, dringend notwendige Veränderungen vorschlagen werden? Vom Bundesrat kann man sicher nichts mehr erwarten ausser der Forderung nach einem ganzen Stop vielleicht.
Dass die SPD nicht geschlossen hinter der Legalisierung steht war bekannt. Der Lauterbach selbst ist nicht mal überzeugt davon. Aber dass die Grünen im Bundesrat auch einknicken ist schon enttäuschend. Allen voran der Kretschmann in BW.
Buuh
Zur Einführung gleich:
...." Gesetz soll zustimmungspflichtig werden"...
....."mit Genschere über 10% THC"....
...."25 gr. gehen weit über Eigenbedarfsmengen hinaus"....
...."Mindestalter: 25 Jahre"....
...."kein outdoor grow"...
"Legales" Cannabis soll also irgendwie markiert werden, oder wie will man es sonst unterscheiden wenn illegal erworbene 25 gr. verboten werden sollen.
natürlich Lieblingsthema Jugendschutz:
....."erzieherische Massnahmen für jugendliche Konsumenten"....
und zum Schluss:
...." Gesetz soll erst am 1. Juli 2025 in Kraft treten"...
Ob hier wohl die nächsten Wochen vom Bundestag auch mal positive, dringend notwendige Veränderungen vorschlagen werden? Vom Bundesrat kann man sicher nichts mehr erwarten ausser der Forderung nach einem ganzen Stop vielleicht.
Dass die SPD nicht geschlossen hinter der Legalisierung steht war bekannt. Der Lauterbach selbst ist nicht mal überzeugt davon. Aber dass die Grünen im Bundesrat auch einknicken ist schon enttäuschend. Allen voran der Kretschmann in BW.
Buuh
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
Ex Drogenbeauftragte
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
https://www.aerztezeitung.de/Politik/La ... 43156.html
Im PDF ist mir noch das aufgefallen:
Die Ärztezeitung hat es sich auch mal angesehen.Länder drohen Cannabis-Legalisierung im Bundesrat zu stoppen
...
Generell stoßen sich die Fachpolitiker der Länder an den zu erwartenden Kosten. Das Konsumcannabisgesetz werde „gravierende Kontroll- und Vollzugsaufgaben“ und „umfassende Präventions- und Interventionsaufgaben zur Folge haben“. ... Zudem monieren die Länder, dass die geplante Suchtprävention von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt werden soll.
...
Die Ampel geht von bundesweit 1.000 Anbauvereinigungen im ersten Jahr aus. ... Die Ausschüsse des Bundesrats schätzen, dass 1.000 „deutlich zu niedrig gegriffen sein dürfte“. ... Entweder möge der Bund mit seinen Behörden kontrollieren, oder er stellt den Ländern die dafür nötigen Finanzmittel bereit. ... „Das Konstrukt der Anbauvereinigungen ist vielmehr generell abzulehnen.“ ... Die Dauer der Erlaubnis für diese Vereinigung würden die Länder initial auf zwei Jahre befristen wollen ... Bei einer Verlängerung empfehlen sie eine Befristung von „höchstens fünf“ Jahren.
...
Hier erwarten die Länder eine Schutzzone von mindestens 250 Metern und eine Ergänzung um „sonstige Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten“ sowie „Jugendhilfeeinrichtungen, psychiatrische oder suchtmedizinische Therapieeinrichtungen und Suchtberatungsstellen“. Das Konsumverbot in Fußgänzerzonen soll zudem von 7 bis 22 und nicht nur bis 20 Uhr gelten.
...
Sorge bereitet den Innenpolitikern der Ländern, dass der Cannabis-Besitz und -Erwerb künftig unter anderem auch dann straffrei sein soll, wenn es auf dem Schwarzmarkt beschafft wurde. Auch stoßen sie sich daran, dass die Abgabe von Cannabis an Minderjährige kein Verbrechenstatbestand mehr sein soll. Auch die Mengenbegrenzung von 25 Gramm erscheint den Ländern als „deutlich zu hoch“.
...
Ebenso finden die Länder die Altersgrenze von 18 Jahren für die Freigabe von Cannabis zu niedrig und empfehlen das 21. Lebensjahr als Grenze. Anbauvereinigungen sollen nur an mindestens 25-Jährige abgeben dürfen ... Last but not least möchten die Fachausschüsse der Länderkammer, dass die Cannabis-Legalisierung, so sie kommt, nicht „am Tag nach der Verkündigung“ des Gesetzes in Kraft tritt, sondern am 1. Juli 2025.
Im PDF ist mir noch das aufgefallen:
Ok, das ist jetzt interpretationsfähig: Züge, S-Bahn, U-Bahn, Busse?! - Wenn das den gesamten ÖPNV umfassen wird, dann ist ganz D tabu; öffentlicher Konsum nur im tiefsten Wald.In Artikel 1 ist dem § 5 Absatz 2 folgende Nummer anzufügen:
„7. an Bahnhöfen und in einem Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Bahnhöfen“...
Begründung: Wenn in Fußgängerzonen zur Tageszeit der Konsum im Hinblick auf den Jugendschutz untersagt ist, sollte dies auch für Bahnhöfe gelten. Diese werden auch von zahlreichen Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Fahrt zur und von der Schule beziehungsweise zu Freizeitaktivitäten aufgesucht.
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Jetzt kommen am 29.9. noch Landespolitiker zu Wort, die es zu ihrem Wahlkampf Thema gemacht haben. Da erwarte ich noch mehr folgenschwere Forderungen. Es wird vielleicht noch eng werden.
Warum ist Cannabis verboten?
Weil es eine illegale Droge ist!!
Marlene Mortler, CSU
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Da ist der Aufstand beim Heizungsgesetz ja nix dagegen 
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Ich würde das Gebell der Hunde nicht überbewerten und den Weiterzug der Karavane abwarten wollen.
Zur real existierenden Demokratie gehört es nun mal, daß gewisse "Politikfelder" alle möglichen Kläffer anziehen, die sich vor "ihren Wählern" profilieren wollen. Wenn der Entwurf jedoch erst einmal von der "Kanzlermehrheit" im Bundestag beschlossen wurde (wobei auch dort selbstredend gekläfft werden wird ohne Ende), werden so einige den Schwanz wieder einziehen und sich leise seufzend dem Fraktionszwang beugen.
"Wer Gesetze und Würste liebt, sollte niemals bei ihrer Herstellung zuschauen." (Otto v. Bismarck (Erfinder des nach ihm benannten Herings))
Zur real existierenden Demokratie gehört es nun mal, daß gewisse "Politikfelder" alle möglichen Kläffer anziehen, die sich vor "ihren Wählern" profilieren wollen. Wenn der Entwurf jedoch erst einmal von der "Kanzlermehrheit" im Bundestag beschlossen wurde (wobei auch dort selbstredend gekläfft werden wird ohne Ende), werden so einige den Schwanz wieder einziehen und sich leise seufzend dem Fraktionszwang beugen.
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Grüner Daumen
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Du hast Recht behalten. Die CDU/CSU ist im wesentlichen im Bundesrat gescheitert. Zu den wichtigsten Punkten gehört die Stoppung der Legalisierung sowie die Zustimmungspflicht. Hier gab es keine Zustimmung des Rates. Auch die meisten anderen in der Empfehlung genannten Punkte haben keine Mehrheit erhalten.Freno hat geschrieben: Mo 25. Sep 2023, 19:14 Ich würde das Gebell der Hunde nicht überbewerten und den Weiterzug der Karavane abwarten wollen.
Das bedeutet nun, dass die Länderkammer das CanG nicht gänzlich blockieren wird, sondern höchstens in gewissem Maße verzögern könnte, falls es später Einsprüche gibt.
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Hat mich mal positiv überrascht.
Bleibt noch die Forderung des Bundesrats:
Anbau nicht im Garten/Freien.
Und die Mengen zu begrenzen.
Findet hoffentlich im Bundestag keine Zustimmung
Am 4./12. Oktober geht es dann im Bundestag weiter
Bleibt noch die Forderung des Bundesrats:
Anbau nicht im Garten/Freien.
Und die Mengen zu begrenzen.
Findet hoffentlich im Bundestag keine Zustimmung
Am 4./12. Oktober geht es dann im Bundestag weiter
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Mich auch. Bemerkenswert finde ich aber wieder unsere Medien. Größtenteils wird die Tagung des Bundesrats (initiiert seitens der CDU/CSU) als großer Erfolg gefeiert. Dass die CDU/CSU dort aber kläglich gescheitert ist wird natürlich nicht erwähnt.
Bei der Menge gibt es keine Diskussion jedoch ist eine Neufassung der 3 Pflanzen-Regelung sowie der daraus resultierenden Ernte absolut notwendig. Ich für meinen Teil würde gerne noch Klarheit haben was mit dem Resten der Pflanze nach der Ernte geschehen soll. Wie soll man das Entsorgen?
War aber klar dass der Anbau im freien jetzt in der ersten Phase nicht durchgehen wird. Die Gefahr dass die Pflanzen oder Teile davon "entwendet" werden ist wirklich zu hoch. Egal ob es Jugendliche sind oder schlimmer noch Kriminelle/Drogensüchtige. Das will ich auf meinem Grund und Boden nicht haben. Und meinen Garten in ein Hochsicherheitsgelände mit Kameraüberwachung umzubauen noch weniger. Der eigene Balkon oder die Terasse auf dem Dach gilt nicht als Anbau im "freien" sofern sie nicht ohne geringe Hürden überwunden werden können. So gesehen alles i.O.LaMaria hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 15:31 Anbau nicht im Garten/Freien.
Und die Mengen zu begrenzen.
Findet hoffentlich im Bundestag keine Zustimmung
Bei der Menge gibt es keine Diskussion jedoch ist eine Neufassung der 3 Pflanzen-Regelung sowie der daraus resultierenden Ernte absolut notwendig. Ich für meinen Teil würde gerne noch Klarheit haben was mit dem Resten der Pflanze nach der Ernte geschehen soll. Wie soll man das Entsorgen?
Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
In Spanien darf es nicht von aussen sichtbar sein, das reicht doch auch.Grüner Daumen hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 16:32 War aber klar dass der Anbau im freien jetzt in der ersten Phase nicht durchgehen wird.
Und Anbauvereinigungen?
Uñd was ist mit einem Gewächshaus im Garten?
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Biotonne wie alle anderen Gartenabfälle auch?Grüner Daumen hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 16:32 Ich für meinen Teil würde gerne noch Klarheit haben was mit dem Resten der Pflanze nach der Ernte geschehen soll. Wie soll man das Entsorgen?
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Weiß jemand wie lange die Länderkammer das CanG maximal verzögern könnte? Ich vermute da gibt es einen rechtlichen Rahmen?Grüner Daumen hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 14:01 ...
Das bedeutet nun, dass die Länderkammer das CanG nicht gänzlich blockieren wird, sondern höchstens in gewissem Maße verzögern könnte, falls es später Einsprüche gibt.
Darüber hinaus wische ich mir nur noch den Schweiß von der Stirn und atme erleichtert auf, dass nicht nur die CDU, sondern auch die SPD im Bundesrat mit der Zustimmungspflicht gescheitert ist. Puh.
Zuletzt geändert von Grünzeugs am Fr 29. Sep 2023, 20:37, insgesamt 1-mal geändert.
Argumentationshilfen für eine Legalisierung von Cannabis
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Re: Kabinettsentwurf CanG 16.8.2023
Von wegen Biotonne! Da kocht man Butter draus.LaMaria hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 18:12Biotonne wie alle anderen Gartenabfälle auch?Grüner Daumen hat geschrieben: Fr 29. Sep 2023, 16:32 Ich für meinen Teil würde gerne noch Klarheit haben was mit dem Resten der Pflanze nach der Ernte geschehen soll. Wie soll man das Entsorgen?
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