
"Durch die gutachterliche Aussage kommen wir zu dem Ergebnis, dass unter sozialmedizinischen Aspekten die Anwendung von Cannabis bei Ihnen nachvollzogen werden kann."
Ich freue mich für Dich, Sabine! Klasse!Sabine hat geschrieben: "Durch die gutachterliche Aussage kommen wir zu dem Ergebnis, dass unter sozialmedizinischen Aspekten die Anwendung von Cannabis bei Ihnen nachvollzogen werden kann."
Meinst du das das geht, schon mal gehört das die einen Vapo zahlen?Sabine hat geschrieben: Hehe, dann bekommt sie gleich noch das Rezept für den Mighty dazu
Die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3 a SGB V kann erst nach Ablauf der Frist in Kraft treten.littleganja hat geschrieben:Meiner Meinung nach hat man ab Antragstellung rückwirkend Anspruch auf Kostenrückerstattung, unabhängig ob Privatrezept oder nicht. Zumal ein Kassenrezept hätte überhaupt nicht ausgestellt werden können/dürfen, bevor der Antrag genehmigt ist.
Auf den Rezeptgebühren für das Privatrezept bleibst du vermutlich sitzen, genau wie auf den Behandlungskosten für den Privatarzt, die besorgte Arznei ist jedoch rückwirkend zu erstatten seitens der KK.
Dazu gibt es hier einen Strang: viewtopic.php?f=22&t=7130&p=41533#p41533Eichhörnchen hat geschrieben:Weiß jmd mehr über die Verfügbarkeit der diversen Sorten?
Anfang letztes Jahr wollte ich meine KK wechseln, weil die mal wieder den Zusatzbeitrag erhöhten und Leistungen kürzten, aber da war ich mitten in der Krebsbehandlung, also mehr als ungünstig die KK zu wechseln.darksoul hat geschrieben: TK
Kann Zufall sein...aber ich werd trotzdem so schnell dort nicht freiwillig weg! Und ich würd sie jedem mit gutem Gewissen empfehlen!