Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Schwierig, aber nicht unmöglich: Kostenübernahme durch Krankenkassen.
PatientZero
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von PatientZero »

Ich kann irgendwie nicht rechnen, ich hatte vorher den Feiertag abgezogen was aber quatsch ist.

Dann wäre sogar der 13.06. der 21. Tag. D.h. wenn die mir jetzt noch einen Brief schicken dass am 14.06 der MDK eingeschaltet wurde ist die Frist eindeutig überschritten.(Egal ob das Datum der Entscheidung zählt oder der Posteingang wäre beides drüber...)

Ich denke die versuchen es unter den Tisch zu kehren, indem sie den MDK einschalten und der Antrag so weiterlaufen soll und dachten ursprünglich das merkt ja keiner weil ich bzw. der Arzt sicher nicht so schnell reagieren... :roll:

Ich habe gestern schon mal kurz mit dem Anwalt gesprochen, er sagt das hört sich zumindest dubios an. Genau am Tag mit dem die Frist endet abzulehnen mit der Begründung dass Unterlagen fehlen, die sie aber erst einen Tag vorher zur Verfügung gestellt haben. Da die Unterlagen dann aber komplett waren, hätten sie spätestens dann den MDK einschalten müssen.
PatientZero
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von PatientZero »

Kurzes Update:

Es kam kein weiterer Brief an, mein einziger und erste Brief war also diese angebliche/ungerechtfertigte Ablehnung.

Der Sachbearbeiter der Barmer sagte mir heute am Telefon: wir haben das geprüft sie haben Recht, die Frist ist überschritten und die Genehmigungsfiktion ist zwar eingetreten, ABER die würden diese jetzt zurücknehmen??

Eine schnelle Suche in Google sagt sowas ist sowieso nicht möglich, die wissen scheinbar überhaupt nicht was die tun?

Den Brief dazu erhalte ich angeblich noch, der wurde heute rausgeschickt. Trotz allem habe ich gestern Widerspruch bei der lokalen Geschäftsstelle eingelegt und erklärt warum das alles für mich keinen Sinn macht.

Heute habe ich einen Termin bei dem Anwalt, bin schon gespannt was der dazu im Detail sagen kann. :cry:
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Gunter_H
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von Gunter_H »

Bei dem Mist den die Barmer da produziert kann man nur aus der Haut fahren....
Wenn Dumir folgst hör auf zu telefonieren oder zu schreiben....Dunkannst Deine gute Rechtsposition
Mit nur einem blöden Satz in einem Brief oder am Telefon ruckzuck verschlechtern. Bespreche alles mit dem Anwalt und halte einfach ein paar Tage still..
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littleganja

Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von littleganja »

PatientZero hat geschrieben:Kurzes Update:

Es kam kein weiterer Brief an, mein einziger und erste Brief war also diese angebliche/ungerechtfertigte Ablehnung.

Der Sachbearbeiter der Barmer sagte mir heute am Telefon: wir haben das geprüft sie haben Recht, die Frist ist überschritten und die Genehmigungsfiktion ist zwar eingetreten, ABER die würden diese jetzt zurücknehmen??

Eine schnelle Suche in Google sagt sowas ist sowieso nicht möglich, die wissen scheinbar überhaupt nicht was die tun?

Den Brief dazu erhalte ich angeblich noch, der wurde heute rausgeschickt. Trotz allem habe ich gestern Widerspruch bei der lokalen Geschäftsstelle eingelegt und erklärt warum das alles für mich keinen Sinn macht.

Heute habe ich einen Termin bei dem Anwalt, bin schon gespannt was der dazu im Detail sagen kann. :cry:
Denn sie wissen nicht was sie tun... 100% korrekt! Bleib am Ball und alles wird gut, die Genehmigungsfiktion kann man nicht zurück nehmen!
PatientZero
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von PatientZero »

Unglaublich, es kam doch wirklich ein Brief in dem Sie zugeben dass sie die (3 Wochen) Frist verpasst haben und die Genehmigungsfiktion eingetreten ist. Allerdings schreiben Sie da dass sie aufgrund von §45 SGB X zurücknehmen weil das Interesse der Allgemeinheit mein Interesse überwiegt?? :roll:

Daher habe ich angeblich keinen Anspruch...

Eine Information über die Einschaltung des MDK habe ich bisher immer noch nicht erhalten. Telefonisch hat man mir aber gesagt es würde jetzt dort weiter gehen aber auf die Genehmigungsfiktion könne ich mich trotzdem nicht berufen. Der Anwalt sagt das geht so nicht und vermutlich geht am Montag ein Schreiben von ihm an die Kasse raus.

P.S. Schade dass LG weg ist, danke noch mal für den Beistand.
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M. Nice
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von M. Nice »

Ist doch eine einfache Sache, mit der Genehmigungsfiktion :mrgreen:

*Meldet sich die Krankenkasse (schriftlich ! ) nicht innerhalb von drei Wochen, tritt die Genehmigungsfiktion ein ;)

*Teilt die KK (schriftlich ! ) mit, daß der MDK eingeschaltet wird, muß dies auch vor Ablauf der Dreiwochenfrist geschehen. In diesem Falle hat die KK dann INSGESAMT fünf Wochen Zeit, um zu antworten (+ 2 Wochen). Verstreicht diese Frist, tritt auch die Genehmigungsfiktion ein ;)

Die Genehmigungsfiktion kann von der KK nicht zurück genommen werden :!:


@ PatientZero
Du hast alles richtig gemacht. Las den RA seine Arbeit machen, sammle die Cannabis-Rezepte und Rechnungen, dann bekommst Du diese Kosten, später auch noch zurück erstattet.


MfG
M. Nice
Rauchst du zwei Stund Hanf hinein, wirst du müd und schläfst bald ein!
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von PatientZero »

Ja, MDK wurde bisher nicht eingeschaltet oder zumindest habe ich keine Information darüber bekommen. Mir wurde aber telefonisch gesagt dass das jetzt noch passiert und ich abwarten soll ob der nicht positiv entscheidet. Parallel dazu macht der Anwalt natürlich weiter und versucht denen klarzumachen dass die Genehmigungsfiktion eingetreten ist (Haben sie ja selbst bestätigt) und da mein Antrag wohl kaum rechtswidrig war jetzt auch nicht mehr zurück genommen werden kann.

Jetzt weitere Privat Rezepte zu holen ist momentan keine Option da ich etwas knapp bin und das Geld für die Krankenkasse nicht vorstrecken kann. :|
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von PatientZero »

Heute kam der Brief bei mir an, mit dem Hinweis dass jetzt der MDK eingeschaltet wird. Datiert ist er auf den 15.06., aber kam heute erst an. Das kann doch nicht stimmen, hat da etwas jemand absichtlich den Brief zurück datiert? Aber selbst das wäre Dumm denn der 15.06 war bereits ausserhalb der Frist... :shock:

Der Widerspruch gegen alle Bescheide ist schon vom Anwalt raus, mir graut es davor wie es weitergeht. Ich habe überhaupt keine Motivation, Zeit und Lust zu klagen. Vollmacht habe ich ihm aber für alles gegeben, er will sich jetzt kümmern weil ich den Stress wirklich nicht aushalte.
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von PatientZero »

Die Ablehnung mit Begründung des MDK ist heute angekommen. Keine schwerwiegende Krankheit, weil angeblich bisher nicht genug andere Medikamente probiert wurden. Und das obwohl ich es bereits auf Privatrezept verschrieben bekommen habe und es nun mal gut (besser als die anderen Medikamente, und ohne Nebenwirkungen) hilft.

Den Anwalt konnte ich heute noch nicht erreichen, denke er muss trotzdem auch dagegen Widerspruch einlegen. Zu der Genehmigungsfiktion habe ich noch keine weitere Rückmeldung bekommen, bis auf die Rücknahme der Fiktion.

P.S. Jetzt habe ich wieder ein bisschen Geld durch eine glückliche Fügung, also kann ich mir wirklich etwas auf Privatrezept holen und eventuell erstatten lassen. Zumindest ein Döschen Bedrocan werde ich mir also vermutlich nächste Woche holen. :D

Hat jemand Erfahrungen wie / ob das in der Praxis mit der Erstattung funktioniert? Aber so wie sich die Krankenkassen verhalten kann ich mir das kaum vorstellen. :cry:
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Gunter_H
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von Gunter_H »

PatientZero hat geschrieben: Hat jemand Erfahrungen wie / ob das in der Praxis mit der Erstattung funktioniert? Aber so wie sich die Krankenkassen verhalten kann ich mir das kaum vorstellen. :cry:
Wenn Du mit Hilfe Deines Anwalt die Kasse "weichgeklpft hast" aufgelaufene Rezepte von der GKV erstatten lassen
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PatientZero
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von PatientZero »

Ok, irgendwie geht es nicht richtig vorwärts. Der Anwalt will auf den Widerspruchsbescheid warten, aber wenn ich das richtig verstehe ist das nicht nötig? Man könnte jetzt schon eine Leistungsklage einreichen?

z.b. hier:

"Entgegen der Annahme der Beklagten ist hier gemäß § 54 Abs. 5 SGG die Klage als echte Leistungsklage zulässig. Mit dieser Klageart kann nämlich die Verurteilung zu einer Leistung begehrt werden, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn ein Verwaltungsakt nicht zu ergehen hatte. Diese Prozesssituation ist vorliegend gegeben, da der Kläger seinen Versorgungsanspruch auf die seit dem 26.02.2013 bestehende Regelung des § 13 Abs. 3a S. 6 SGB V stützt."

"Die prozessuale Situation entspricht daher dem Fall, dass der Kläger bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten hat, dieser aber von der Verwaltungsbehörde nicht vollzogen wird. Auch hier ist die echte Leistungsklage zulässig, da auch hier nicht nochmals ein Bescheid zu ergehen hat."

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1

Bedeutet dass für mich dass ich und der Antwalt nicht auf den Widerspruchsbescheid der Krankenkasse warten müssen? Wäre gut, denn wenn ich erst auf den warten muss kann es sich ja ewig in die Länge ziehen und ich muss erst mal 3 Monate warten bis man eine Untätigkeitsklage einreichen kann.


Sehe ich das richtig oder ist das komplett falsch? Ich verstehe auch dass das genau die Fragen sind die ein Anwalt zu klären hat. Aber irgendwie habe ich Angst mich nur auf den Anwalt zu verlassen, der ja auch auf sein eigenes Wohl (Geld!!) bedacht ist. Der behauptet momentan dass man erst auf den Widerspruchsbescheid warten muss, was sich für mich aber wie Zeitverschwendung und auch unlogisch anhört!?

Jede Meinung dazu hilft mir weiter. :(
Karabenemsi
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von Karabenemsi »

Hi

du kannst jetzt in das Verfahren der einstweiligen Anorndnung gehen.

in das Hauptverfahren vor Gericht kannst du erst gehen wenn der Ablehnungsbescheid vom Widerspruch da ist. Anderes ist mir jedenfalls nicht bekannt

LG
PatientZero
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von PatientZero »

Mein Gedanke war eher eine Leistungsklage einzureichen da die Genehmigungsfiktion eingetreten ist, und parallel dazu in das Widerspruchsverfahren (Medizinische Begründung etc..) zu gehen.

Einstweilige Anordnung (eilverfahren) wird bei mir nicht gehen da keine Eile besteht und ich mir die Medizin erst mal theoretisch selbst leisten kann. Ich will überhaupt nicht wegen dem Widerspruch klagen, das kann man dann eventuell später machen falls es sein muss.

Sehe ich das falsch oder ist mein Gedankengang korrekt? Scheinbar muss man bei Genehmigungsfiktion nicht erst auf den Widerspruchsbescheid warten, sondern kann die Leistung die einem aufgrund des Verwaltungsaktes der Genehmigungsfiktion zusteht per Leistungsklage sofort einklagen? So war es scheinbar in dem Beispiel aus dem Link (Bayerischers Sozialgericht: Versorgungsanspruch aufgrund der Genehmigungsfiktion/Zulässigkeit einer Leistungsklage)
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Martin Mainz
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von Martin Mainz »

Ja, wenn die Genehmigungsfiktion eingetreten ist , kann man die sofort einklagen. Rezepte (auch privat) können nach dem Verfahren nachträglich ab Antragstellung eingereicht werden, die müssen dann auch bezahlt werden.
Ehrenamtlicher Foren-Putzer

Wenn ich einen Fehler gemacht habe, bitte einfach eine PN an mich :mrgreen:
Bitte seid nett zueinander - die Welt da draußen ist schlimm genug
PatientZero
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von PatientZero »

Super danke, genial dann werde ich das umgehend mit dem Anwalt besprechen. Ich bin auf die Erklärung gespannt warum man auf den Widerspruchsbescheid warten sollte/muss. Vielleicht irrt er sich da einfach weil ihm nicht klar ist dass die Genehmigungsfiktion schon den Verwaltungsakt darstellt den man einklagen will.

EDIT: Ich habe mich mit ihm darauf verständigt dass wir die Klage beim Sozialgericht doch jetzt schon einreichen. Eine Einstweilige Anordnung werde ich trotzdem versuchen da ich möglicherweise doch einen Anordnungsgrund habe:

Mein Kassenarzt sagte mir er verschreibt nur auf Kassenrezept sobald die Genehmigung da ist, privat will er aus irgendwelchen Gründen nicht. Der Arzt der mir vorher privat verschrieben hat ist passenderweise seit kurzem nicht mehr ärztlich tätig. (Nein nicht der Müller...)

Ich würde versuchen so zu argumentieren dass ich in dieser Situaion keine Möglichkeit habe die Medikamente/Behandlung bis zur Verhandlung zu erhalten ausser durch die einstweilige Anordnung. Man weiss ja nie, vielleicht verstehen die das... :oops:
Cologne
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von Cologne »

Die materielle Rechtsfrage ( also medizinische Vorraussetzung) spielt bei eingetretener Genehmigungsfiktion überhaupt keine Rolle mehr :!:
Hierzu gibt es eine Reihe BSG Urteile die aktuell sind.

Die Krankenkassen versuchen es nur gerne die Fiktion mit dem §45 SGB auszuheblen, dem hat das BSG schon vor einiger Zeit einen Riegel vorgeschoben weil die Genehmigungsfiktion dann immer ins leere laufen würde.

Viel Erfolg weiterhin!
PatientZero
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von PatientZero »

Leider interessiert die Krankenkasse die gesetzliche Lage nicht, also die stellen sich total quer.

Die Klage wurde deshalb eingereicht. Ich hätte es mir anders erhofft, auch weil ich warten muss und nicht mehr medizinisch versorgt werde. Bzw. Ich habe als letzte Chance noch die Einstweilige Anordnung, falls man die durch bekommt.

Jetzt etwas unglaublich positives!!! Der Anwalt macht es für mich "pro Bono", ich zahle also überhaupt nichts. Wenn die Kasse wirklich verliert dürfen Sie ihm dann alles auf den Cent bezahlen, das wird bei meinem extremen Beratungsbedarf/Hausbesuchen des Anwalts etc. nicht wenig werden... :D

Die Kosten aus dem Widerspruchsverfahren haben Sie dem Anwalt schon bezahlt, was ich erstaunlich finde. Ich hoffe dass die vielleicht doch noch mal nachdenken und mir und sich diesen weiteren Stress ersparen, habe aber nur noch wenig Hoffnung das die das verstehen was die da tun.
PatientZero
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von PatientZero »

Die Krankenkasse hat sich jetzt mehrmals (gegenüber Anwalt/BVA/Gericht...) geäußert und sagt dass die Rücknahme nach §45 vollkommen rechtens wäre. Sie entschuldigen sich für die verzögerte Bearbeitung (Versäumnis /Frist) aber sehen keinen Grund der die Fiktion aufrecht erhalten würde. Sie sagen da medizinisch nicht begründet, weil später durch MDK abgelehnt ist die Fiktion automatisch widerrufen.

Komische Ansichtsweise, aber das ist so der Kern deren Aussage.

Das BVA bei dem ich mich beschwert hatte, hat den Fall untersucht und mir jetzt einen langen Brief geschrieben. Die finden es okay dass die Krankenkasse die fingierte Genehmigung nur mit der Begründung es besteht kein materiell rechtlicher Anspruch ablehnt. Es steht lustigerweise ein Spruch drin: "Die fingierte Genehmigung hat keine stärkere Wirkung als eine später erfolgte Genehmigung.", aber sie haben es doch nicht genehmigt sondern abgelehnt. (Sollte wohl Ablehnung heissen...)

Irgendwie scheint nicht mal das BVA zu verstehen wie die Genehmigungsfiktion in der Praxis funktionieren soll. Ich werde denen jetzt auch antworten und meine Sichtweise + Zusammenfassung dieser 3 Artikel schicken. :oops:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bunde ... 18989.html
http://blog.hartmann-rechtsanwaelte.de/ ... kenkassen/
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bunde ... 18989.html
Andy_Brill
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von Andy_Brill »

PatientZero hat geschrieben: Fr 12. Okt 2018, 12:21
Das BVA bei dem ich mich beschwert hatte, hat den Fall untersucht und mir jetzt einen langen Brief geschrieben. Die finden es okay dass die Krankenkasse die fingierte Genehmigung nur mit der Begründung es besteht kein materiell rechtlicher Anspruch ablehnt. Es steht lustigerweise ein Spruch drin: "Die fingierte Genehmigung hat keine stärkere Wirkung als eine später erfolgte Genehmigung.", aber sie haben es doch nicht genehmigt sondern abgelehnt. (Sollte wohl Ablehnung heissen...)

Hallo PatientZero.

Könntest du diesen Brief bitte in irgend einer Form zu Verfügung stellen ?

Liebe Grüße

Andy
DHV-Supporter

Im Saarland ist was los: #DHV Forum: Vor Ort im Saarland
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Gunter_H
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von Gunter_H »

@PatientZero

Die Stellungnahme des BVA zur Genehmigungsfiktion (GF) kann man nicht verstehen…???

BVA Seite 27 und 30 des Tätigkeitsberichtes 2007 schreibt was z.B. auch über die Genehmigungsfiktion

https://www.bundesversicherungsamt.de/f ... ex.html#26

Ggf kannst du die BVA auf die eigenen Aussagen hinweisen… Insbesondere Seit 30
„Ihr müsstet doch eigentlich über die GF Bescheid wissen“ ;), denn der 1 Senat des BSG hat ja schon den relevantenWeg gewiesen..
Die ggf anders lautende Meinung des 3 Senates des BSG ist in diesem Fall nicht relevant, weil sie auf einem nicht anwendbaren besonderen
Einzelfall beruht. !

Viel Erfolg !
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von PatientZero »

Ne, das hochladen geht wohl leider nicht selbst anonymisiert könnte es strafbar sein. Es geht über mehrere Seiten, angehängt war ausserdem noch die Stellungnahme der Krankenkasse zu der Anfrage des BVA.

Die Aussage des BVA widerspricht nicht dem BVA Jahresbericht sondern bestätigt ihn sogar. Die sagen jetzt offiziell dass jede Genehmigungsfiktion immer zurückgenommen werden kann (3. Senat) --> materiell/rechtlich genehmigter Leistungsanspruch nicht vorhanden --> keine Fiktion. :|

Beschwerde hatte ich übrigens schon im Juli eingelegt, dann im September noch Informationen per Fax nachgereicht damit die auch wissen was genau Sache ist und nicht nur bei der Krankenkasse fragen.

Am Ende des Briefs sagen sie dass sie meinen Fall trotzdem unabhängig weiter beobachten und eventuell ihre Grundlagen/Bedingungen verändern falls doch raus kommen sollte das ich im Recht war. Ich solle auf das Ergebnis der Klage warten. Sie wissen dass es ein heftig diskutiertes Thema mit unterschiedlichen Rechtsprechungen ist und dummerweise hat der 3. Senat es uns Patienten jetzt scheinbar schwerer gemacht. Das erwähnen sie auch alles in dem Brief! Leider kein gutes Signal für uns...
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BUMMBUMM
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von BUMMBUMM »

Erst mal zur zugrundeliegenden Sache (Patient-KK-Streit):
Datenschutz: Nur die Patientendaten sind hier schützenswert. Krankenkasse/BVA haben kein Recht Vertraulichkeit zu ihren Entscheidungen/Schreiben zu verlangen.
Wenn der Adressat das öffentlich macht, ist das sein Bier.


Nun zu der darüberliegenden Sache (Genehmigungspraxis KK und zahnloser Papiertiger BVA):
Gunter hats angesprochen, aber machs mal deutlicher:

Die Entscheidung des 3.Senats des Bundesspaßvögelgesetzhofes (BSG) hat die aktuelle Gesetzlage so ausgelegt, dass das neueste Addendum der Legeslative (SGB V §13 Absatz 3a - Fristen und Genehmigungsfiktion) ohne Auswirkungen auf aktuelle Handhabung von Anträgen bleibt.
*Beifall* Großes Kino!

Der Pragraph 13/3a sagt: "Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig [...] zu entscheiden."
Der 3. Senat BSG sagt: "Nee ach, irgendwann, wenns denn mal fertig ist, Monate oder Jahre nach Ablauf der Fristen in §13/3a muss auch reichen."

Was aus dieser Praxis jedoch resultiert, ist anscheinend bei Anwälten, Patienten oder Sozialgerichten noch nicht angekommen, aber die Krankenkassen stellen sich schon darauf ein. Der Effekt ist nämlich, das die Krankenkassen einfach die Genehmigungsfiktion abnicken, aber jederzeit danach den zugrundeliegenden Antrag ablehnen können. Das bedeutet echt fiese finanzielle Unsicherheit für die Patienten, weil ihr glaubt ja nicht dass die Krankenkasse für irgendwas bezahlt, wenn sich letztendlich herausstellt, dass kein (rechtlich-materieller) Leistungsanspruch gegolten hat.

Selbst eine gerichtlich erstrittene Fiktion und daraufhin bezahlte Leistungen wären Gegenstandslos und würden zurückgefordert.
Soll heissen der gerichtliche Streit mit der Krankenkasse wird sich von der Genehmigungsfiktion zur (viel) späteren Antrags-Ablehnung verlagern.

Mal wieder eine Glanzleistung der Legeslative,Judicative und der Bürokratie des Gesundsheitssystems...

Edit: ich mein natürlich bundesversicherungsamt (BVA) und nicht bundesversorgungsgesetz (BVG)
BSG= Bundessozialgesetzhof
Zuletzt geändert von BUMMBUMM am Mo 15. Okt 2018, 15:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von PatientZero »

Okay, danke für den Hinweis war mir nicht sicher weil da auch irgendwas dazu drin steht. Ich kann mal sehen ob ich das irgendwo einscannen kann.

Zu Punkt 2.

Ja, du bringst es auf den Punkt. Das ist leider genau deren Argument.

Genehmigungsfiktion gibt es zwar aber die würde höchstens bis zu einer Ablehnung bzw. Genehmigung gelten. Deshalb auch dieser Vergleich das eine Fiktion keine grössere Wirkung mehr hat als eine spätere Genehmigung (bzw. vermutlich war Ablehnung gemeint...).

Mein Anwalt ist trotzdem der Meinung dass es noch eine Chance gibt, auch je nachdem welchen Richter man erwischt. Jedenfalls hat er noch nicht aufgegeben. ;)
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von BUMMBUMM »

BVA Bundesversicherungsamt
https://www.bundesversicherungsamt.de/

Nur mal noch zum verständnis, das BVA kann keiner Einzelperson helfen und er will den Patienten als Ganzes nicht helfen. Meinungsverschiedenheiten zwischen BVA und KKs würde ja bedeuten dass das BVA einer seiner Primäraufgaben nicht nachkommt, also wird einfach die Meinung der KKs übernommen.

Meiner Meinung nach verschwendet jeder, der sich mit dem BVA auseinandersetzt bloß seine Zeit. Alle Schreiben die du von BVA erhalten hast, sind NICHT für deinen Fall (Patient vs KK) relevant oder hilfreich vor Gericht.
Die brauchste also, wenn dann überhaupt, nur als abschreckendes Beispiel einscannen.

Aber um in deinem Fall weiter zu kommen, zählt nur was dir die Krankenkasse tatsächlich schriftlich mitgeteilt hat, daraus kann man eine Anklage stricken, das ganze auf telefonische Nachfrage Gelaber ist auch nichts wert.
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Cookie
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Re: Wie und wer stellt den Antrag auf Kostenübernahme?

Beitrag von Cookie »

PatientZero hat geschrieben: Mo 15. Okt 2018, 14:25 Genehmigungsfiktion gibt es zwar aber die würde höchstens bis zu einer Ablehnung bzw. Genehmigung gelten.
Eine befristete Genehmigungsfiktion GIBT ES NICHT!
"A mind is like a parachute. It doesn't work unless it's open." - Frank Zappa
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